Vorzulegende Nachweise:
Eignung durch Präqualifikation nachgewiesen oder gem. Formblatt VVB124; Die Eignung wird durch Präqualifikation nachgewiesen oder gem. den auf Formblatt VVB124 geforderten Unterlagen; gem. Formblatt VVB124 haben nicht präqualifizierte Bieter nach Aufforderung innerhalb von 6 KT die geforderten Unterlagen bei der Vergabestelle einzureichen, insbesondere:
- Vorlage Gewerbeanmeldung
- Vorlage Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Geforderte Qualifikation Mitarbeiter; Nachweise zur Qualifikation und Berufserfahrung der zur Ausführung der Leistung eingesetzten Mitarbeiter
sind dem Angebot beizufügen. Die zur Ausführung eingesetzten Arbeiter/ Mitarbeiter müssen mind. eine
Berufsabschlussprüfung zu dem ausgeschriebenen Gewerk nachweisen. Baustellenleiter od. Vorarbeiter
müssen höherwertigere Qualifikationen nachweisen (wie z. B. Polierprüfung, Meister, Techniker, etc.).; Auf Anforderung der Vergabestelle
Vorlage Urkalkulation; Auf Verlangen der Vergabestelle ist nach Submission vor Zuschlagserteilung eine vollständige und ausführliche Urkalkulation unverzüglich einzureichen.
Die Urkalkulation muss mind. folgende Angaben enthalten:
- Positionsweise Darstellung aller Einzelkosten der Teilleistungen (Lohn, Material, Geräte, Nachunternehmer, Sonstiges) mit Zeitansätzen, Verbrauchsmengen, Einkaufspreisen, Gerätekennwerten, positionsweise Angaben zum geplanten Mitarbeitereinsatz
- Ausweis der darauf bezogenen Zuschläge/Umlagen (BGK, AGK, Wagnis, Gewinn) sowie Summenblätter mit Gesamtstunden und Zuschlagssummen
- Nachlässe und weitere Zuschläge (Rabatte, Skonto, usw.), soweit sie in die Einheitspreise eingerechnet wurden.
Die Urkalkulation muss vom Bieter zur Öffnung durch den Auftraggeber (GSI) freigegeben werden und darf nicht mit einem Sperrvermerk oder Siegel oder Passwort versehen werden.
Sollten Unstimmigkeiten zwischen der Urkalkulation und den mit dem Angebot einzureichenden Preis-Formblättern festgestellt werden, sind diese aufzuklären.
Sofern Unstimmigkeiten nicht plausibel aufgeklärt werden können, wird das Angebot ausgeschlossen.
Angeforderte Urkalkulationen von nicht erfolgreichen Bietern, werden nach endgültiger Vergabe-Entscheidung in wieder verschlossenem Umschlag an die Bieter zurück gesendet , oder vernichtet.; Auf Anforderung der Vergabestelle
Eigenerklärung MiLoG; Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG).; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung