3.1 Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen - "3.1 Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen: Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllt:
- Das Referenzprojekt entspricht im wesentlichen den hier ausgeschriebenen Leistungen.
- Projektbeginn nicht länger als drei Kalenderjahre zurückliegend.
- Die Referenz wurde über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten innerhalb der letzten drei Kalenderjahre produktiv genutzt.
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1).
Inhaltliche Mindestanforderung:
Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen.
Die Referenz muss den produktiven Einsatz einer Software zur Krankenhausrechnungsprüfung und zum Fallmanagement bei einer gesetzlichen Krankenkasse umfassen.
Drei der nachgewiesenen Referenzen müssen zusammengerechnet mindestens 5 Millionen Versicherte abdecken.
HINWEIS: Die Erfüllung sämtlicher Mindestkriterien muss sich aus der inhaltlichen Beschreibung der erbrachten Leistungen in der Eigenerklärung in Anlage A2, Ziffer 3.1 ergeben."