Tief-, Leitungsbau und Bereitschaftsdienst im Jahresvertrag 2026
VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.08.2025
26.08.2025 11:00 Uhr
05.09.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtwerke Heidelberg GmbH
HRB-Nr.: 331079
Alte Eppelheimer Straße 26
69115
Heidelberg
Deutschland
DE125
Einkauf
andreas.gutmacher@swhd.de
+49 6221513-4358
+49 6221513-3330

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
---
Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Leitweg ID: 08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45231000-5
45221250-9
45231100-6
45231300-8
45231600-1
45232000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Jahresvertrag Tief- und Leitungsbau einschließlich Bereitschaftsdienst für die Gewerke Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme ab März 2026

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Leistungen im Tief- und Leitungsbau einschließlich Bereitschaftsdienst für die Gewerke Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2026
29.02.2028

Option auf Vertragsverlängerung um ein drittes Vertragsjahr

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE125

Versorgungsgebiet der Stadtwerke Heidelberg

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Option auf Vertragsverlängerung um ein drittes Vertragsjahr

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

---
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRLYT0GK8DVB

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Hinweis:
Der Auftrag wird als Rahmenvereinbarung gemäß § 19 SektVO und in Anlehnung an § 4a EU VOB/A vergeben. Der AG wird, eine hinreichende Anzahl geeigneter Angebote vorausgesetzt, die Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen abschließen. Auf der Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden gemäß den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ohne erneutes Vergabeverfahren vergeben. Aus der Rahmenvereinbarung ergeben sich daher alle Bedingungen, für die Erbringung der Bauleistungen sowie die objektiven Bedingungen für die Auswahl der Unternehmen, die sie als Partei der Rahmenvereinbarung ausführen werden (siehe Seite D 1 Punkt 4.1).

Objektive Bedingungen für die Auswahl der Unternehmen:
Auf der Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden ohne erneutes Vergabeverfahren an die Unternehmen erteilt, die Partei der Rahmenvereinbarung sind. Für jeden Einzelauftrag wird ein Einzelauftrags-LV erstellt, in dem die zu erbringenden Leistungen beschrieben werden. Die Preise der jeweiligen Positionen werden dem Leistungsverzeichnis der Rahmenvereinbarung entnommen. Besteht die Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen, erfolgt die Preisbildung für jedes der Unternehmen anhand der mit diesem vereinbarten Rahmenvertragspreise separat. Der Einzelauftrag wird an denjenigen Rahmenvertragspartner vergeben, dessen Einzelvertrags-LV den günstigsten Gesamtpreis ausweist. Die Rahmenvertragspartner sind grundsätzlich verpflichtet, den so erteilten Einzelauftrag zu den Konditionen der Rahmenvereinbarung innerhalb der im Einzelauftrags-LV genannten Fristen auszuführen. Sofern das betroffene Unternehmen nach Erhalt des Einzelauftrags jedoch unverzüglich nachweist, dass es aufgrund der aktuellen Kapazitäten zur fristgerechten Ausführung des Einzelauftrags nicht in der Lage ist und auch eine einvernehmliche Anpassung der Fristen durch entsprechende Vereinbarung nicht möglich ist, erteilt die SWH-N den Auftrag an den Rahmenvertragspartner mit dem für den Einzelauftrag zweitgünstigsten Gesamtpreis u. s. w.
Eine Besonderheit gilt für die Beauftragung der Leistung "Rufbereitschaft". Aufgrund der besonderen Anforderungen ist es hier das Ziel, Einzelaufträge wochenweise zu erteilen und zwischen den an der Rahmenvereinbarung beteiligten Unternehmen abzuwechseln. Das voraussichtliche Auftragsvolumen lässt sich daher mittels Division der in Wochen berechneten Rahmenvertragslaufzeit durch die Anzahl der beteiligten Unternehmen ermitteln. Zur Festlegung der zu übernehmenden Wochen wird sich die SWH-N nach Erteilung der Zuschläge auf die Rahmenvereinbarung zunächst mit dem Unternehmen in Verbindung setzen, dessen Angebot in Bezug auf die Rufbereitschaft das wirtschaftlichste ist. Die nach entsprechender Festlegung noch vakanten Wochen werden dementsprechend zunächst mit dem hinsichtlich der Konditionen für die Rufbereitschaft zweitplatzierten Unternehmen festgelegt und anschließend mit dem oder den nächstplatzierten Beteiligten. Dabei sind die Auftragnehmer im Sinne eines Mindestleistungsumfangs verpflichtet, die sich nach der oben beschriebenen Ermittlungsmethode pro beteiligtem Unternehmen ergebende Wochenanzahl zu übernehmen. Hingegen besteht auch für diese Leistung kein Anspruch auf ein Mindestauftragsvolumen, sodass beispielsweise dem Beteiligten mit dem wirtschaftlichsten Angebot für die Rufbereitschaft auch eine über dem Mindestleistungsumfang liegende Wochenzahl beauftragt werden kann, verbunden mit einer entsprechenden Reduzierung bei den anderen Beteiligten.

Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen im Teilnahmewettbewerb: 15.08.2025

Schritt 1 des Verfahrens:
Der Teilnahmeantrag ist anhand der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen und Vorgaben zu erstellen und als Upload auf der E-Vergabe-Plattform einzureichen. Eine Kostenerstattung oder Entschädigungsleistung für die Teilnahme an dem Verfahren wird nicht gewährt. Anhand der vorgenannten Unterlagen werden die eingereichten Antworten geprüft und ausgewertet. Teilnahmeanträge mit unvollständigen oder fehlenden Angaben und Nachweisen können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Der Bewerber ist für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seiner Angaben allein verantwortlich.

Schritt 2 des Verfahrens:
Erfolgreiche Bewerber erhalten die Aufforderung zur Erarbeitung der Angebote. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue und Mindestlohngesetz - LTMG) in der aktuellen Fassung Anwendung findet. Die sich daraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns(Mindestlohngesetz - MiLoG) des Bundes ab dem 1.1.2015 in der aktuellen Fassung zu beachten sind. Die Verhandlungsgespräche sind auf einzelne kaufmännische und technische Aspekte beschränkt. Der Auftraggeber behält sich vor die Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen abzuschließen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

gemäß §51 SektVO

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

1. PQ bzw. Eigenerklärung zur Eignung (KEV179)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

2. DVGW-Bescheinigung für Bauunternehmen im Leitungstiefbau nach DVGW-Arbeitsblatt GW 381 (identisch mit AGFW FW 600 und VDE-AR-N 4220)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

3. DVGW-Bescheinigung nach dem DVGW-Arbeitsblatt GW 301 G1, W1, Stahl (st), Polyethylen (pe), Gusseisen (ge)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

4. RAL-Gütezeichen 962 der Gütegemeinschaft Kabelleitungstiefbau für Kabelleitungsbauarbeiten

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

5. DVGW/BHKS-Zertifikat für Rohrleitungsunternehmen nach AGFW-FW 601, Qualifikationsstandard FW 1

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

6. Zertifikat für geprüfte Muffenmonteure für die Muffenmontage an Kunststoffmantelrohren (KMR) nach AGFW-Arbeitsblatt FW 603

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

7. Zulassungsverfahren nach FW 432 für das Anbohrverfahren

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

8. Nachweis für geschultes Personal für die Durchführung einfacher Vermessungsarbeiten nach DVGW Merkblatt GW 128 oder FNN Hinweis S 128

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

9. TRGI 2018 Zertifikat und im Auftragsfall Nachweis des Eintrags im Installationsverzeichnis der SWH-N

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

10. Nachunternehmer inkl. Leistungen benennen und entsprechende Zertifikate beilegen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

11. Betriebs-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EURO 10.000.000,- pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

gemäß Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Folgende Berufliche Qualifikation mit Personenbezogenen Zeugnissen ( Nr. 12. - 16.) sind erst mit dem Angebot abzugeben. Diese sind während der Vertragslaufzeit aktuell halten.

12. Für jeden eingesetzten Schweißer ist vor dessen Arbeitsaufnahme der SWH-N eine gültige Schweißer-Prüfbescheinigung nach DIN EN ISO 9606-1 vorzu-legen.
13. Für die Herstellung von Schweißverbindungen an PE 80/100-Rohren dürfen nur Schweißer eingesetzt werden, die im Besitz
einer gültigen Prüfbescheinigung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 330 sind.
14. Befähigungsnachweis zum Nachweis der erforderlichen Qualifikation zur Durchführung elektrotechnischer und nichtelektrotechnischer Arbeiten gemäß Seite M 25.
15. Benennung der Schweißaufsichtsperson (Nachweis).
16. Die SWH-N kann den Nachweis der Fachkunde des eingesetzten Umhüllers durch Vorlage eines Umhüller-Ausweises nach DVGW- GW 15 verlangen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung