3.1 Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen - Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllt:
- Bezeichnung des Referenzobjektes / Art der Schulung
- Teilnehmerkreis / Branche (Anonymisierung möglich)
Auftraggeber (mit Angabe des Namens, der Anschrift und des Ansprechpartners mit den entsprechenden Kontaktdaten, Anschrift, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse)
- Zielsetzung der Schulung
- Bezug zur Erfahrung des Anbieters aus realen oder simulierten Verhandlungen (Beschreibung, wie die Verhandlungserfahrung in der Schulung vermittelt wurde / z.B. theoretische Vermittlung / Rollenspiele, usw. )
- Dauer und Umfang der Schulung
- Leistungszeitraum (nicht älter als 3 Jahre)
- Referenz wurde nicht vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1).
Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen.
Die Referenz muss sich auf angebotene Schulungen beziehen, die auf realen oder simulierten Situationen basieren und u.a. Praxisbeispiele des Auftraggebers zum Gegenstand hatten.
Musskriterium; erfolgt keine Eigenerklärung über die Anlage A 2, Ziffer 3.1 wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.