Die DAK-Gesundheit möchte Ihrer fremdsprachigen Kundschaft einen exklusiven Dolmetscherservice zur Verfügung stellen, um Sprachbarrieren aufzulösen und eine hohe Beratungsqualität zu gewährleisten. Bei dieser Leistung handelt es sich um einen rein telefonischen Service, bei dem im Rahmen einer Telefonkonferenz zwischen der DAK-Gesundheit, der Kundschaft und dem Dienstleister sozialversicherungsrechtliche Gesprächsinhalte durch ausgebildete Dolmetscher oder sonstiges übersetzt werden.
Die DAK-Gesundheit möchte Ihrer fremdsprachigen Kundschaft einen exklusiven Dolmetscherservice zur Verfügung stellen, um Sprachbarrieren aufzulösen und eine hohe Beratungsqualität zu gewährleisten. Bei dieser Leistung handelt es sich um einen rein telefonischen Service bei dem im Rahmen einer Telefonkonferenz zwischen der DAK-Gesundheit, der Kundschaft und dem Dienstleister sozialversicherungsrechtliche Gesprächsinhalte durch ausgebildete Dolmetscher oder sonstiges übersetzt werden.Im Fokus der Leistung steht die Qualität im Sinne einer unmissverständlichen und fachlich korrekten Übersetzung (Deutsch - Fremdsprache / Fremdsprache - Deutsch), um die hohe Beratungsqualität der DAK-Gesundheit widerzuspiegeln und die Kundenzufriedenheit aufrecht zu erhalten. Der Service soll Mitarbeitenden und der Kundschaft der DAK-Gesundheit arbeitstäglich Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung stehen.
Die DAK-G ist berechtigt, den Vertrag insgesamt zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Auftragnehmer wird spätestens 6 Monate zum Vertragsende über die Ausübung der Option benachrichtigt.
gemäß § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB 15 Tage
keine
Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.
A2_Eigenerklärung Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
A3_Eigenerklärung Nachunternehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes
2.2 Eigenerklärung zu den Unternehmensumsetzen - Eigenerklärung zu den Unternehmensumsätzen
3.1.Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen - Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen
1.1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit - 1.1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Anlage A2, Ziff.1.1
1.2. Eigenerklärung Mindestlohn - Eigenerklärung Mindestlohn, A 2, Ziff 1.2.
1.3 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen - Eigenerklärung zu Russlandsanktionen A2 Ziff. 1.3
3.2 Qualitätmanagement - Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001 (oder vergleichbar) oder eine Beschreibung der internen Qualitätssicherungsmaßnahmen
1.2.1.Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
1.1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: "Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1)." 1.2 Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue: "Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2)." 1.3 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen: "Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3)."