Modernisierung des Kassen- und Zutrittssystems der Heidelberger Bergbahnen
gem. Vergabeunterlagen
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen : 28.11.2025
Umsatz - Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es im Sinne einer Mindestanforderung erforderlich, dass der Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr überein-stimmt, also in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils mindestens einen kumulierten Umsatz mit vergleichbaren Tätigkeiten i.H.v. 800.000 EUR (ohne Mehrwertsteuer) p.a. erzielt hat.
Mitarbeiter - Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es im Sinne einer Mindestanforderung ferner erforderlich, dass der Bewerber im laufenden Geschäftsjahr und dem vorangegangenen Geschäftsjahr, soweit das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, also in den Jahren 2023 und 2024, eine durchschnittliche Anzahl von freiberuflich tätigen oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von drei oder mehr Personen mit der nötigen Qualifikation und Erfahrung vorweisen kann. Die entsprechende Mitarbeiteranzahl ist durch Eigenerklärung gemäß dem Dokument 1.3, Kriterium 4.1 mitzuteilen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise zu fordern.
Haftpflichtversicherung - Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es ferner im Sinne einer Mindestanforderung erforderlich, dass dem Bewerber im Fall der Auftragserteilung Versicherungsschutz aus einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils mindestens 10,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden nach Maßgabe der im Dokument 1.3, Ziff. 2 abzugebenden Erklärung zur Verfügung steht.
Referenzen - Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit ist es im Sinne einer Mindestanforderung erforderlich, dass der Bewerber insgesamt exakt drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den vorangegangenen fünf Geschäftsjahren nachweist. Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist oben beschrieben.
Für jede Referenz ist der entsprechende Nachweis durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Dokuments 1.4 Referenzvordruck zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit des Inhalts durch Rückfragen bei den genannten Referenzgebern oder in sonstiger Weise zu überprüfen.
gemäß Vergabeunterlagen