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Stromliefervertrag 2026
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.10.2025
23.10.2025 10:00 Uhr
23.10.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
DE 111 671 917
Planckstraße 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711
Einkauf - Vergabemanagement
sg223@gsi.de
+49 6159711970

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Bundes
022894990
Villemomblerstr. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammer des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
022894990
Villemomblerstr. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammer des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

09300000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) benötigt elektrische Energie für den Betrieb der Gebäude, Forschungsanlagen und weiterer Betriebsstätten. Die Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der e-Netz Südhessen AG.
Der Jahresverbrauch beträgt zurzeit rund 57 Mio. kWh im Jahr 2024 an ca. 12 Abnahmestellen.
Eine Aufstellung aller Anlagen zur Leistungsbeschreibung ist in Anlage LB 1 "AZ" zu finden. Eine Übersicht über die Abnahmestellen und Mengen zeigt Anlage LB 2 "Übersicht".
Die bestehenden Lieferverträge laufen zum 31.12.2025 aus. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2026 für ein Jahr vergeben werden.
Der Campus und die dort betriebenen Infrastrukturen befinden sich derzeit im Um- und Ausbau. Diese Maßnahmen haben signifikante Auswirkungen auf den Strombezug. In der Energiewirtschaft ist es bei Standardverbrauchern üblich, die zukünftigen Verbrauchswerte anhand der Vergangenheitsdaten zu prognostizieren. Dieses Verfahren führt hier aus den genannten Gründen zu nicht ausreichender Genauigkeit für die Energiebeschaffung. Für die drei größten (bezogen auf die abgenommene Energiemenge) Abnahmestellen wurden daher Prognosewerte hinzugefügt.
Die Prognosewerte für die einzelnen Abnahmestellen sind in der Anlage LB 3 "Abnahmestellenliste Strom" aufgeführt. Weiterhin gibt es für die großen RLM-Abnahmestellen eine Prognosesimulation als Lastgang. Diese liegen den Vergabeunterlagen in der Datei "LG 2026 Prognose" bei.
Weiterhin gilt, dass der Leistungsbedarf der Anlage in Darmstadt stark schwankt. Diese Schwankungen haben eine Größenordnung von bis zu 6 MW. Durch diese Leistungsschwankungen ist jede Prognose mit zusätzlichen hohen Unsicherheiten behaftet.
Die Fachabteilung wird quartalsweise eine Betriebs- und Verbrauchsplanung abgeben. Die Prognosen beziehen sich auf die geplante Nutzung der Anlagen unter Berücksichtigung der Umbauarbeiten und der geplanten Experimente. Es kann jedoch keine Garantie für die Einhaltung der Planung gegeben werden.
Sowohl in dieser Leistungsbeschreibung und in der Abnahmestellenliste wie auch in dem Preisblatt werden Mengen genannt. Diese Mengen sind nicht rechtlich bindend. Die Lieferantin hat kein Recht auf die Abnahme der genannten Mengen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die zu beschaffende elektrische Energie wird in einem vergeben. Eine Losbildung findet nicht statt. Es werden aber zwei Gruppen gebildet.
Die Gruppe 1 umfasst alle Abnahmestellen mit registrierender Leitungsmessung.
Die Gruppe 2 beinhaltet entsprechend die SLP- und ggf. IMS-Abnahmestellen.
Neben der Energielieferung sind auch die dazugehörigen Daten zu liefern. Hierzu gehören:
o Jahreslastgänge aller RLM- und iMSys-Abnahmestellen zum 28.02 des der Lieferung folgenden Jahres (Punkt 2.8 des Versorgungsvertrages).
o Die Stellung eines Online-Portals um die Lastgangdaten jederzeit abrufen zu können. Die Daten müssen den jeweiligen Vortag enthalten (Punkt 2.9 des Versorgungsvertrages)
o Zum Lieferjahresende eine abschließende Liste der Abnahmestellen mit Verbräuchen, Leistungen und Beträgen (Punkt 8.11 des Versorgungsvertrages)

Der Auftraggeber beabsichtigt zwei unterschiedliche Beschaffungs- und Belieferungsmethoden zu nutzen. Die RLM-Abnahmestellen sollen mit einem Base- und Spotmengenmodell versorgt werden. Die SLP-Abnahmestellen klassisch mit einer Formelbepreisung.
Die Abnahmestellen sind im Detail in den Anlagen LB 3 Abnahmestellenliste Strom für die beide Gruppen aufgelistet. Die Anlagen LB 3 enthalten Identifikationsmerkmale, die wichtigsten energiewirtschaftlichen Informationen, Bezugsdaten für ein Referenzjahr sowie den Lieferbeginn.

Als öffentliche Forschungseinrichtung ist es unser Anliegen und unsere Verpflichtung nachhaltig mit unseren Mitteln und den genutzten natürlichen Ressourcen umzugehen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, fordern wir eine Belieferung mit Ökostrom.
Für die Belieferung der Abnahmestellen wird verlangt, dass 100 % der Liefermenge aus Anlagen mit regenerativen Einsatzstoffen stammt (Ökostrom). Alle Bedingungen an die Herkunft der elektrischen Energie sind im Versorgungsvertrag unter Punkt 1.2 aufgeführt.

Alles weitere entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Planckstraße 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711

Gem. Abnahmestellenliste
- Nr. 1: Hauptcampus - Einspeisung C1 Allgemeinnetz
- Nr. 2: Rechenzentrum - FAIR UA Süd, Einspeisung HPC
- Nr. 3: Hauptcampus - FAIR UA Nord, Einspeisung P1

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Borsigstr. 9 und 11
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711

Gem. Abnahmestellenliste
- Nr. 4: Büros extern - Borsigstraße 11
- Nr. 5: Büros extern - Borsigstraße 9

Erfüllungsort

---
Messeler-Park-Str. 121
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711

Gem. Abnahmestellenliste
- Nr. 6: Betriebshof - Betriebshof

Erfüllungsort

---
Messeler-Park-Str. 136
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711

Gem. Abnahmestellenliste
- Nr. 7: Lagerhalle - Heckhalle II
- Nr. 8: Büros extern - Heckhalle I
- Nr. 9: Lagerhalle - Heckhalle III
- Nr. 10: Lagerhalle - Heckhalle IV

Erfüllungsort

---
Werner-von-Siemens-Straße 29 und 31
64319
Pfungstadt
Deutschland
DE711

Gem. Abnahmestellenliste
- Nr. 11: Pfungstadt - Lagerhalle Haus Nr. 29
- Nr. 12: Pfungstadt - Lagerhalle Haus Nr. 31

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Spätestens zu 01.01.2027 wird die Stromlieferung erneut vergeben.

Voraussichtlich 05/2026 erfolgt hierzu eine weitere Veröffentlichung

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz

Es wird ausdrücklich Ökostrom ausgeschrieben

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYTN07UK7Y

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html

Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).

Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.

Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
?
Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.

Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform

Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).

URL: http://www.dtvp.de/Center/

Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:

- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.

Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.

Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
_______________________________________

Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
________________________________________

Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.

Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.

Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.

________________________________________

Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt:

I. Eignungskriterien
Die Bieter müssen folgende Eignungsnachweise einreichen. (Ausschlusskriterien):

- Spotmarkterfahrung:
Der Bieter weist anhand von mindestens 2 Referenzen - diese müssen aus den vergangenen 3 Jahren sein - (Referenzblatt, enthalten in "3 Eignung"/ggf. zusätzliches Dokument) nach, dass er mindestens 80% des hier beschriebenen Spotmarktvolumens (rund 3 Mio. kWh) über einen Zeitraum von zwei Jahren, oder den Mittelwert für ein Jahr, geliefert hat

- Erfahrung mit der Belieferung von Großkunden:
Der Bieter weist anhand von mindestens 2 Referenzen - diese müssen aus den vergangenen 3 Jahren sein - (Referenzblatt, enthalten in "3 Eignung"/ggf. zusätzliches Dokument) die Belieferung von Kunden nach, bei denen sich der Lieferumfang mindestens 30 Mio. kWh beträgt.

- Bei Auswahl revisionssicherer OTC-Preis:
Der Bieter legt den Angebotsunterlagen einen Screenshot bei, welcher exemplarisch für die spätere Darstellung eines OTC-Kaufs ist. Dieses Dokument muss folgende Angaben enthalten:
o Name der Vorlieferantin
o Name der Lieferantin
o Menge, die gekauft wurde
o Produkt, welches gekauft wurde
o Der Preis, zu dem gekauft wurde
o Datum und Uhrzeit
Sollte das eingereichte Dokument nicht den geforderten Kriterien entsprechen, wird das Angebot ausgeschlossen.

II. Leistungskriterien

Den Zuschlag für die Lieferung erhält das wirtschaftlichste Angebot.

Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit wird der Wertungspreis ermittelt. Der Wertungspreis über beide Gruppen wird dabei wie folgt berechnet:

Wertungspreis= WP (Gruppe 1) + WP (Gruppe 2)

Der Wertungspreis der einzelnen Gruppen ist:

Gruppe 1:
WPN (Gruppe 1) = GP×AnAb+ (HM_TC+BP_Ref)×BM_C+(HM_TQM+BP_ Ref)×BM_QM+HM_SpK×KSM+HM_SpV×VSM+(KSM-VSM)×mSP+ (C_DL+C_öko)×WA

WPNGruppe 1: Wertungspreis Netto
GP: Grundpreis für jede Abnahmestelle in EUR
AnAb: Anzahl der Abnahmestellen im Jahr
HMTC: Handelsmarge als Dienstleistungspauschale für gekaufte Terminmarktprodukte CAL Produkt in EUR/MWh
BP Ref Basepreis zum Stichtag in EUR/MWh
BMC: Menge Baseload Cal-Produkt in MWh
HMTQM: Handelsmarge als Dienstleistungspauschale für gekaufte Terminmarktprodukte Quartal oder Monatsprodukt in EUR/MWh
BMC: Menge Baseload Quartal oder Monatsprodukt je Lieferjahr in MWh
HMSpK: Handelsmarge als Dienstleistungspauschale für gekaufte Spotmarktprodukte in EUR/MWh
KSM: Zu kaufende Spotmarktmengen nach Simulation je Jahr in MWh
HMSpV: Handelsmarge als Dienstleistungspauschale für verkaufte Spotmarktprodukte in EUR/MWh
VSM: Zu verkaufende Spotmarktmengen nach Simulation in MWh
mSP: mittlerer Spotmarktpreis EUR/MWh (vorgegeben)
CDL: Aufschlag für die Dienstleistung je gelieferter Kilowattstunde in EUR/MWh
Cöko: Aufschlag für die Ökostromqualität je gelieferter Kilowattstunde in EUR/MWh
WA: Wirkarbeit in MWh

Gruppe 2:
WPN_(Gruppe 2)=(C_DL+C_öko+BA×BP_Ref+PA×PP_Ref) × WA

WPNGruppe 2: Wertungspreis Netto Gruppe 2
CDL: Aufschlag für die Dienstleistung je gelieferter Kilowattstunde in EUR/MWh
Cöko: Aufschlag für die Ökologie je gelieferter Kilowattstunde in EUR/MWh
BA: Baseanteil der SLP- / IMS-Menge in MWh
BP Ref: Basepreis zum Stichtag in EUR/MWh
PA: Peakanteil der SLP- / IMS-Menge MWh
PP Ref: Peakpreis zum Stichtag in EUR/MWh
WA: gelieferte Wirkarbeit je Jahr in MWh

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

21
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

GSI behält sich eine Nachforderung von Unterlagen vor.

Die Vertragsspartner können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Angebote werden nicht bezuschlagt.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

1.7 Beschreibung von Referenzprojekten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Dokument "3 Eignung.docx" enthalten:

Formblatt Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen an die Referenzen:
- Spotmarkterfahrung:
Der Bieter weist anhand von mindestens 2 Referenzen - diese müssen aus den vergangenen 3 Jahren sein - nach, dass er mindestens 80% des hier beschriebenen Spotmarktvolumens (rund 3 Mio. kWh) über einen Zeitraum von zwei Jahren, oder den Mittelwert für ein Jahr, geliefert hat.
- Erfahrung mit der Belieferung von Großkunden:
Der Bieter weist anhand von mindestens 2 Referenzen - diese müssen aus den vergangenen 3 Jahren sein - die Belieferung von Kunden nach, bei denen sich der Lieferumfang mindestens 30 Mio. kWh beträgt.

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

1.3 Zusätzliche Eigenerklärung Energieversorger (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten im Dokument "3 Eignung.docx"
- Energieversorger

Eignungskriterium

Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen

1.3 Zusätzliche Eigenerklärung Datenschutz OTC (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten im Dokument "3 Eignung.docx"
- Datenschutz bei OTC

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

1.8 Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung.docx" und nur auszufüllen, wenn relevant

BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.

Eignungskriterium

Informationssicherheit

1.1 Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung.docx"

Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

1.9 Erklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung.docx" und nur auszufüllen, wenn relevant

Nur auszufüllen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft. In diesem Fall ist eine Abgabe zusammen mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erforderlich! Weiterhin ist im Falle der Eignungsleihe eine Verfügbarkeitserklärung (siehe Formblatt Verfügbarkeitserklärung) vom Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen. Im Falle der Ausführung von Teilen des Auftrags wird diese vor Zuschlagserteilung nachgefordert.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

1.2 Mindestlohngesetz - MiLoG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung.docx"

Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

1.4 Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung.docx"

Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme (mind. doppelter Auftragswert) auf dem GSI Formblatt.

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

1.6 Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung.docx"

Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

1.5 Weitere Angaben zum Bieter - neue Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung.docx"

Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.

Eignungskriterium

Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen

5a AVV (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen

Bei Auswahl revisionssicherer OTC-Preis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter legt den Angebotsunterlagen ein Screenshot bei, welches exempla-risch für die spätere Darstellung eines OTC-Kaufs ist. Dieses Dokument muss folgende Angaben enthalten:
Name der Vorlieferantin, Name der Lieferantin, Menge, die gekauft wurde, Pro-dukt, welches gekauft wurde, Der Preis, zu dem gekauft wurde, Datum und Uhr-zeit

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Spotmarkterfahrung - Der Bieter weist anhand von mindestens 2 Referenzen - diese müssen aus den vergangenen 3 Jahren sein - nach, dass er mindestens 80% des hier beschriebenen Spotmarktvolumens (rund 3 Mio. kWh) über einen Zeitraum von zwei Jahren, oder den Mittelwert für ein Jahr, geliefert hat.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Erfahrung mit der Belieferung von Großkunden - Der Bieter weist anhand von mindestens 2 Referenzen - diese müssen aus den vergangenen 3 Jahren sein - die Belieferung von Kunden nach, bei denen sich der Lieferumfang mindestens 30 Mio. kWh beträgt.

Eignungskriterium

Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen

Bei Auswahl revisionssicherer OTC-Preise - Der Bieter legt den Angebotsunterlagen ein Screenshot bei, welches exempla-risch für die spätere Darstellung eines OTC-Kaufs ist. Dieses Dokument muss folgende Angaben enthalten:
Name der Vorlieferantin, Name der Lieferantin, Menge, die gekauft wurde, Pro-dukt, welches gekauft wurde, Der Preis, zu dem gekauft wurde, Datum und Uhr-zeit

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- 3 Eignung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Dokument "3 Eignung.docx" - mit folgenden Formblättern als Eignungsnachweis:
o Formblatt Erklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB
o Formblatt zu Verstößen gegen das SchwarzArbG, das AEntG, das Auf-enthG sowie gegen das MiLoG
o Zusätzliche Eigenerklärungen des Bieter
- Energieversorger
- Datenschutz bei OTC
o Formblatt Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme hat hier mindestens den doppelten Auftragswert abzusichern.
o Formblatt über weitere Angaben zum Bieter
o Formblatt Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014
o Formblatt Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen an die Referenzen:
- Spotmarkterfahrung:
Der Bieter weist anhand von mindestens 2 Referenzen - diese müssen aus den vergangenen 3 Jahren sein - nach, dass er mindestens 80% des hier beschriebenen Spotmarktvolumens (rund 3 Mio. kWh) über einen Zeitraum von zwei Jahren, oder den Mittelwert für ein Jahr, geliefert hat.
- Erfahru

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung