Gegenstand der Beschaffung sind Lizenzen für eine App zur verbesserten Versorgung von Versicherten mit Einschränkungen im Bereich der Kognition und Sprache in Folge von neurologischen Erkrankungen. Inhalt der App sollen Übungen zum Training der unterschiedlichen Kompetenzbereiche Sprache, Kognition, Gedächtnis und Aufmerksamkeit sein. Die Entscheidung über die Leistungsberechtigung der betroffenen Versicherten obliegt der DAK-Gesundheit im Einzelfall.
Der Schlüssel zu einer erfolgreichen neurologischen Rehabilitation im therapeutischen Bereich ist eine hohe Trainingsintensität nach dem Erkrankungsereignis sowohl in der Akut- als auch in der chronischen Phase.Der Einsatz der App soll in beiden Phasen sinnvoll sein. Der Fokus der Anwendung soll auf einer nachhaltigen Motivierung zum eigenständigen und selbstverantwortlichen Training liegen und Schwankungen in der Leistungsstärke des Users aufgreifen und berücksichtigen. Dabei soll die Entwicklung von Trainingsroutinen den User unterstützen. Eine medizinische Beratung darf in der App nicht erfolgen. Da die App nur leistungsberechtigten Versicherten ab dem 18. Lebensjahr der DAK-Gesundheit zur Verfügung gestellt werden soll, ist eine Identifikation der Nutzenden notwendig. Genaue Abstimmung für eine Implementierung und/oder zur Prüfung der Leistungsberechtigung des Users erfolgt nach Absprache zwischen Hersteller und der DAK-Gesundheit und muss DSGVO-konform sein. Beim Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung neurologisch erkrankter Versicherter entstehen aufgrund erschwerter Terminfindung bei Ärzten und Leistungserbringern Versorgungslücken, die eine zügige Rekonvaleszenz erschweren. Ein eigenständiges, strukturiertes Training in dieser Übergangsphase ist derzeit nicht systematisch verfügbar. Mit der Beschaffung sollen Versicherte mit Einschränkungen in Kognition und Sprache in Folge neurologischer Erkrankungen befähigt werden, die Wartezeit bis zur bzw. parallel zur Regelversorgung mit einem eigenständigen, evidenzbasierten Training zu überbrücken. Die App soll dabei die Trainingsintensität erhöhen, kontinuierliche Nutzung fördern und individuelle Leistungsschwankungen berücksichtigen. Die App soll insofern die krankheitsspezifischen individuellen Symptome der Betroffenen adressieren. Die App für neurologisch erkrankte Versicherte soll Betroffene in der Therapie begleiten und sie dabei unterstützen, selbstbestimmt, eigenverantwortlich und regelmäßig zu trainieren. Krankheitsverlauf und Krankheitsschübe sollen dadurch positiv beeinflusst werden und die Lebensqualität der Betroffenen soll steigen. Dadurch erreicht die DAK-Gesundheit eine erhöhte Zufriedenheit der Betroffenen sowie mittelbar deren sozialen Umfelds. So sollen auch konkret Leistungskosten in der Versorgung durch die Nutzung der App gesenkt werden.
Der Vertrag soll eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten haben. Die Vertragslaufzeit (Start der Lizenzabnahme) beginnt mit dem Zuschlag. Der Vertrag verlängert sich automatisch einmal um 12 Monate, sofern die DAK-Gesundheit den Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf von 12 Monaten kündigt. Die maximale Laufzeit beträgt somit 24 Monate.
Für die rechtzeitige Rüge von Verstößen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens sind folgende Fristen zu beachten, § 160 Abs. 3 GWB:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5.ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Weitere Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die DAK-G behält sich im Einzelfall eine Nachforderung im gesetzlich zulässigen Rahmen vor.
2.1 Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung - "2.1 Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.1),
Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein. Inhaltliche Mindestanforderung: Bestehen einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU."
2.2 Eigenerklärung zu den Unternehmensumsätzen - "2.2 Eigenerklärung zu den Unternehmensumsätzen: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.2).Inhaltliche Mindestanforderung: Die tätigkeitsbezogenen Umsätze müssen in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 400.000,00 EUR netto pro Geschäftsjahr betragen."
3.1 Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen - "3.1 Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen: Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllt: - App zum Training von Kognition und Sprache bei neurologischen Erkrankungen- Erfahrung im Krankenkassen-Kontext
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1).Inhaltliche Mindestanforderung: Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen.
Mindestens eine Referenz muss für eine gesetzliche Krankenkasse erbracht worden sein."
Siehe A0_Bewerbungsbedingungen