Beschaffdung von Softwarelizenzen,
- 1400 x MS Office 2024 Standard ohne SA
- 20 x MS Visio 2024 Standard ohne SA
- 5 x MS Access 2024 ohne SA
Neu oder Gebraucht
Dem Angebot sind bitte folgende Dokumente beizufügen:
- Referenzliste mit kommunalen Gebietskörperschaften,
- Zertifizierung zum Software Asset Management (SAM) oder vergleichbare Qualifikation einer unabhängigen Prüforganisation,
- Zertifizierung durch Microsoft als anerkannter Händler von neuer und/oder gebrauchter Software,
- Bestätigung über Lieferung eines Volumen-Lizenzkey,
- Höhe des jährlichen Umsatzes der letzten 3 Jahren, Anzahl der Mitarbeitenden.
Zuschlagskriterium bei Gebrauchtsoftware: Beleg der Erschöpfung des Verbreitungsrechts.
Sollte ein Angebot über eine Gebrauchtsoftware nach Wertung in die engere Zuschlagswahl gelangen, so wird der öffentliche Auftraggeber den betreffenden Bieter noch vor Zuschlagserteilung auffordern darzulegen, dass sich das Verbreitungsrecht an der angebotenen Software erschöpft hat. Hierzu sind folgende Erklärungen und Unterlagen vorzulegen:
1. den Namen des Ersterwerbers sowie die Namen aller nachfolgenden Erwerber, (Rechtekette) unter Offenlegung der zugrundeliegenden Lizenzvertragsnummern,
2. Belege über die Unbrauchbarmachung aller Kopien der Software beim Ersterwerber und aller nachfolgenden Erwerber,
3. Vorlage mindestens der Produktnutzungsrechte zwischen dem Rechtsinhaber und dem Ersterwerber,
4. Bestätigung, dass Verbesserungen und Aktualisierungen von einem zwischen dem Urheberrechtsinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Vertrag gedeckt sind,
5. Nachweis, dass die Softwarelizenzen in der EU bzw. einem Staat des EWR in Verkehr gebracht, wurden,
6. Erklärung, dass der Bieter im Fall der Bezuschlagung vor überlassung der Software sämtliche bei ihm verbliebenen Kopien unbrauchbar macht.
Sollte dem Bieter die Darlegung misslingen, so wird sein Angebot zwingend ausgeschlossen.