Die DAK-Gesundheit handelt entsprechend dem gesetzlichen Auftrag und bietet Pflegeberatungen gem. § 7a SGB XI an. Dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff aus der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Danach umfasst der Begriff "ratsuchende Person" nicht nur die anspruchsberechtigte Person, sondern auch deren Angehörige sowie weitere Personen.Eine Beratung erfolgt auf Wunsch einer anspruchsberechtigten Person auch in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung in der diese Person lebt (§ 7a Abs. 2 Satz 1 SGB XI).Dabei ist Aufgabe und Ziel der Pflegeberatung, die Stärkung der Selbstbestimmung und Selbständigkeit der/des Anspruchsberechtigten, die passgenaue an der persönlichen Situation ausgerichtete Versorgung, die Entlastung Angehöriger und/oder weiterer Personen und damit auch die Sicherung und Stabilisierung des häuslichen Pflegearrangements.
Pflegeberatung in der Häuslichkeit zur Weiterleitung an die DAK-Gesundheut, die die endgültige Entscheidung zu treffen hat.
Zweimalige automatische Verlängerung, wenn die DAK-Gesundheit nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht nach zwei Jahren Gebrauch macht.
bundesweit
gemäß § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB 15 Tage
keine
Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen. Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.
Betriebs-/Berufs- Haftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
2.1 Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung - 2.1 Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.1), Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein. "Bestehen einer hinsichtlich Inhalt und Umfang marktüblichen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU.
Inhaltliche Mindestanforderung: 1 Mio. Euro
2.2 Eigenerklärung zu den Unternehmensumsätzen - 2.2 Eigenerklärung zu den Unternehmensumsätzen: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über seine tätigkeitsbezogenen Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre tätigkeitsbezogen im o.g. Sinne sind die Umsätze im Bereich der Erbringung von Leistungen im Bereich der Pflegeberatung mit Blick auf die Inhalte der Leistungsbeschreibung.
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.2). Die tätigkeitsbezogene Umsätze müssen in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 500.000,00 EUR netto pro Geschäftsjahr betragen.
3.1 Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen - 3.1 Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen: Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: -Der Auftragsinhalt muss mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung dieser Ausschreibung vergleichbar sein. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1). Es sind mindestens drei Referenzen einzureichen, die sämtliche Anforderungen aus der Spalte "Erläuterungen" erfüllt.
3.2 Eigenerklärung zu Mitarbeitern - 3.2 Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die Anzahl der Mitarbeiter gesamt sowie über die Anzahl fachlicher Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über die Anzahl der fachlichen Mitarbeiter, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.2)
Mindestanforderung 25 Mitarbeiter
Einzureichende Unterlagen:
1.1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1).
1.2 Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2).
1.3 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3).