Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
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Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
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Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
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Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt:
I. Eignungskriterien
Die Bieter müssen folgende Eignungsnachweise einreichen. (Ausschlusskriterien):
- Spotmarkterfahrung:
Der Bieter weist anhand von mindestens 2 Referenzen - diese müssen aus den vergangenen 3 Jahren sein - (Referenzblatt, enthalten in "3 Eignung"/ggf. zusätzliches Dokument) nach, dass er mindestens 80% des hier beschriebenen Spotmarktvolumens (rund 3 Mio. kWh) über einen Zeitraum von zwei Jahren, oder den Mittelwert für ein Jahr, geliefert hat
- Erfahrung mit der Belieferung von Großkunden:
Der Bieter weist anhand von mindestens 2 Referenzen - diese müssen aus den vergangenen 3 Jahren sein - (Referenzblatt, enthalten in "3 Eignung"/ggf. zusätzliches Dokument) die Belieferung von Kunden nach, bei denen sich der Lieferumfang mindestens 30 Mio. kWh beträgt.
- Bei Auswahl revisionssicherer OTC-Preis:
Der Bieter legt den Angebotsunterlagen einen Screenshot bei, welcher exemplarisch für die spätere Darstellung eines OTC-Kaufs ist. Dieses Dokument muss folgende Angaben enthalten:
o Name der Vorlieferantin
o Name der Lieferantin
o Menge, die gekauft wurde
o Produkt, welches gekauft wurde
o Der Preis, zu dem gekauft wurde
o Datum und Uhrzeit
Sollte das eingereichte Dokument nicht den geforderten Kriterien entsprechen, wird das Angebot ausgeschlossen.
II. Leistungskriterien
Den Zuschlag für die Lieferung erhält das wirtschaftlichste Angebot.
Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit wird der Wertungspreis ermittelt. Der Wertungspreis über beide Gruppen wird dabei wie folgt berechnet:
Wertungspreis= WP (Gruppe 1) + WP (Gruppe 2)
Der Wertungspreis der einzelnen Gruppen ist:
Gruppe 1:
WPN (Gruppe 1) = GP×AnAb+ (HM_TC+BP_Ref)×BM_C+(HM_TQM+BP_ Ref)×BM_QM+HM_SpK×KSM+HM_SpV×VSM+(KSM-VSM)×mSP+ (C_DL+C_öko)×WA
WPNGruppe 1: Wertungspreis Netto
GP: Grundpreis für jede Abnahmestelle in EUR
AnAb: Anzahl der Abnahmestellen im Jahr
HMTC: Handelsmarge als Dienstleistungspauschale für gekaufte Terminmarktprodukte CAL Produkt in EUR/MWh
BP Ref Basepreis zum Stichtag in EUR/MWh
BMC: Menge Baseload Cal-Produkt in MWh
HMTQM: Handelsmarge als Dienstleistungspauschale für gekaufte Terminmarktprodukte Quartal oder Monatsprodukt in EUR/MWh
BMC: Menge Baseload Quartal oder Monatsprodukt je Lieferjahr in MWh
HMSpK: Handelsmarge als Dienstleistungspauschale für gekaufte Spotmarktprodukte in EUR/MWh
KSM: Zu kaufende Spotmarktmengen nach Simulation je Jahr in MWh
HMSpV: Handelsmarge als Dienstleistungspauschale für verkaufte Spotmarktprodukte in EUR/MWh
VSM: Zu verkaufende Spotmarktmengen nach Simulation in MWh
mSP: mittlerer Spotmarktpreis EUR/MWh (vorgegeben)
CDL: Aufschlag für die Dienstleistung je gelieferter Kilowattstunde in EUR/MWh
Cöko: Aufschlag für die Ökostromqualität je gelieferter Kilowattstunde in EUR/MWh
WA: Wirkarbeit in MWh
Gruppe 2:
WPN_(Gruppe 2)=(C_DL+C_öko+BA×BP_Ref+PA×PP_Ref) × WA
WPNGruppe 2: Wertungspreis Netto Gruppe 2
CDL: Aufschlag für die Dienstleistung je gelieferter Kilowattstunde in EUR/MWh
Cöko: Aufschlag für die Ökologie je gelieferter Kilowattstunde in EUR/MWh
BA: Baseanteil der SLP- / IMS-Menge in MWh
BP Ref: Basepreis zum Stichtag in EUR/MWh
PA: Peakanteil der SLP- / IMS-Menge MWh
PP Ref: Peakpreis zum Stichtag in EUR/MWh
WA: gelieferte Wirkarbeit je Jahr in MWh