Verfahrensangaben

Datensicherungssystem Ismaning

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
27.01.2026
04.02.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
T:022150610
Freimersdorfer Weg 6
50829
Köln
Deutschland
DEA23
vergabe@beitragsservice.de
+49 22150610
+49 22150612801

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473055
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473055
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30233100-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt).

Der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der ARD, des ZDF und des DR. Der Beitragsservice hat den Auftrag, den Rundfunkbeitrag einzuziehen und verwaltet ca. 46,0 Mio. Beitragskonten.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio schreibt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Beschaffung eines Datensicherungssystems für den Betrieb in seinem Failsafe Rechenzentrum in Ismaning aus.
Ziele der Vergabemaßnahme sind:
- der Kauf eines Eternus CS8400 Systems (nachfolgend "CS8400" genannt), das für den Beitragsservice am Standort in Ismaning im Failsafe Rechenzentrum betrieben werden soll,
- die Erweiterung des Eternus CS8800 Systems (nachfolgend "CS8800" genannt) am Standort Köln, um die Datenreplikation über eine Kaskadierung nach und vom Standort Ismaning sicherzustellen,
- die notwendigen Dienstleistungen für die Anlieferungen, für den initialen Aufbau, für die Konfigurationen, für die Erweiterung, für die Einrichtung der Kaskadierung, für die Implementierung bis hin zur Inbetriebnahme der Datenreplizierung,
- der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2029 ab erfolgreicher Abnahme des Datensicherungssystems am Standort Ismaning zuzüglich einer Verlängerungsoption um weitere 12 Monate bis zum 31.12.2030 und
- der Abschluss eines Wartungsvertrages (ab Abnahme der Erweiterung) bis zum 30.11.2026 für alle Hardwarekomponenten, die zur Erweiterung des Eternus CS8800 Systems am Standort Köln notwendig sind.

Der Abschluss des Kauf- und Wartungsvertrags erfolgt durch Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot.

Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Leistungen sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung (Teil B.)) zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt).

Der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der ARD, des ZDF und des DR. Der Beitragsservice hat den Auftrag, den Rundfunkbeitrag einzuziehen und verwaltet ca. 46,0 Mio. Beitragskonten.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio schreibt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Beschaffung eines Datensicherungssystems für den Betrieb in seinem Failsafe Rechenzentrum in Ismaning aus.
Ziele der Vergabemaßnahme sind:
- der Kauf eines Eternus CS8400 Systems (nachfolgend "CS8400" genannt), das für den Beitragsservice am Standort in Ismaning im Failsafe Rechenzentrum betrieben werden soll,
- die Erweiterung des Eternus CS8800 Systems (nachfolgend "CS8800" genannt) am Standort Köln, um die Datenreplikation über eine Kaskadierung nach und vom Standort Ismaning sicherzustellen,
- die notwendigen Dienstleistungen für die Anlieferungen, für den initialen Aufbau, für die Konfigurationen, für die Erweiterung, für die Einrichtung der Kaskadierung, für die Implementierung bis hin zur Inbetriebnahme der Datenreplizierung,
- der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2029 ab erfolgreicher Abnahme des Datensicherungssystems am Standort Ismaning zuzüglich einer Verlängerungsoption um weitere 12 Monate bis zum 31.12.2030 und
- der Abschluss eines Wartungsvertrages (ab Abnahme der Erweiterung) bis zum 30.11.2026 für alle Hardwarekomponenten, die zur Erweiterung des Eternus CS8800 Systems am Standort Köln notwendig sind.

Der Abschluss des Kauf- und Wartungsvertrags erfolgt durch Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot.

Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Leistungen sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung (Teil B.)) zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
39

1 Verlängerungsoption um 12 Monate vom 01.01.2030 bis 31.12.2030

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Freimersdorfer Weg 6
50829
Köln
Deutschland
DEA23

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Ismaning
Deutschland
DE21H

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YMWYTX4QA84W

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.

Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Keine

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

16
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Beitragsservice behält sich vor, von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch zu machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

vgl. Anlage A6

vgl. Anlage A6

vgl. Anlage A6

vgl. Anlage A6

vgl. Anlage A6

vgl. Anlage A6

vgl. Anlage A6

vgl. Anlage A6

vgl. Anlage A6

vgl. Anlage A6

vgl. Anlage A6

vgl. Anlage A6

vgl. Anlage A6

vgl. Anlage A6

vgl. Anlage A6

vgl. Anlage A6

vgl. Anlage A6

vgl. Anlage A6

vgl. Anlage A6

vgl. Anlage A6

vgl. Anlage A6

vgl. Anlage A6

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Anlage A4 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Anlage A5 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Anlage A6 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Anlage A6 - Anhang (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Anlage A7 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Anlage A8 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Anlage A9 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Anlage A6 - Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erkläre ich/wir als Bieter bzw. Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer/ Eignungsverleiher:
a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder wir als Unternehmen, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
b) dass wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen sind, dass wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten haben und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werden und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
c) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben;
d) dass wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat; (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.)
e) dass wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird;
f) dass wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag;
h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist;
i) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht haben;
j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln;
k) dass ich/wir als Unternehmen
- nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n),
- nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.
l) dass wir als Unternehmen insbesondere unsere Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfüllen und nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoßen oder verstoßen haben und die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d.h. unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. § 8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist;
m) dass wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem wir ansässig sind, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für unser Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
n) dass unser Unternehmen nicht im Wettbewerbsregister eingetragen ist und gegen unser Unternehmen eine solche Eintragung auch nicht droht.
o) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung aller öffentlichen Aufträge und des vorliegend ausgeschriebenen öffentlichen Auftrags die "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" vollumfänglich einhalten und damit alle Verbote und Sanktionen gegenüber Russland korrekt umsetzen.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher erklärt außerdem weiterhin, dass im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen wurden und erläutert diese in seiner Eigenerklärung

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Anlage A7 - Zum Nachweis seiner/ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher:
Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden. Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen:
- von EUR 3.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden,
- von EUR 1.000.000,00 für Vermögensschäden.
Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung.
Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Anlage A8 - Zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A8 der Vergabeunterlagen):

a) dass ich/ wir entweder der Hersteller selbst bin/sind oder über die erforderliche Autorisierung bzw. Zertifizierung des Herstellers verfüge(n), um die ausgeschriebenen Leistungen an der angebotenen Erweiterung und Eternus CS8400 vornehmen zu können;

b) dass zwischen mir/uns und den Herstellern (ggf. auch Distributoren) der anzubietenden Systeme eine privilegierte Zusammenarbeit (bspw. Premiumpartner, Goldpartner) besteht.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Anlage A9 - Darüber hinaus hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusätzlich eine Referenzliste mit den nachfolgend näher beschriebenen Referenzaufträgen vorzulegen, die innerhalb der letzten drei Jahre bestanden haben (d.h. laufende Vertragsverhältnisse oder Vertragsverhältnisse, die innerhalb der letzten drei Jahre beendet wurden) und den ausgeschriebenen Leistungen in Inhalt und Anforderungen möglichst ähnlich sind.

Die Referenzliste muss insbesondere folgende Mindestangaben enthalten:

1. Referenzauftrag "Installation und Konfiguration einer CentricStor"

- mindestens ein Referenzauftrag, bei dem die vollständige Installation und die Konfiguration eines Eternus CS8400 Systems durch den Bieter selbst oder durch den Hersteller Fujitsu erfolgt sind.
- Beschreibung dieses Referenzauftrags mit Angaben zum Systemumfeld (Hard- und Software, ggf. Besonderheiten) und zum Leistungsumfang (stichwortartige Darstellung der durchgeführten Arbeiten).

2. Referenzauftrag "Konfiguration einer georedundanten Datenreplikation von einer CentricStor"

- mindestens ein Referenzauftrag, bei dem eine Konfiguration einer Long Distance Replication (Cascading) von Daten von einer CS8800 zu einer Eternus CentricStor an einen georedundanten Standort durch den Bieter selbst oder durch den Hersteller Fujitsu erfolgt ist.
- Beschreibung dieses Referenzauftrags mit Angaben zum Systemumfeld (Hard- und Software, ggf. Besonderheiten) und zum Leistungsumfang (stichwortartige Darstellung der durchgeführten Arbeiten und Verfahren).

Darüber hinaus hat die Referenzliste zu jedem Referenzauftrag folgende Mindestangaben zwingend zu enthalten:
- Referenzbezeichnung (Name und Sitz des Referenzunternehmens),
- Tätigkeitsfeld des Referenzunternehmens,
- Ansprechpartner beim Referenzunternehmen
- Kontaktdaten des Ansprechpartners beim Referenzunternehmen (E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer),
- Angabe, wer die Referenz einbringt: "Bieter", "Bietergemeinschaft", "Eignungsverleiher (Unterauftragnehmer)",
- Angabe, ob der Referenznehmer direkter Vertragspartner des Referenzunternehmens ist oder als Unterauftragnehmer eingesetzt wird,
- Kurze Beschreibung der Referenz und Darlegung der Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Vergabevorhaben.
- Laufzeit des Referenzauftrages (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ).

Hinweise:
Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als Referenznachweis zugelassen.
Angebote mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzkunden dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird, da der Beitragsservice beabsichtigt, die angegebene Referenz zu überprüfen. Im Zweifel hat der Bewerber den Ansprechpartner des Referenzkunden zuvor um seine Einwilligung zu bitten, um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Datenschutzgrundverordnung und die Datenschutzgesetze untersagen die Nennung eines Referenzkunden nicht, sofern und soweit dieser mit der Referenzangabe einverstanden ist (Einwilligung in die Datenweitergabe).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung