Planung eines Leitsystems für das Abwasserkanalnetz und rund 65 Pumpwerke der Stadt Elmshorn.
Das Amt für Tiefbau und Verkehr, Abteilung Stadtentwässerung betreibt 65 Schmutz/Misch Regenwasserpumpwerke in ihrem Einzugsgebiet. Dabei wird das Regenwasser in die Krückau befördert, während das Schmutzwasser an drei Übergabestationen in das Abwassernetz des Abwasserzweckverbands Südholstein geleitet wird. Von da an wird das Abwasser weiter zur Kläranlage Hetlingen abgeleitet. Im Zuge dieser Ausschreibung sollen die planerischen Leistungen in Form von Erstellung einer Ausschreibung eines umfassenden Leitsystems zur Steuerung der Entwässerungstechnischen Anlagen, die elektrotechnische Anpassung von vorhandenen Stationen und die Einbindung dieser in das neue Leitsystem angeboten werden.
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch zu führen ist.Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung über die Vergabestelle erfolgt nicht.
Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Rein nationale Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen
Bildung terroristischer Vereinigungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähigkeit
Insolvenz
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Schwere Verfehlung
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
CSX 59 Eigenerklärung Informationen zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
EV 07a Erklärung über Unteraufträge/Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
EV 07b Eigenerklärung Unterauftragnehmer bzw. Eignungsleiher (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
EV 07c Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer bzw. Eignungsleiher (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
EV 07d Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
3 Referenzen gem. Leistungsbeschreibung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Zeitplan gem. Leistungsbeschreibung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
EV 06 Eigenerklärung zur Eignung
EV 06b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022_576
EV 06c Eigenerklärung zu Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
CSX 59 Eigenerklärung Informationen zum Bieter
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 18 VOL/B): Vertragserfüllungsbürgschaft
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 18 VOL/B): Mängelanspruchsbürgschaft
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- EV 05 Angebotsvordruck- EV 06 Eigenerklärung zur Eignung- EV 06b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022_576- EV 06c Eigenerklärung zu Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz- Honorarsätze nach Zeitaufwand und Fahrtkosten gem. Leistungsbeschreibung** Keine oder anderweitige Formerfordernis:- Leistungsbeschreibung/-verzeichnis bzw. Honorarberechnung- Auf- und Abschläge auf einem separaten Blatt gem. Leistungsbeschreibung: Die Angabe von Auf- und Abschlägen erfolgt auf einem separaten Blatt als Anlage zum Angebot und ist von dem/der Bietenden zu erstellen und kenntlich zu machen.- Nebenkostenpauschale gemäß HOAI 2021, §14 gem. Leistungsbeschreibung- Unterlagen zu den Zuschlagskriterien gem. Leistungsbeschreibung