Die Stadt Elmshorn und die Stadtwerke Elmshorn schreiben gemeinsam die Arbeiten zur Erneuerung der RW- und SW-Kanäle, zur Sanierung der Straßen Gooskamp und Lange Straße sowie zur Verlegung von Versorgungsleitungen in der Stadt Elmshorn, Kreis Pinneberg, öffentlich aus.
Die Leistungsbeschreibung beinhaltet - Erneuerung Schmutz- und Regenwasserkanäle Gooskamp und Lange Straße - Sanierung im Vollausbau der Straßen Gooskamp und Lange Straße in Pflasterbauweise (Einmündungsbereich Steindamm in Asphaltbauweise) - Sanierung Wendehammer südlich Lupinenweg - Verlegung von Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Leerrohrverlegung LWL)
Preis
Wir bitten um Beachtung, dass Bietergespräche für die 08. KW 2026 geplant sind.
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch zu führen ist.Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung über die Vergabestelle erfolgt nicht.