Verfahrensangaben

Installation PAS (Personnel Access System)

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.08.2026
18.08.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
DE 275 595 927
Planckstr. 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711
proekf01@gsi.de
+49 6159712574

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Bundes
022894990
Villemomblerstr. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammer des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
022894990
Villemomblerstr. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammer des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

31643000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ausgeschrieben ist die Installation von Türsteuerungskomponenten und Messtationen des PAS (Personal-Access-System) für den FAIR-Beschleuniger. Die Anzahl und die Typen der Türbereiche sowie die zu installierenden Komponenten und Angaben zur Baustelle sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Installation von Türsteuerungskomponenten und Messtationen des PAS (Personal-Access-System)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.09.2026
31.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Planckstr. 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"

Gewichtung
80,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Zeitplan

Der Bieter schätzt das für die Installation benötigte Personal im Zeitplan ein.
Installation gemäß Vorgabe Zeitplan Spec = 10 Notenpunkte
Abweichungen max. 3 Monate vom vorgegebenen Zeitplan = 5 Notenpunkte
Abweichungen mehr als 3 Monate = 0 Notenpunkte

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
245.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYT12QTANX

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die

Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html

Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die FAIR dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter:
www.gsi.de/datenschutzhinweise

FAIR Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.

Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform

Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).

URL: http://www.dtvp.de/Center/

Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:

- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.

Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.

Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.

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Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).

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Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.

Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.

Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.

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Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende, über die bereits im Formblatt geforderten, Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt:

II. Leistungskriterien

Preis : Leistung = 80 : 20

Beim Preis wird der im Angebotsformblatt anzugebende Gesamtpreis (Summe Hauptauftrag und Optionen) zur Wertung herangezogen.

Leistungskriterien im Einzelnen:
100% Zeitplan
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Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Das zuständige Zivilgericht ist - je nach Streitwert, § 3 ZPO - das folgende:

Amtsgericht Darmstadt
Mathildenplatz 12, 64283 Darmstadt
Postanschrift: Postfach 11 09 51, 64224 Darmstadt
Tel.: 06151/9920
Fax: 06151/9925050
E-Mail: redaktion@ag-darmstadt.justiz.hessen.de
Internet: http://www.ag-darmstadt.justiz.hessen.de

Landgericht Darmstadt
Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt
Postanschrift: 64278 Darmstadt
Tel.: 06151/121
Fax: 06151/125917
E-Mail: verwaltung@lg-darmstadt.justiz.hessen.de
Internet: http://www.ag-darmstadt.justiz.hessen.de

Auch wenn die formelle Rügepflicht nach § 107 GWB nur für Verfahren oberhalb der Schwellen-werte gilt, sind die Bewerber bzw. Bieter aufgefordert, sich wegen aus ihrer Sicht bestehender Verstöße gegen die vergaberechtlichen Grundsätze von Wettbewerb, Transparenz und Gleichbe-handlung vor Einleitung gerichtlicher Verfahren an die GSI zu wenden.
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags und seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen.
Die GSI wird Bewerber oder Bieter unverzüglich nach der Erteilung des Zuschlags gemäß § 46 UVgO darüber informieren. Gleiches gilt hinsichtlich der Aufhebung oder erneuten Einleitung eines Vergabeverfahrens einschließlich der Gründe dafür. Die GSI unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des An-trags die nicht berücksichtigten Bieter unter Beachtung der Beschränkungen von § 30 Abs. 2 UVgO über die wesentlichen Gründe für die Ablehnung ihres Angebots, die Merkmale und Vortei-le des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und die nicht berück-sichtigten Bewerber über die wesentlichen Gründe ihrer Nichtberücksichtigung.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

FAIR behält sich eine Nachforderung von Unterlagen vor.

Die Vertragsspartner können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Angebote werden nicht bezuschlagt.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Deckungssumme hat mindestens den xxxxxxx Auftragswert abzusichern.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Eigenerklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nur auszufüllen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft. In diesem Fall ist eine Abgabe zusammen mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erforderlich! Weiterhin ist im Falle der Eignungsleihe eine Verfügbarkeitserklärung (siehe Formblatt Verfügbarkeitserklärung) vom Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen. Im Falle der Ausführung von Teilen des Auftrags wird diese vor Zuschlagserteilung nachgefordert.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem FAIR Formblatt abgefragten Projektdaten.

Anforderungen an Referenzprojekte
Wir erwarten mindestens 3 Referenzprojekte zu den von uns ausgeschriebenen Leistungen. Alle der referenzierten Projekte müssen in vergleichbarer Größe sein.
Mindestanforderungen sind:
Der Bieter soll Nachweise zur Teilnahme an ähnlichen Installationsarbeiten auf Großbaustellen vorlegen.
Von Vorteil ist eine vorheriger Ausführung von ähnlichen Tätigkeiten auf der FAIR-Baustelle, ist aber kein Muss.
Die Ausführung eines Arbeitspakets mit ähnlichem Leistungsumfang ist eine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme als Bieter.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unternehmensdarstellung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): a) Unternehmensdaten allgemein
b) Mitarbeiterzahl gesamt sowie Aufschlüsselung der Mitarbeiterzahl für die letzten 3 Geschäftsjahre:
- Verwaltung
- Entwicklung / Konstruktion
- Produktion

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Verfügbarkeitserklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nur parallel zur "Erklärung Unterauftragnehmer" auszufüllen und vom Unterauftragnehmer zu unterzeichnen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden (Leistungsausführung durch Unterauftragnehmer) oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe - siehe Formblatt Unterauftragnehmer). Sollen mehrere Unterauftragnehmer eingesetzt werden, so ist dieses Formblatt mehrfach zu verwenden. Pro einzusetzendem Unterauftragnehmer ist je eine Verpflichtungserklärung abzugeben.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Weitere Angaben zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Begleitunterlagen:
- Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Selbsterklärung einzureichen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG - FAIR-Vordruck

- Nachweise für Subunternehmer (mit dem Teilnahmeantrag mittels Selbsterklärung einzureichen): "Bei der Einreichung des Angebots sind Name und Anschrift jedes vorgesehenen Subunternehmers anzugeben.
Jeder eingesetzte Subunternehmer muss dieselben Eignungskriterien erfüllen wie der Hauptauftragnehmer. Für jeden Subunternehmer sind geeignete Nachweise einzureichen.
Der Subunternehmer muss außerdem Folgendes einreichen:
- Eine Verfügbarkeitserklärung (siehe Vordruck "Verfügbarkeitserklärung") zusammen mit dem Teilnahmeantrag/Angebot. - FAIR-Vordruck"

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung