Verfahrensangaben

Lagerung und Verwertung von Aushub und Aufbruchmaterial im Jahresvertrag 2027

VO: SektVO Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.10.2026
22.10.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtwerke Heidelberg GmbH
HRB-Nr.: 331079
Alte Eppelheimer Straße 26
69115
Heidelberg
Deutschland
DE125
Einkauf
andreas.gutmacher@swhd.de
+49 6221513-4358

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
---
Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Leitweg ID: 08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90522200-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Leistungen im Bereich Lagerung und Verwertung von Bauabfällen im Jahresvertrag

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

- Annahme, Verwiegung, Lagerung und Beprobung von Bodenaushub (AVV 170504)
- Annahme, Verwiegung und Verwertung von Beton- und Asphaltaufbruch (AVV 170101, AVV 170302)
- Annahme, Verwiegung und Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen (AVV 170605*)
- Verwertung/ Entsorgung von Bodenaushub bis BM-F3 (AVV 170504)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2028

Option auf Vertragsverlängerung um ein drittes Vertragsjahr

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE125

Stadtgebiet Heidelberg

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Option auf Vertragsverlängerung um ein drittes Vertragsjahr

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

---
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRLDYRFW4RFT

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen: 12.10.2026

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

57
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

1.) Der AN muss ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sein.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

2.) Der AN muss im eine nach BImschG genehmigte Zwischenlagerfläche innerhalb des Stadtgebietes Heidelbergs vorhalten.

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

3.) Der AN muss die Lagerkapazität für mindestens 10 räumlich abgegrenzte Haufwerke à 250 m3 vorhalten.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

4.) Der AN muss die Anlieferungen auf einer bemannten und geeichten Waage einwiegen und entsprechende Wiegescheine ausstellen.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards

5.) Der AN muss Bauabfälle mit einer geeigneten, stationären Aufbereitungsanlage nach BImschG verwerten.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards

6.) Der AN muss eine Genehmigung zur Lagerung von gefährlichen Abfällen nach BImschG vorlegen.

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

7.) Die Öffnungszeiten des AN müssen mindestens Mo-Do 7:00-16:00 und Fr 7:00- 15:00 sein.

Finanzierung

30 Tage netto

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Eignungskriterien JV Lagerung und Verwertung 2027:
1.) Der AN muss ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sein.
2.) Der AN muss im eine nach BImschG genehmigte Zwischenlagerfläche vorhalten. Die nach BImschG genehmigte Lagerfläche und Verwertung nach GewAbfV des Auftragnehmers muss innerhalb des Stadtgebietes Heidelberg sein.
3.) Der AN muss die Lagerkapazität für mindestens 5 räumlich abgegrenzte Haufwerke à 250m3 vorhalten.
4.) Der AN muss die Anlieferungen auf einer bemannten und geeichten Waage einwiegen und entsprechende Wiegescheine ausstellen.
5.) Der AN muss Bauabfälle mit einer geeigneten, stationären Aufbereitungsanlage nach BImschG verwerten.
6.) Der AN muss eine Genehmigung zur Lagerung von gefährlichen Abfällen nach BImschG vorlegen.
7.) Die Öffnungszeiten des AN müssen mindestens Mo-Do 7:00-16:00 und Fr 7:00- 15:00 sein.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung