Datenannahme, Datenverarbeitung und Rechnungsprüfung der Abrechnungen für HKPF, AKI und HHhi nach § 302 SGB V
Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Abrechnung und der Rechnungsprüfung für HKPF und HHhi hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, diese Prozesse, sowie vor- und nachgelagerte Prozessschritte, weiterhin zeitlich befristet, an einen Dienstleister (Auftragnehmer) zu übertragen. Das zu verarbeitende Nettoausgabenvolumen beträgt ca. 890 Mio. Euro pro Abrechnungsjahr und ca. 2,0 Mio. Belege, DTA-Quote 97,5 % (die Angaben zum Nettovolumen, zur Beleganzahl und der DTA-Quote beziehen sich auf das Abrechnungsjahr 2024; dieses Ausgaben- bzw. Belegvolumen wird nicht für die Zukunft garantiert). Durch die Implementierung eines standardisierten und systematischen Prüfverfahrens erfüllt der AG seinen sich aus § 302 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) ergebenden Prüfauftrag.
gemäß § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB 15 Tage
Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen.
2.2 Unternehmensumsätze (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Unternehmensumsätze
1 2.1 Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung:
2 2.2 Eigenerklärung zu den Unternehmensumsätzen
3 3.1 Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen
4 3.2 Eigenerklärung zu den Mitarbeitern
1.1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: "Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1)." 1.2 Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue: "Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2)." 1.3 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen: "Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3).