Einführung einer einheitlichen Softwarelösung zur Modernisierung des Betriebsmittelinformations- und Workforce-Management-Systems
Die Stadtwerke Heidelberg sind ein moderner regionaler Energie- und Wasserversorger, der zum Teil seit mehr als 150 Jahren die Stadt Heidelberg und ihre Partnergemeinden mit Gas, Strom, Fernwärme und Trinkwasser versorgt. Außerdem betreibt das Unternehmen die Schwimmbäder, die Bergbahnen sowie Parkhäuser im Stadtgebiet. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und der steigenden Anforderungen an effiziente und durchgängige Netzprozesse ist ein einheitliches und modernes Betriebsmittelinformations- und Workforce-Management-System für die Stadtwerke Heidelberg Netze ein entscheidender Schritt zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit unseres Unternehmens. Die aktuell heterogene Systemlandschaft mit zahlreichen Einzellösungen führt zu Medienbrüchen, komplexen Schnittstellen, hohem Pflegeaufwand und steigenden Betriebskosten. Diese Situation erschwert eine durchgängige Datenverfügbarkeit, erhöht den Schulungsaufwand und behindert eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen. Ziel der Ausschreibung und des Projekts VerNETZt ist es daher, die bestehende Vielzahl an Systemen durch eine standardisierte und zukunftsfähige Softwarelösung mit einer einheitlichen und medienbruchfreien Bedienoberfläche zu ersetzen. Die folgenden Bestandssysteme sind von der im Rahmen dieser Ausschreibung verfolgten Systemkonsolidierung betroffen: - Netzportal (basierend auf der Low-Code-Plattform SIMPLIFIER) von Fa. BTC - Kundenportal für Anfragen (Netzanschlüsse, Einspeiser) und Installateurportal - Sachbearbeiterlösung für Bearbeitung und Abwicklung der Anfragen - TBM + SMARTER MOBILE von Fa. ESN - Prozesslösung: Netzbau, Instandhaltung, Störungen, Schaltungen, Disposition - Mobile Anzeige und Bearbeitung von Aufgaben - COMPULIGHTS von Fa. Compulights - Zählerbewegung, Zählerstandablesung, Zähler Sperrung und Entsperrung - ACOS NMS von Fa. CAIGOS - Schaltmanagement, Schaltantrag und -brief
Die aktuelle Zeitplanung basiert auf aktuellen Schätzungen. Wir behalten uns das Recht vor, aufgrund der Komplexität des Projektes den Vertrag zu verlängern.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen : 09.01.2026
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Siehe Anhang 1.3 Tabelle zur Abfrage der Eignung
Fragen zu Referenzen bei Netzbetreibern - Siehe Anlage 1.03 Tabelle zur Abfrage der Eignung.
Ausschlusskriterien - Siehe 1.3 Tabelle zur Abfrage der Eignung. Sollte die Angabe zur Information eines Kriteriums erforderlich sein, führt die Nicht-Angabe oder Negativantwort zum Ausschluss. Hierbei handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche im Dokument rot gekennzeichnet wurden.
Gem. Teilnahme/-Angebotsunterlagen
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des dafür in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblatts Dokument 1.02 nebst den darin genannten Anlagen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform einzureichen. Alle textlichen Erklärungen sind in deutscher Sprache abzugeben.
Anlagen zum Teilnahmeantrag o 1.03 Excel-Tabelle zur Abfrage der Eignung o 1.04 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer o 1.05 Erklärung Bewerbergemeinschaft o 1.06 Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe o 1.07 Vertraulichkeitserklärung Ausschreibung o 1.08 Verpflichtungserklärung Mindestentgelt o 1.09 Verpflichtungserklärung öffentliche Aufträge (AEntG) o 1.10 Eigenerklärung Einhaltung Russland Sanktionen