Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Unternehmen über die Erstellung von Medienresonanzanalysen für die Bereiche Print und Online.
o Die Medienresonanzanalysen umfassen alle Artikel über die DAK-Gesundheit (bzw. DAK) nach definierten Schwerpunktthemen inkl. der Werbeäquivalenzwerte, Reichweiten (Auflage, Visits) und Kommentierung (Imagewerte) in allen Printmedien der Bundesrepublik Deutschland sowie in zuvor definierten rund 1.200 deutschsprachigen Onlinemedien.o Die Darstellung erfolgt in Form von Monatsergebnissen, Quartalsberichten und Sonderanalysen für definierte Arbeitsbereiche der DAK-Gesundheit (z.B. Bundesländer oder Servicezentren, wichtigste Medien, etc.). Hinzu können Sonderanalysen zu bestimmten Themenbereichen kommen, die gesondert und individuell beauftragt werden, wie zum Beispiel zum Thema Beitragssatz.o Die Analysen sollen einen Vergleich mit Ergebnissen der Vorjahre (2021 bis 2025) enthalten, um Tendenzen und Entwicklungen aufzuzeigen. Die Ergebnisse werden dem Auftragnehmer von der DAK-Gesundheit zur Verfügung gestellt.o Die Medienresonanzanalysen beinhalten zudem Konkurrenzanalysen der vier wichtigsten Mitbewerber.o Zusätzlich sollen CEO-Benchmarkanalysen zu Sichtbarkeit und Botschaften der CEOs der DAK-Gesundheit und der Mitbewerber erstellt werden. Aus Gründen der Vertraulichkeit stellen wir hier nur eine Übersicht der Schwerpunktthemen zur Verfügung.o Die DAK-Gesundheit erhält Zugänge zum Online-Analyseportal, mit dem die Analysen erstellt werden, um auch eigenständig und kurzfristig einen Überblick über die Medienresonanz erhalten zu können.
die DAK-Gesundheit kann 6 Monate vor Beendigung des Vertrages erklären, dass sie von der Option einer einmaligen Verlängerung um 12 Monate Gebrauch macht.
Die Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2, Haus 1, 53113 Bonn, Telefon: 0228 9499-0, Telefax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de wenden.
Auf die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Unabhängig von dieser Ausschreibung würden wir uns freuen, wenn wir Ihnen und Ihren Beschäftigten unser Leistungs- bzw. Serviceangebot vermitteln dürften. Sofern Sie hieran Interesse haben, senden Sie uns bitte die anliegende Erklärung "Freiwillige Einverständniserklärung Vertrieb" zu.
WICHTIG! Die Entscheidung, ob Sie uns die Möglichkeit der Information hinsichtlich unseres Leistungs- bzw. Serviceangebotes geben möchten, hat keinerlei Auswirkung auf die Ausschreibung, d. h. auch wenn Sie uns die Erklärung "Freiwillige Einverständniserklärung Serviceangebot" nicht übermitteln, wird Ihr Angebot, wie jedes andere Angebot, geprüft und gewertet!
Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.
A2_Eigenerklärung Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
A3_Eigenerklärung Nachunternehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes
"1.1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). || ""1.2 Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2). || ""1.3 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3). || "
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- B2_Angebotsschreiben