Beschaffungsgegenstand ist die Bereitstellung einer Datenbank mit kassenübergreifenden anonymisierten Verordnungsdaten aus vorrangig öffentlichen Apotheken des deutschen gesetzlichen Krankenversicherungssystems.
Die DAK-Gesundheit schreibt die Bereitstellung einer Datenbank mit kassenübergreifenden anonymisierten Verordnungsdaten aus vorrangig öffentlichen Apotheken des deutschen gesetzlichen Krankenversicherungssystems aus. Der Zugriff der DAK-Gesundheit auf diese Datenbanken wird durch Zuhilfenahme einer schon bestehenden Standard-Software-Lösung über das Internet (onlinebasiert) gewährleistet.
Dieser Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.10.2029, sofern die DAK-Gesundheit den Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Vertragsjahres ordentlich kündigt. Der Vertrag ist für den Auftragnehmer nicht ordentlich kündbar.
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Aufgrund einer Cosinex-Systemanpassung bezüglich eForms sind einige, vom System vorgegebenen Kategorisierungen der Vergabeunterlagen aus Sicht der DAK-Gesundheit nicht plausibel. Es gelten ins
Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen. Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.
Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zu den Unternehmensumsätzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eintrag in Berufs-/Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
"2.1 Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.1),
Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein.
Inhaltliche Mindestanforderung: Bestehen einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU. - 2.1 Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
"2.2 Eigenerklärung zu den Unternehmensumsätzen: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.2).
- 2.2 Eigenerklärung zu den Unternehmensumsätzen
"3.1 Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen: Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllt: - Projektende nicht länger als 3 Kalenderjahre zurückliegend- der Auftrag muss nicht zwingend abgeschlossen sein; er darf aber nicht jünger als 12 Monate sein - Leistungsgegenstand und -umfang des Referenzauftrages ist vergleichbar mit ausgeschriebenem Leistungsgegenstand
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1).
Inhaltliche Mindestanforderung: Es sind mindestens 4 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen.
Mindestens zwei Referenzen müssen für eine Gesetzliche Krankenkasse erbracht worden sein (hierbei Angabe der nach Versichertenbestand größten Kunden).
Mindestens zwei Referenzen müssen für Unternehmen der Pharmabranche erbracht worden sein (hierbei Angabe der nach Umsatz pro Kalenderjahr größten Kunden). - 3.1 Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen
1.1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: "Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1)." 1.2 Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue: "Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2)." 1.3 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen: "Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3).