Vertrauensschadenversicherung
Vertrauensschadenversicherung für die DAK-Gesundheit als Kranken- und Pflegekasse. Versichert werden sämtliche haupt- und nebenberufliche sowie ehrenamtliche Mitarbeitende inkl. Zeitarbeitskräfte und für die DAK-G tätiges Fremdpersonal. Mitversichert sind ferner die Mitglieder sämtlicher Organe.
Der Vertrag wird für 1 Jahr geschlossen und verlängert sich ohne Kündigung jeweils um ein weiteres Jahr.
Mitarbeiter werden unabhängig der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität beschäftigt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Unabhängig von dieser Ausschreibung würden wir uns freuen, wenn wir Ihnen und Ihren Beschäftigten unser Leistungs- bzw. Serviceangebot vermitteln dürften. Sofern Sie hieran Interesse haben, senden Sie uns bitte die anliegende Erklärung "Freiwillige Einverständniserklärung Vertrieb" zu. WICHTIG! Die Entscheidung, ob Sie uns die Möglichkeit der Information hinsichtlich unseres Leistungs- bzw. Serviceangebotes geben möchten, hat keinerlei Auswirkung auf die Ausschreibung, d. h. auch wenn Sie uns die Erklärung "Freiwillige Einverständniserklärung Serviceangebot" nicht übermitteln, wird Ihr Angebot, wie jedes andere Angebot, geprüft und gewertet.
Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.
2.1 Eigenerklärung zu den Unternehmensumsätzen - "2.1 Eigenerklärung zu den Unternehmensumsätzen: Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft über seine Gesamtumsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage B2, Ziffer 2.2).
Mindestanforderung: Die Gesamtumsätze im Bereich Vertrauensschadenversicherungsgeschäft müssen in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 1.000.000,00 EUR netto pro Geschäftsjahr betragen."
3.1 Eigenerklärung Rückversicherungsschutz - 3.1 Eigenerklärung Rückversicherungsschutz: Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Dokument B2a Mindestanforderung: Es besteht entsprechend der Deckungssumme(n) ausreichend Rückversicherungsschutz. Die Rückversicherungsverträge sind bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen.
3.2 Eigenerklärung Risikomanagement - 3.2 Eigenerklärung Risikomanagement: Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Dokument B2b Mindestanforderung: Bestätigung des Vorliegens und ggf. Darstellung der geltenden Aufsichtssituation.
3.3 Eigenerklärung Ratings - "3.3 Eigenerklärung Ratings: Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Dokument B2c inkl. Anhang bzw. Nachweis Mindestanforderung: Mindestvoraussetzung im Bereich der finanziellen Leistungsfähigkeit ist das Vorliegen einer Zulassung der zuständigen Aufsichtsbehörde des Sitzlandes innerhalb der Europäischen Union.
Des Weiteren sind Nachweise über ein Rating einer unabhängigen Ratingagentur (Standard & Poor's, Moody"s, Assekurata oder Fitch) zu erbringen. Dabei müssen mindestens folgende Bewertungen vorliegen:
Standard & Poor's A-Fitch A-Assekurata A-Moody´s A3"
3.4 Eigenerklärung Leistungsbezogene Kompetenz - "3.4 Eigenerklärung Leistungsbezogene Kompetenz: Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Dokument B2d Mindestanforderung: Es wird bestätigt,- dass in den letzten 3 Jahren bereits Vertrauensschadenversicherungsverträge mit Deckungssummen in vergleichbarer Höhe abgeschlossen worden sind, - dass in den letzten 3 Jahren Unternehmen mit mehr als 10 000 Beschäftigten versichert worden sind und- dass bei uns Mitarbeiter unabhängig der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität beschäftigt werden."
3.5 Eigenerklärung Tariftreue - Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Dokument B5
Bestätigung das Ausfüllen des zur Verfügung gestellten Dokumentes.
3.6 Non disclosure Agreement - Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Dokument B6
Bestätigung durch die Unterzeichnung des zur Verfügung gestellten Dokumentes.
"1.1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). || ""1.2 Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2). || ""1.3 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3). || "