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Verfahrensangaben

Standard Beam-Vacuum Cold-Warm Transitions - SIS100

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.05.2026
18.05.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
DE 111 671 917
Planckstraße 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711
Projekteinkauf
proekf33@gsi.de
0049 6159 71 1987

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Bundes
022894990
Villemomblerstr. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammer des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
022894990
Villemomblerstr. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammer des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

31643000-5
44163150-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Mit dem FAIR-Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) entsteht derzeit am Standort der GSI in Darmstadt eine der modernsten Teilchenbeschleuniger- und Experimentieranlagen welt-weit. Der unter internationaler Beteiligung entwickelte und finanzierte Anlagenkomplex dient der wissenschaftlichen Grundlagenforschung sowie Experimenten in zahlreichen angewandten Wis-senschaftsdisziplinen.
Die Verantwortung für die Realisierung der Anlage wurde der im Jahr 2010 gegründeten FAIR GmbH übertragen. Das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung übernimmt im Rah-men vertraglicher Vereinbarungen mit der FAIR GmbH zahlreiche administrativ-technische Auf-gaben, darunter auch bestimmte Beschaffungsprozesse.
Für den Hauptbeschleuniger der FAIR-Anlage, das Schwerionensynchrotron SIS100, werden sogenannte Kalt-Warm-Übergänge benötigt. Dabei handelt es sich um UHV-Vakuumkammern, die Strahlrohrabschnitte des Beschleunigerrings in den Raumtemperaturbereichen mit Strahl-rohrabschnitten, die bei Temperaturen von flüssigem Helium betrieben werden, verbinden.
Diese Kalt-Warm-Übergänge sind mit zwei Wellbälgen ausgestattet, verfügen über einen großen Kryostat-Anschlussflansch und stellen über CF-Flansche die Verbindung zwischen den kalten und warmen Strahlrohren her. Zugleich dienen die Baugruppen dem Ausgleich von Längen- und Abstandsänderungen, die infolge des Abkühlens und Wiedererwärmens der kalten Strahlrohrbe-reiche und ihrer Kammern entstehen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Ausschreibung ist die Fertigung, die Durchführung von Vakuumabnahmetests und die Lieferung von insgesamt 50 Strahlvakuum-Kalt-Warm-Übergängen. Die Gesamtmenge verteilt sich auf fünf verschiedene Bautypen mit unterschiedlichen Längen von 428 mm bis 573 mm, die jeweils in variierenden Stückzahlen herzustellen und zu prüfen sind. Die Kalt-Warm-Übergänge sind mit drehbaren DN160CF Standardflanschen ausgestattet. Zum Leistungsum-fang gehört ferner die Lieferung von 50 zugehörigen Dichtungen, die der vakuumdichten Anbin-dung der Baugruppen an die Kryostate dienen.

- 4 Stk. BVCWT Typ 160-428s gemäß beigestellten Modellen + TZ
- 16 Stk. BVCWT Typ 160-428e gemäß beigestellten Modellen + TZ
- 4 Stk. BVCWT Typ 160-463s gemäß beigestellten Modellen + TZ
- 15 Stk. BVCWT Typ 160-463e gemäß beigestellten Modellen + TZ
- + 39 Helicoflexdichtungen Typ HN200 15077

- 11 Stk. BVCWT Typ 160-573e gemäß beigestellten Modellen + TZ
- + 11 Helicoflexdichtungen Typ HN200 15075

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Planckstraße 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Vollständigkeit und Qualität der Angebotsunterlagen

Im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums wird bewertet, inwieweit die Angebotsunterlagen erkennen lassen, dass die angebotene Leistung die in den Vergabeunterlagen festgelegten technischen, qualitativen und funktionalen Anforderungen vollständig erfüllt und fachlich nachvollziehbar umgesetzt werden kann.
Dem Auftraggeber ist dabei insbesondere wichtig, dass aus dem Angebot eindeutig hervorgeht, wie die angebotene Lösung die Spezifikation vollumfänglich erfüllt und auf welche Weise die Fertigung der Baugruppen sowie deren vakuumtechnische Abnahme vorgesehen sind. Eine positive Bewertung erfolgt insbesondere bei einer klar strukturierten, technisch präzisen und widerspruchsfreien Darstellung der vorgesehenen Ausführung, Fertigung, Prüfmethodik und Qualitätssicherung.
Eine geringe Punktzahl erhalten Angebote, deren Unterlagen unvollständig sind, nur pauschale oder wenig belastbare Aussagen enthalten oder die technische Umsetzung und vakuumtechnische Abnahme nicht hinreichend konkret beschreiben.

Gewichtung
9,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Beschreibung Produtionsablauf und Herstellungsprozess

Bewertet werden die Nachvollziehbarkeit, Schlüssigkeit und fachliche Qualität des dargestellten Produktionsablaufs und Herstellungsprozesses. Maßgeblich ist, in welchem Umfang der Bieter darlegt, dass die Fertigung der ausgeschriebenen Baugruppen auf Grundlage eines strukturierten, technisch geeigneten und qualitätsgesicherten Herstellungsprozesses erfolgt.
Eine positive Bewertung erfolgt insbesondere bei einer klaren, vollständigen und widerspruchsfreien Darstellung der einzelnen Fertigungsschritte, der eingesetzten Herstellungsverfahren, der qualitätssichernden Maßnahmen sowie der vorgesehenen Prüf- und Kontrollschritte.
Eine geringere Punktzahl erhalten Angebote, deren Ausführungen nur allgemein gehalten sind, wesentliche Bestandteile des Herstellungsprozesses nicht hinreichend konkret beschreiben oder Zweifel an der Beherrschung des Produktionsablaufs offenlassen.

Gewichtung
21,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Beschreibung Qualitätssicherung, Abnahmetests und Dokumentation

"Bewertet werden die Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Qualität der Darstellung zur Qualitätssicherung, zu den vorgesehenen Abnahmetests sowie zur technischen Dokumentation. Maßgeblich ist, in welchem Umfang der Bieter darlegt, dass die geforderte Qualität der Baugruppen durch geeignete Maßnahmen sichergestellt, die Einhaltung der technischen Anforderungen durch geeignete Prüf- und Abnahmeschritte nachgewiesen und die Ergebnisse in nachvollziehbarer Form dokumentiert werden.
Eine positive Bewertung erfolgt insbesondere bei einer klaren, vollständigen und widerspruchsfreien Beschreibung der Qualitätssicherungsmaßnahmen, der Prüf- und Abnahmeverfahren sowie der vorgesehenen Dokumentationsunterlagen.
Eine geringere Punktzahl erhalten Angebote, deren Ausführungen nur pauschal bleiben, wesentliche Elemente des Prüf- und Dokumentationskonzepts nicht hinreichend konkret beschreiben oder Zweifel an der belastbaren Qualitätssicherung und Nachweisführung offenlassen. Nachweis über Beispiele zu Abnahmetests und Dokumentation."

Gewichtung
12,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Liefer-und Terminplanung, Produktionsrate, Projektorganisation und Kommunikation

Dem Auftraggeber ist insbesondere wichtig, dass die vom Auftraggeber vorgegebene Lieferzeit eingehalten wird. Dies ist durch eine detaillierte und schlüssige Projektplanung zu belegen. Bewertet wird insbesondere die geplante Auslieferung der Stückzahlen zu den vorgegebenen Lieferterminen - 3 Teillieferungen. Kürzere, plausibel dargestellte Lieferzeiten werden positiv bewertet. Längere Lieferzeiten erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl bis hin zu 0 Punkten. Weiterhin wird bewertet, wie der Bieter beschreibt, welche Gegenmaßnahmen bei sich anbahnenden Lieferterminverzögerungen eingeleitet werden.

Gewichtung
18,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

Im Rahmen einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung werden Anbieter aufgefordert, bei der Angebotsabgabe Umwelt- und Sozialaspekte zu berücksichtigen. Dies umfasst u.a. die Verwendung langlebiger Materialien, den Verzicht auf unnötige Kunststoffverpackungen sowie so-fern möglich - den Nachweis eines Umweltmanagementsystems. Geeignete Gütezeichen oder gleichwertige Nachweise zur Unterstützung dieser Kriterien können und sollen eingereicht werden. Ziel ist es, den CO2-Fußabdruck zu minimieren und faire Produktionsbedingungen entlang der Lieferkette sicherzustellen.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYT799UPR6

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die

Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html

Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.

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Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform

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Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).

URL: http://www.dtvp.de/Center/

Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:

- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.

Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.

Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.

Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).

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Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.

Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.

Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.

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Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt:

Preis : Leistung = 40 : 60 Prozent

Leistungskriterien im Einzelnen:
1. Vollständigkeit und Qualität der Angeobtsunterlagen = 15%
2. Beschreibung Produktionsablauf und Herstellungsprozess = 35%
3. Beschreibung Qualitätssicherung, Abnahmetests und Dokumentation = 20%
4. Liefer-und Terminplanung mit Darstellung der Prodkuktionsrate für 3 Teillieferungen sowie Darstellung der Projektorganisation und Kommunikation während der Projektphase = 30%

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

73
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

GSI/FAIR behält sich eine einmalige Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im Nachforderungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 56 VgV vor.
Die Bewerber können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV)

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Deckungssumme hat mindestens den dreifachen Auftragswert abzusichern.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Eigenerklärung ISO 9001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Einhaltung der Normen im Sinne der ISO 9001 (oder einer gleichwertigen Norm)

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Eigenerklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nur auszufüllen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft. In diesem Fall ist eine Abgabe zusammen mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erforderlich! Weiterhin ist im Falle der Eignungsleihe eine Verfügbarkeitserklärung (siehe Formblatt Verfügbarkeitserklärung) vom Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen. Im Falle der Ausführung von Teilen des Auftrags wird diese vor Zuschlagserteilung nachgefordert.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung von drei bis maximal fünf vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem GSI / FAIR Formblatt abgefragten Projektdaten.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unternehmensdarstellung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): a) Unternehmensdaten allgemein
b) Mitarbeiterzahl gesamt sowie Aufschlüsselung der Mitarbeiterzahl für die letzten 3 Geschäftsjahre:
- Verwaltung
- Entwicklung / Konstruktion
- Produktion

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Unternehmensdarstellung - Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Verfügbarkeitserklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nur parallel zur "Erklärung Unterauftragnehmer" auszufüllen und vom Unterauftragnehmer zu unterzeichnen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden (Leistungsausführung durch Unterauftragnehmer) oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe - siehe Formblatt Unterauftragnehmer). Sollen mehrere Unterauftragnehmer eingesetzt werden, so ist dieses Formblatt mehrfach zu verwenden. Pro einzusetzendem Unterauftragnehmer ist je eine Verpflichtungserklärung abzugeben.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Weitere Angaben zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Bonitätsprüfung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Wird von der GSI oder FAIR im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführt.

Finanzierung

GSI nimmt grundsätzlich nur Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen einhalten:
- Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede der §§ 770, 771 BGB
- ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht
- unwiderrufliche Bürgschaften
- kostenlos für GSI
- ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank
- in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs gebunden ist

Rechtsform des Bieters

BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Wenn die folgenden Nachweise nicht erbracht werden, erfolgt der Ausschluss.

- Nachweis technischer Ausrüstung sowie Erfahrung bei der Anwendung mindestens eines produktionsrelevanten Schweißverfahrens (z.B. Wolfram-Inertgasschweißen, Mikroplasmaschweißen, Laserschweißen, Orbitalschweißen, o.a.)
- Nachweis über geprüftes Schweißpersonal (DIN EN) ISO 9606 und / oder ISO 14732

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung