Leistungen im Bereich Lagerung und Verwertung von Bauabfällen im Jahresvertrag
- Annahme, Verwiegung, Lagerung und Beprobung von Bodenaushub (AVV 170504)- Annahme, Verwiegung und Verwertung von Beton- und Asphaltaufbruch (AVV 170101, AVV 170302)- Annahme, Verwiegung und Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen (AVV 170605*)- Verwertung/ Entsorgung von Bodenaushub bis BM-F3 (AVV 170504)
Option auf Vertragsverlängerung um ein drittes Vertragsjahr
Stadtgebiet Heidelberg
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen.Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen: 12.10.2026
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen
1.) Der AN muss ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sein.
2.) Der AN muss im eine nach BImschG genehmigte Zwischenlagerfläche innerhalb des Stadtgebietes Heidelbergs vorhalten.
3.) Der AN muss die Lagerkapazität für mindestens 10 räumlich abgegrenzte Haufwerke à 250 m3 vorhalten.
4.) Der AN muss die Anlieferungen auf einer bemannten und geeichten Waage einwiegen und entsprechende Wiegescheine ausstellen.
5.) Der AN muss Bauabfälle mit einer geeigneten, stationären Aufbereitungsanlage nach BImschG verwerten.
6.) Der AN muss eine Genehmigung zur Lagerung von gefährlichen Abfällen nach BImschG vorlegen.
7.) Die Öffnungszeiten des AN müssen mindestens Mo-Do 7:00-16:00 und Fr 7:00- 15:00 sein.
30 Tage netto
Eignungskriterien JV Lagerung und Verwertung 2027:1.) Der AN muss ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sein.2.) Der AN muss im eine nach BImschG genehmigte Zwischenlagerfläche vorhalten. Die nach BImschG genehmigte Lagerfläche und Verwertung nach GewAbfV des Auftragnehmers muss innerhalb des Stadtgebietes Heidelberg sein.3.) Der AN muss die Lagerkapazität für mindestens 5 räumlich abgegrenzte Haufwerke à 250m3 vorhalten.4.) Der AN muss die Anlieferungen auf einer bemannten und geeichten Waage einwiegen und entsprechende Wiegescheine ausstellen.5.) Der AN muss Bauabfälle mit einer geeigneten, stationären Aufbereitungsanlage nach BImschG verwerten. 6.) Der AN muss eine Genehmigung zur Lagerung von gefährlichen Abfällen nach BImschG vorlegen. 7.) Die Öffnungszeiten des AN müssen mindestens Mo-Do 7:00-16:00 und Fr 7:00- 15:00 sein.