Besondere Bewerbungsbedingungen für das Offene Verfahren gem. § 15 VgV
1.Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Nach Erhalt der Vergabeunterlagen hat der Bewerber/Bieter diese auf Voll-ständigkeit zu überprüfen. Sind die Vergabeunterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe des Ange-bots über das DTVP darauf hinzuweisen.
HINWEIS: Klarstellend hebt die Vergabestelle hervor, dass die Begriffe "Bewer-ber", "Bieter", "Anbieter" und "Auftragnehmer" jeweils dieselbe (juristische) Person bezeichnen. Die "Bewerbergemeinschaft" und die "Bietergemeinschaft" werden ebenfalls synonym verwendet; der Übersichtlichkeit halber findet sich in den weiteren Unterlagen nur der Begriff "Bietergemeinschaft".
2.Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter sind - in Abhängigkeit vom Angebot - vollständig auszufüllen. Die Nichtvorlage bzw. unvollständige Vorlage der geforderten Unterlagen sowie wissentlich falsche Erklärungen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. GSI behält sich eine einmalige Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im Nachforderungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 56 VgV vor. Die Bieter können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztend-lich unvollständige Angebote werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Bieter dürfen dem Angebot keine eigenen Vertragsbedingungen zugrunde legen. Änderungen an den Vergabeunterlagen (beispielsweise Streichungen oder Ergänzungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen an dafür nicht vorge-sehenen Stellen) sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom weiteren Ver-fahren, § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV.
3. Frist für die Abgabe der Angebote
Die in der Bekanntmachung genannte Frist für die Abgabe der Angebote ist unbedingt einzuhalten. Verspätet eingegangene Angebote werden vom Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
4. Anforderungen an die Einreichung der Angebote
Die Vergabestelle akzeptiert ausschließlich die Angebotsabgabe elektronisch in Textform.
Zu beachten ist, dass bei elektronischer Einreichung die Textform des § 126b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Angebote über die Verga-beplattform verschlüsselt übermittelt werden (vgl. die Information zur eVerga-be und URL: http://www.dtvp.de/Center/). Die Einreichung des Angebots per E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die oben genannten Form-voraussetzungen, werden die Angebote ausgeschlossen es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
5. Kommunikation mit den Bietern
Die Kommunikation mit den Bietern erfolgt über die Ausschreibungsplattform des DTVP. Fragen sind über das DTVP an die GSI zu übermitteln und werden über das DTVP beantwortet. Mündlich bzw. telefonisch gestellte Fragen zu den Unterlagen oder dem Auftragsgegenstand werden nicht beantwortet; mündlich bzw. telefonisch erteilte Antworten sind nicht verbindlich.
6. Gewerbliche Schutzrechte, § 53 Abs. 8 VgV
Sollten für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sein, ist das in den Erläuterungen zum Angebot anzugeben. Sollte ein Bieter erwägen, Angaben aus dem Angebot zum Gegenstand einer Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu machen, ist das in den Erläuterungen zum Angebot deutlich anzugeben.
7. Hinweis für Wirtschaftsteilnehmer aus Drittstaaten, die keine internationale Übereinkunft mit der EU im Bereich des öffentlichen Auftragswesens geschlossen haben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie sich vorbehält, Wirtschaftsteilneh-mer aus Drittstaaten, die keine internationale Übereinkunft mit der EU im Be-reich des öffentlichen Auftragswesens geschlossen haben, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens - auch ohne die Angabe von Gründen - auszuschließen. Dies umfasst auch Bietergemeinschaften, an denen mindestens ein solcher Wirt-schaftsteilnehmer beteiligt ist. Es betrifft jedoch nicht Fälle, in denen ein solcher Wirtschaftsteilnehmer nur als Subunternehmer geplant ist.
8. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Angebote werden nach folgenden Kriterien bewertet (s. auch Dokument "Bewertungsmatrix-Zuschlag" in den Vergabeunterlagen):
Preis des Netto-Gesamthonorarangebots mit 20% Mittelwert aller -angebotenen Stundensätze mit 10%
Termine mit 20%
Projektverständnis / Methodik mit 25%
Fachliche Qualität / Projektorganisation mit 25%
9. Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Kommunikation während des Verfahrens findet ausschließlich über die Vergabeplattform des DTVP statt. Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Bei elektronischer Rechnungsstellung wird das X-Rechnungsformat mit zusätzlicher Übersendung der Rechnung als -pdf- akzeptiert.
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