Verfahrensangaben

MP2_Wiederherstellung Gebäudehülle VR

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.08.2026
18.08.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
DE 111 671 917
Planckstraße 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711
b.wiedenmann-stahl@gsi.de
+49 6159711966

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Bundes
022894990
Villemomblerstr. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammer des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
022894990
Villemomblerstr. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammer des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

MR2_Wiederherstellung Gebäudehülle VR

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

baukonstruktive Planungsleistungen zur Wiederherstellung Gebäudehülle VR nach einem Brandereignis; siehe veröffentlichte Leistungsbeschreibung

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Planckstraße 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Ausschreibung ist ein Stufenvertrag zugrunde gelegt. Mit Zuschlagserteilung erfolgt zunächst die Beauftragung zur Leistungsstufe 1, wie in den Vergabeunterlagen beschrieben. Alle weiteren Leistungsstufen werden optional gem. den veröffentlichten Vertragsbedingungen abgerufen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

Beschreibung eines nachhaltigen Rückbaukonzeptes

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYT12VBNV5

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungs-antrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Besondere Bewerbungsbedingungen für das Offene Verfahren gem. § 15 VgV

1.Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Nach Erhalt der Vergabeunterlagen hat der Bewerber/Bieter diese auf Voll-ständigkeit zu überprüfen. Sind die Vergabeunterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe des Ange-bots über das DTVP darauf hinzuweisen.
HINWEIS: Klarstellend hebt die Vergabestelle hervor, dass die Begriffe "Bewer-ber", "Bieter", "Anbieter" und "Auftragnehmer" jeweils dieselbe (juristische) Person bezeichnen. Die "Bewerbergemeinschaft" und die "Bietergemeinschaft" werden ebenfalls synonym verwendet; der Übersichtlichkeit halber findet sich in den weiteren Unterlagen nur der Begriff "Bietergemeinschaft".

2.Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter sind - in Abhängigkeit vom Angebot - vollständig auszufüllen. Die Nichtvorlage bzw. unvollständige Vorlage der geforderten Unterlagen sowie wissentlich falsche Erklärungen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. GSI behält sich eine einmalige Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im Nachforderungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 56 VgV vor. Die Bieter können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztend-lich unvollständige Angebote werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Bieter dürfen dem Angebot keine eigenen Vertragsbedingungen zugrunde legen. Änderungen an den Vergabeunterlagen (beispielsweise Streichungen oder Ergänzungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen an dafür nicht vorge-sehenen Stellen) sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom weiteren Ver-fahren, § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV.

3. Frist für die Abgabe der Angebote
Die in der Bekanntmachung genannte Frist für die Abgabe der Angebote ist unbedingt einzuhalten. Verspätet eingegangene Angebote werden vom Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV).

4. Anforderungen an die Einreichung der Angebote
Die Vergabestelle akzeptiert ausschließlich die Angebotsabgabe elektronisch in Textform.
Zu beachten ist, dass bei elektronischer Einreichung die Textform des § 126b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Angebote über die Verga-beplattform verschlüsselt übermittelt werden (vgl. die Information zur eVerga-be und URL: http://www.dtvp.de/Center/). Die Einreichung des Angebots per E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die oben genannten Form-voraussetzungen, werden die Angebote ausgeschlossen es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV).

5. Kommunikation mit den Bietern
Die Kommunikation mit den Bietern erfolgt über die Ausschreibungsplattform des DTVP. Fragen sind über das DTVP an die GSI zu übermitteln und werden über das DTVP beantwortet. Mündlich bzw. telefonisch gestellte Fragen zu den Unterlagen oder dem Auftragsgegenstand werden nicht beantwortet; mündlich bzw. telefonisch erteilte Antworten sind nicht verbindlich.

6. Gewerbliche Schutzrechte, § 53 Abs. 8 VgV
Sollten für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sein, ist das in den Erläuterungen zum Angebot anzugeben. Sollte ein Bieter erwägen, Angaben aus dem Angebot zum Gegenstand einer Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu machen, ist das in den Erläuterungen zum Angebot deutlich anzugeben.

7. Hinweis für Wirtschaftsteilnehmer aus Drittstaaten, die keine internationale Übereinkunft mit der EU im Bereich des öffentlichen Auftragswesens geschlossen haben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie sich vorbehält, Wirtschaftsteilneh-mer aus Drittstaaten, die keine internationale Übereinkunft mit der EU im Be-reich des öffentlichen Auftragswesens geschlossen haben, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens - auch ohne die Angabe von Gründen - auszuschließen. Dies umfasst auch Bietergemeinschaften, an denen mindestens ein solcher Wirt-schaftsteilnehmer beteiligt ist. Es betrifft jedoch nicht Fälle, in denen ein solcher Wirtschaftsteilnehmer nur als Subunternehmer geplant ist.

8. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Angebote werden nach folgenden Kriterien bewertet (s. auch Dokument "Bewertungsmatrix-Zuschlag" in den Vergabeunterlagen):
Preis des Netto-Gesamthonorarangebots mit 20% Mittelwert aller -angebotenen Stundensätze mit 10%
Termine mit 20%
Projektverständnis / Methodik mit 25%
Fachliche Qualität / Projektorganisation mit 25%

9. Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Kommunikation während des Verfahrens findet ausschließlich über die Vergabeplattform des DTVP statt. Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Bei elektronischer Rechnungsstellung wird das X-Rechnungsformat mit zusätzlicher Übersendung der Rechnung als -pdf- akzeptiert.
***

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

GSI behält sich eine Nachforderung von Unterlagen vor.

Die Bieter können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Angebote werden nicht bezuschlagt.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Bonitätsprüfung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Wird von der GSI oder FAIR im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführt.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt.
Es ist eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen mit folgenden Deckungssummen:
- für Sachschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR pro Schadensfall
- für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR pro Schadensfall
***

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
***

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Eigenerklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nur auszufüllen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft. In diesem Fall ist eine Abgabe zusammen mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erforderlich! Weiterhin ist im Falle der Eignungsleihe eine Verfügbarkeitserklärung (siehe Formblatt Verfügbarkeitserklärung) vom Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen. Im Falle der Ausführung von Teilen des Auftrags wird diese vor Zuschlagserteilung nachgefordert.
***

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
***

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem GSI-Formblatt-Eignung abgefragten Projektdaten.

Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen:
- die Referenzen sind in Bezug auf Fertigstellung der Planungsleistung nicht älter als 5 Jahre
- die Planungsleistungen müssen bereits abgeschlossen / beendet sein
- vergleichbar in Bezug auf Umfang und Schwierigkeitsgrad
- mind. 2 Referenzen zu Bauen im Bestand in Forschungseinrichtungen
- mind. 2 Referenzen müssen über alle HOAI-Leistungsphasen (LpH 1-9) erbracht worden sein
***

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unternehmensdarstellung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit der Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, u.a. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren.
***

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Verfügbarkeitserklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nur parallel zur "Erklärung Unterauftragnehmer" auszufüllen und vom Unterauftragnehmer zu unterzeichnen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden (Leistungsausführung durch Unterauftragnehmer) oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe - siehe Formblatt Unterauftragnehmer). Sollen mehrere Unterauftragnehmer eingesetzt werden, so ist dieses Formblatt mehrfach zu verwenden. Pro einzusetzendem Unterauftragnehmer ist je eine Verpflichtungserklärung abzugeben.
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Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Zuschlagskriterien - Bewertung der Angebote (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Angebote werden wie folgt bewertet (siehe hierzu auch Dokument "Bewertungsmatrix-Zuschlag"):
Angebotspreis netto Gesamthonorar = 20%
Mittelwert aller angebotenen Netto-Stundensätze = 10%
Termine = 20%
Projektverständnis / Methodik = 25%
Fachliche Qualität /Projektorganisation = 25%

Um entsprechende Bewertungen vornehmen zu können, sind vom Bieter selbst zu erstellende Beschreibungen bezüglich der Kriterien dem Angebot beizufügen. Wir weisen darauf hin, dass Beschreibungen zu den Leistungs-Kriterien nicht nachgefordert werden.
Fehlende Beschreibungen führen zu jeweiliger Bewertung mit 0 Punkten.
Ebenso können unplausible Stundensatz-Angebote, oder Stundensätze mit 0,00 EUR zum Ausschluss führen.

Detaillierte Beschreibung zu den Kriterien, sowie Berechnung der Punktzahlen siehe Dokument "Bewertungsmatrix-Zuschlag".
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Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Eignung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die für die Objektplanung verantwortliche Person muss über die nach der Bauordnung des Bundeslandes des Bauvorhabens erforderliche Planvorlageberechtigung verfügen. Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des EWR können eine gleichwertige Berufsqualifikation nachweisen.
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Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Eigenerklärung MiLoG: Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG).
- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung