-
4. BA Hamburger Straße / Agnes-Karll-Allee / Hans-Böckler-Straße: Straßen-, Kanalbau und Versorgungsleitungen
Die Stadt Elmshorn plant die Sanierung der HH-Straße, Teil der Bundesstraße 431, als 4. Bauabschnitt zwischen Adenauerdamm/Langelohe bis Agnes-Karll-Allee/Hans-Böckler-Straße, zwischen Station 1+200,000 (Ausbaugrenze) und 1+735,000 östlich des Knoten-punktes Agnes-Karll-Allee / HH-Straße / Hans-Böckler-Straße. Die Station 1+200,000 stellt die definierte Grenze zwischen dem Bauabschnitt 3 und dem Bauabschnitt 4 dar. 1+735 stellt die definierte Grenze zwischen den Bauabschnitten 4 und 5 dar.Die Sanierung umfasst außerdem den Knotenarm der Gemeindestraße Agnes-Karll-Allee im Bereich der Einmündung, sowie den Knotenpunktarm der Gemeindestraße Hans-Böckler-Straße im Bereich der Einmündung. Die Erneuerung- und Sanierungsmaßnahme umfasst Arbeiten an den Fahrbahn- und Nebenflächen, an den Ver- und Entsorgungsleitungen sowie den LSA - Anlagen und der öffentlichen Straßenbeleuchtung.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Wir bitten um Beachtung, dass Bietergespräche für die 50. / 51. KW 2025 geplant sind.
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch zu führen ist.Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung über die Vergabestelle erfolgt nicht.
Fehlende Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Rein nationale Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen
Bildung terroristischer Vereinigungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähigkeit
Insolvenz
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Schwere Verfehlung
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
VVB 124 Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
VVB 233 Nachunternehmerleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis RAL-GZ 961 AK 1 oder AK 2 mit mind. 3 akt. Referenzen aus AK1, oder alter. glw. Zertifizierung z.B. Zertifizierung Bau (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B): Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche:Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Einzureichende Unterlagen:- CSX 59 Eigenerklärung Informationen zum Bieter ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- EV 06b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022_576 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- EV 06c Eigenerklärung zu Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Leistungsbeschreibung bzw. Leistungsverzeichnis ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen)- Produktangaben in folgenden Positionen: siehe LV ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen)- Produktdatenblätter benannter Fabrikate ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen)- Urkalkulation ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen)- VVB 213 Angebotsschreiben ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- VVB 221/222 Angaben zur Preisermittlung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- VVB 223 Aufgliederung der Einheitspreise ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- VVB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ( mittels E