Besondere Bewerbungsbedingungen für die Öffentliche Ausschreibung gem. § 9 UVgO
1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Nach Erhalt der Vergabeunterlagen hat der Bewerber/Bieter diese auf Vollständigkeit zu überprüfen. Sind die Vergabeunterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe des Angebots über das DTVP darauf hinzuweisen.
HINWEIS: Klarstellend hebt die Vergabestelle hervor, dass die Begriffe "Bewerber", "Bieter", "Anbieter" und "Auftragnehmer" jeweils dieselbe (juristische) Person bezeichnen. Die "Bewerbergemeinschaft" und die "Bietergemeinschaft" werden ebenfalls synonym verwendet; der Übersichtlichkeit halber findet sich in den weiteren Unterlagen nur der Begriff "Bietergemeinschaft".
2. Vergabeunterlagen
Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter sind - in Abhängigkeit vom Angebot - vollständig auszufüllen. Die Nichtvorlage bzw. unvollständige Vorlage der geforderten Unterlagen sowie wissentlich falsche Erklärungen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. GSI behält sich eine einmalige Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im Nachforderungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 41 UVgO vor. Die Bieter können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Angebote werden ausgeschlossen (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 UVgO).
Bieter dürfen dem Angebot keine eigenen Vertragsbedingungen zugrunde legen. Änderungen an den Vergabeunterlagen (beispielsweise Streichungen oder Ergänzungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen an dafür nicht vorgesehenen Stellen) sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
3. Frist für die Abgabe der Angebote
Die in der Bekanntmachung genannte Frist für die Abgabe der Angebote ist unbedingt einzuhalten. Verspätet eingegangene Angebote werden vom Verfahren ausgeschlossen.
4. Anforderungen an die Einreichung der Angebote
Die Vergabestelle akzeptiert ausschließlich die Angebotsabgabe elektronisch in Textform.
Zu beachten ist, dass bei elektronischer Einreichung die Textform des § 126b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Angebote über die Vergabeplattform verschlüsselt übermittelt werden (vgl. die Information zur eVergabe und URL: http://www.dtvp.de/Center/).
Die Einreichung des Angebots per E-Mail genügt nicht. Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, gem. der oben genannten Formvoraussetzungen, werden die Angebote ausgeschlossen.
5. Kommunikation mit den Bietern
Die Kommunikation mit den Bietern erfolgt über die Ausschreibungsplattform des DTVP. Fragen sind über das DTVP an die GSI zu übermitteln und werden über das DTVP beantwortet. Mündlich bzw. telefonisch gestellte Fragen zu den Unterlagen oder dem Auftragsgegenstand werden nicht beantwortet; mündlich bzw. telefonisch erteilte Antworten sind nicht verbindlich.
6. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.
Die Angebote werden nach folgenden Kriterien bewertet (s. auch Dokument "Bewertungsmatrix-Zuschlag" in den Vergabeunterlagen):
Preis des Netto-Gesamthonorarangebots mit 20%
Mittelwert Stundensätze mit 10%
Termine mit 20%
Projektverständnis / Methodik mit 25%
Fachliche Qualität / Projektorganisation mit 25%
7. Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Kommunikation während des Verfahrens findet ausschließlich über die Vergabeplattform des DTVP statt. Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Bei elektronischer Rechnungsstellung wird das X-Rechnungsformat mit zusätzlicher Übersendung der Rechnung als -pdf- akzeptiert.
8. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe, sonstige Hinweise
Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage.
Das zuständige Zivilgericht ist - je nach Streitwert § 3 ZPO - das folgende:
Amtsgericht Darmstadt Mathildenplatz 12 64283 Darmstadt Postanschrift: Postfach 11 09 51 64224 Darmstadt Tel.: 06151/9920 Fax: 06151/9925050 E- Mail: redaktion@ag-darmstadt.jus-tiz.hessen.de Internet: http://www.ag-darm-stadt.justiz.hessen.de
Landgericht Darmstadt Mathildenplatz 13/15 64283 Darmstadt Postanschrift: 64278 Darmstadt Tel.: 06151/121 Fax: 06151/125917 E-Mail: verwaltung@lg-darmstadt.jus-tiz.hessen.de Internet: http://www.ag-darm-stadt.justiz.hessen.de
Auch wenn die formelle Rügepflicht nach § 107 GWB nur für Verfahren oberhalb der Schwellenwerte gilt, sind die Bewerber bzw. Bieter aufgefordert, sich wegen aus ihrer Sicht bestehender Verstöße gegen die vergaberechtlichen Grundsätze von Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung vor Einleitung gerichtlicher Verfahren an die GSI zu wenden.
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