Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
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Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
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Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
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Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt:
100% Preis
Ausschlusskriterien auf Leistungsebene:
Qualität:
206Pb mit maximal verfügbarer Anreicherung Angebote < 98 % Anreicherung in 206Pb werden ausgeschlossen.
Lieferzeit:
garantierte Lieferung bis spätestens 01.12.2025
Angebote, die die Lieferzeit bis zum 01.12.2025
überschreiten, werden ausgeschlossen!
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Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Das zuständige Zivilgericht ist - je nach Streitwert, § 3 ZPO - das folgende:
Amtsgericht Darmstadt
Mathildenplatz 12, 64283 Darmstadt
Postanschrift: Postfach 11 09 51, 64224 Darmstadt
Tel.: 06151/9920
Fax: 06151/9925050
E-Mail: redaktion@ag-darmstadt.justiz.hessen.de
Internet: http://www.ag-darmstadt.justiz.hessen.de
Landgericht Darmstadt
Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt
Postanschrift: 64278 Darmstadt
Tel.: 06151/121
Fax: 06151/125917
E-Mail: verwaltung@lg-darmstadt.justiz.hessen.de
Internet: http://www.ag-darmstadt.justiz.hessen.de
Auch wenn die formelle Rügepflicht nach § 107 GWB nur für Verfahren oberhalb der Schwellen-werte gilt, sind die Bewerber bzw. Bieter aufgefordert, sich wegen aus ihrer Sicht bestehender Verstöße gegen die vergaberechtlichen Grundsätze von Wettbewerb, Transparenz und Gleichbe-handlung vor Einleitung gerichtlicher Verfahren an die GSI zu wenden.
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags und seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen.
Die GSI wird Bewerber oder Bieter unverzüglich nach der Erteilung des Zuschlags gemäß § 46 UVgO darüber informieren. Gleiches gilt hinsichtlich der Aufhebung oder erneuten Einleitung eines Vergabeverfahrens einschließlich der Gründe dafür. Die GSI unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des An-trags die nicht berücksichtigten Bieter unter Beachtung der Beschränkungen von § 30 Abs. 2 UVgO über die wesentlichen Gründe für die Ablehnung ihres Angebots, die Merkmale und Vortei-le des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und die nicht berück-sichtigten Bewerber über die wesentlichen Gründe ihrer Nichtberücksichtigung.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH