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Prozessüberwachung SCM
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.09.2025
30.09.2025 12:00 Uhr
30.09.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
DE 111 671 917
Planckstraße 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711
sg227@gsi.de
+49 6159712034

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Deutschland

Weiterer Auftraggeber

Adresse

FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
DE 275 595 927
Planckstr. 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711
sg227@gsi.de
+49 6159712034
Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
022894990
Villemomblerstr. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammer des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

73000000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Berater ist Mitglied der Joint Taskforce von supraleitenden Magneten in Zusammenarbeit mit dem CERN und berät in dieser Expertenrolle die Entscheidungsträger des Super-FRS bezüglich übergeordneter Fragen der Produktionsqualität und Lieferanten Strategie. Des Weiteren ist der Berater bei der Produktionsüberwachung des Lieferanten in Italien oder optional in Spanien zu mindestens 80% seiner Zeit vor Ort.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

-Fachliche und strategische Beratung der Entscheidungsträger in der Subprojektleitung SFRS zu übergeordneten Fragen der Produktion- und Projektstrategie, zu Produktionsqualität, Kostenkontrolle und Terminentwicklung. - Begleitung und vorausschauende Überwachung der Lieferanten vor Ort in Italien oder Spanien über den gesamten Projektverlauf unter Berücksichtigung der wechselnden und wachsenden Aufgaben entsprechend Projektstatus. Dies kann auch kürzere Aufenthalte in der Schweiz (Genf) oder Deutschland (Darmstadt) beinhalten. - Überwachung und vorausschauende Beratung beim Bau von supraleitenden Multiplets und Magneten, insbesondere der Schweißnähte, Hartlötstellen (bi-metallisch und CU-CU), Druckbehälter und deren Zerstörungsfreien Überprüfung mit Röntgen (und ähnlichen Verfahren etwa Tomographie) aber auch bei den Qualitätsanforderungen der supraleitenden Magneten bezüglich Magnetfeld und Quench Verhalten. Präsentation des Status in einem monatlichem Projektmeeting mit GSI. - Überwachung bei der Produktion und Qualitätsüberprüfung von supraleitenden Magnete im Rahmen der Spezifikation. - Beratung und Mitwirkung bei der kontinuierlichen Optimierung der Prozesse und der Ablauforganisation Details, siehe Leistungsbeschreibung

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
27

je ein Jahr, bis maximal bis 4 Jahre Gesamt-Vertragslaufzeit

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
---

Siehe Angaben im Dienstvertrag

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
1.560.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYTF2PX2LY

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.dundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Be-triebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Ge-schieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsver-fahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Die GSI / FAIR ist als Vergabestelle bei der Einlei-tung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestim-mungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI / FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen er-kennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI / FAIR geltend gemacht wer-den (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI / FAIR dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI / FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absen-dung der Information durch die GSI / FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zu-schlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstri-chen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI / FAIR durch die Vergabe-kammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Ka-lendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auf-traggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezoge-nen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter: www.gsi.de/datenschutzhinweise

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Wertung der Angebot erfolgt nach der Preis-Quotient-Methode.

Preis: 60 % / Leistung: 40 %

Die erforderlichen Nachweise zum Beraterprofil und den Vorgaben der Leistungsbeschreibung müssen mittels Erklärungen zum Angebot eingereicht werden. Unvollständige oder fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.

Die detaillierte Beschreibung der Leistungskriterien befindet sich im Dokument Bewerbungsbedingungen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

GSI/FAIR behält sich eine einmalige Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im Nachforderungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 56 VgV vor.
Die Bewerber können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV)

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Supply-Chain-Management

Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.

Eignungskriterium

Supply-Chain-Management

Erklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nur auszufüllen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft. In diesem Fall ist eine Abgabe zusammen mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erforderlich! Weiterhin ist im Falle der Eignungsleihe eine Verfügbarkeitserklärung (siehe Formblatt Verfügbarkeitserklärung) vom Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen. Im Falle der Ausführung von Teilen des Auftrags wird diese vor Zuschlagserteilung nachgefordert.

Eignungskriterium

Supply-Chain-Management

Verfügbarkeitserklärung zur Erklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nur parallel zur "Erklärung Unterauftragnehmer" auszufüllen und vom Unterauftragnehmer zu unterzeichnen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden (Leistungsausführung durch Unterauftragnehmer) oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe - siehe Formblatt Unterauftragnehmer). Sollen mehrere Unterauftragnehmer eingesetzt werden, so ist dieses Formblatt mehrfach zu verwenden. Pro einzusetzendem Unterauftragnehmer ist je eine Verpflichtungserklärung abzugeben.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung von Referenzprojekten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung von Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.

Mit folgenden Mindestanforderungen an die Referenzen:
Mindestens 1 Referenz aus den letzten 5 Jahren die die Erfahrung mit der Prozessüberwachung und Lieferantensteuerung vor Ort bei ähnlichen Groß-projekten für Forschungsinstitute und supraleitende Magnete nachweist.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Normen im Sinne der ISO 9001 (oder einer gleichwertigen Norm) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Einhaltung der Normen im Sinne der ISO 9001
- Erklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): auf dem GSI Formblatt
- Mindestlohngesetz - MiLoG ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
- Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der H

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung