Anlage A9 - Darüber hinaus hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusätzlich eine Referenzliste mit den nachfolgend näher beschriebenen Referenzaufträgen vorzulegen, die innerhalb der letzten drei Jahre bestanden haben (d.h. laufende Vertragsverhältnisse oder Vertragsverhältnisse, die innerhalb der letzten drei Jahre beendet wurden) und den ausgeschriebenen Leistungen in Inhalt und Anforderungen möglichst ähnlich sind.
Die Referenzliste muss insbesondere folgende Mindestangaben enthalten:
1. Referenzauftrag "Installation und Konfiguration einer CentricStor"
- mindestens ein Referenzauftrag, bei dem die vollständige Installation und die Konfiguration eines Eternus CS8400 Systems durch den Bieter selbst oder durch den Hersteller Fujitsu erfolgt sind.
- Beschreibung dieses Referenzauftrags mit Angaben zum Systemumfeld (Hard- und Software, ggf. Besonderheiten) und zum Leistungsumfang (stichwortartige Darstellung der durchgeführten Arbeiten).
2. Referenzauftrag "Konfiguration einer georedundanten Datenreplikation von einer CentricStor"
- mindestens ein Referenzauftrag, bei dem eine Konfiguration einer Long Distance Replication (Cascading) von Daten von einer CS8800 zu einer Eternus CentricStor an einen georedundanten Standort durch den Bieter selbst oder durch den Hersteller Fujitsu erfolgt ist.
- Beschreibung dieses Referenzauftrags mit Angaben zum Systemumfeld (Hard- und Software, ggf. Besonderheiten) und zum Leistungsumfang (stichwortartige Darstellung der durchgeführten Arbeiten und Verfahren).
Darüber hinaus hat die Referenzliste zu jedem Referenzauftrag folgende Mindestangaben zwingend zu enthalten:
- Referenzbezeichnung (Name und Sitz des Referenzunternehmens),
- Tätigkeitsfeld des Referenzunternehmens,
- Ansprechpartner beim Referenzunternehmen
- Kontaktdaten des Ansprechpartners beim Referenzunternehmen (E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer),
- Angabe, wer die Referenz einbringt: "Bieter", "Bietergemeinschaft", "Eignungsverleiher (Unterauftragnehmer)",
- Angabe, ob der Referenznehmer direkter Vertragspartner des Referenzunternehmens ist oder als Unterauftragnehmer eingesetzt wird,
- Kurze Beschreibung der Referenz und Darlegung der Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Vergabevorhaben.
- Laufzeit des Referenzauftrages (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ).
Hinweise:
Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als Referenznachweis zugelassen.
Angebote mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzkunden dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird, da der Beitragsservice beabsichtigt, die angegebene Referenz zu überprüfen. Im Zweifel hat der Bewerber den Ansprechpartner des Referenzkunden zuvor um seine Einwilligung zu bitten, um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Datenschutzgrundverordnung und die Datenschutzgesetze untersagen die Nennung eines Referenzkunden nicht, sofern und soweit dieser mit der Referenzangabe einverstanden ist (Einwilligung in die Datenweitergabe).