Verfahrensangaben

Sanierung und Erweiterung der Turnhalle Südwest; Los 11 - Sportboden

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.07.2026
21.07.2026 15:30 Uhr
21.07.2026 15:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Sangerhausen
15087370-0000-77
Markt 7a
06526
Sangerhausen
Deutschland
DEE0A
Zentrale Vergabestelle
zentrale.vergabestelle@stadt.sangerhausen.de
+49 3464565366
+49 3464565270

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Stadt Sangerhausen
15087370-0000-77
Markt 7a
06526
Sangerhausen
Deutschland
DEE0A
Zentrale Vergabestelle
zentrale.vergabestelle@stadt.sangerhausen.de
+49 3464565366
+49 3464565270

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
t:03455141536
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112
Halle (Saale)
Deutschland
DEE02
vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
+49 3455141536

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
t:03455141536
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112
Halle (Saale)
Deutschland
DEE02
vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
+49 3455141536

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45432100-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Los 11 - Gewerk: Sportboden

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

- 225m2 Sportbodenkontruktion
- 225m2 Linoleumbelag
- 10m Spielfeldmarkierungen

Umfang der Auftragsvergabe

39.891,80
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
15.03.2027
02.04.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Wilhelm-Koenen-Straße 33
06526
Sangerhausen
Deutschland
DEE0A

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YMBYTWLVS904

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gem § 134 (1) GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe Ihrer Nichtberücksichtigung und über den frühestens Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Nach Absatz 2 darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Entsprechend § 135 (1) GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat (...) und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Vorliegend handelt es sich um die Durchführung einer Parallelausschreibung, um den Grundsatz der losweisen Vergabe und der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes in Einklang zu bringen.

Entsprechende Fachlose wurden gebildet und befinden sich zeitgleich in der Veröffentlichung.

Das Ermittlung der wirtschaftlichsten Auftragsvergabe erfolgt anhand der, den Vergabeunterlagen beigefügten, Bewertungsmatrix.

Die Angebotsabgabe hat anhand der in den Losen veröffentlichten Leistungsverzeichnissen sowie Anlagen und Pläne zu erfolgen.

Es gilt deutsches Recht.

Bevor Sie die Vergabeunterlagen bearbeiten, empfehlen wir Ihnen, sich als Unternehmen auf dem Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) kostenfrei zu registrieren bzw. sich mit der bereits bestehenden Kennung anzumelden. Wählen Sie dann im Verfahren den Button "Jetzt teilnehmen". Nur so ist gewährleistet, dass Sie evtl. ergänzende Informationen zum laufenden Verfahren über Bieterfragen / -antworten oder Änderungen der Vergabeunterlagen per E-Mail erhalten, die bei der Angebotserstellung noch zu berücksichtigen wären. Unterlassen Sie die Registrierung und Teilnahmeaktivierung, so liegt das daraus ergebene Risiko unvollständiger und veralteter Unterlagen bzw. verspäteter Informationen bei Ihnen

Auskünfte und Informationen zum laufenden Verfahren werden stets an die E-Mail-Adresse versandt, die Sie bei der Registrierung im Vergabeportal hinterlegt haben. Wir empfehlen Ihnen daher eine Registrierung mit einer zentralen E-Mail-Adresse bzw. Vertretungsberechtigung einzurichten. Änderungen oder Informationen, die im Angebot nicht berücksichtigt wurden, können zum Ausschluss des Angebotes führen.

Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals wenden Sie sich bitte an das Deutsche Vergabeportal (DTVP).

Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote ist bei der elektronischen Angebotsabgabe durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die elektronischen Angebote werden dabei verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangstempel versehen und können technisch von niemanden bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingesehen werden.

Die Vergabeunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen dienen ausschließlich der Erstellung eines Angebotes für den öffentlichen Auftraggeber. Die Verwendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung. Sofern die Vergabeunterlagen nicht frei im Internet verfügbar sind, ist der Inhalt der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat aber auf jeden Fall - auch nach Beendigung der Angebotsphase - über die ihm während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die mit der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter sowie einbezogenen Nachunternehmer und Lieferanten zu verpflichten.

Zur rechtssicheren Erfüllung der Textform bei der Abgabe eines elektronischen Angebotes, ist für eine wirksame Erklärung, bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften, die Angabe des Firmennamens und der Rechtsform bzw. der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, erforderlich.

Ihre personenbezogenen Daten werden auf Grundlage des Art. 6 (1) Satz 1 Buchst. b, 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 in der Stadt Sangerhausen im Bereich Vergabe von öffentlichen Aufträgen verarbeitet. Für weitere Aufklärung steht Ihnen das entsprechende Informationsschreiben in den Vergabeunterlagen zur Verfügung.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

87
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Gem. § 14 (1) S. 1 VOB/A-EU wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers durchgeführt. Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Entsprechend den Regelungen des § 16 a VOB/A-EU. Die Nachreichung hat innerhalb von sechs Kalendertagen zu erfolgen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

(elektronische) Urkalkulation (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Die Urkalkulation ist elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form (z. B. Passwort) oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag vor Auftragsvergabe (Zuschlag) einzureichen.

Die Urkalkulation kann bei einem Nachtrag oder bei sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden.

Bei einer elektronischen Übermittlung der Urkalkulation (z. B. als GEAB), ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Zugangsdaten oder Freischaltungsmöglichkeiten der Datei zur Einsichtnahme, auf Anforderung der Vergabestelle, einzureichen bzw. zum Öffnungstermin der Urkalkulation bereitzustellen.

Die papierhafte Übersendung der Urkalkulation hat in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Urkalkulation" sowie der Vergabenummer zu erfolgen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Gültige Versicherungspolice (Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR im Gesamtjahr; Deckungssumme für Sach- und Sonstige Schäden in Höhe von mindestens 1.500.000 EUR im Gesamtjahr).

Insofern eine bestehende Haftpflichtversicherung im geforderten Umfang nicht oder noch nicht besteht, kann diese durch die Vorlage einer Absichtserklärung (abgestellt auf die Bedingungen der Anforderung der Haftpflichtversicherung) (z. B. Versicherungsangebot) eines (1) Versicherungsinstitutes über die Versicherungsabsicht im Falle der Zuschlagserteilung für die Dauer des Auftrages, in geforderter Höhe erfolgen. Die abgeschlossene Versicherungspolice ist vom zum Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Auftragserteilung, auf Anforderung der Vergabestelle, innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nachweis ordnungsgemäße Kalkulation (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Gemäß § 16 d (1) Nr. 2 VOB/A-EU verlangt der öffentliche Auftraggeber Aufklärung über die Ermittlung der Preise, wenn ein Angebotspreis unangemessen niedrig (Abweichung ca. 20 % zum nächsthöheren Angebot) erscheint und anhand der vorliegenden Unterlagen über die Preisermittlung die Angemessenheit nicht zu beurteilen ist.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Nachweis zu Arbeitskräften / Leitung (VOB) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (auch von Nachunternehmen).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nachweis zur Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft (VOB) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): QUALIFIZIERTE Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den AN zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (auch von Nachunternehmen).

Insofern aus der Bescheinigung kein Gültigkeitszeitraum hervor geht, darf zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung oder zum Zeitpunkt der Anforderung, die entsprechende Bescheinigung NICHT ÄLTER ALS EIN JAHR sein.

Sofern bei dem eingereichten Dokument zweifelsfrei festzustellen ist, dass keine Änderungen oder Verfälschungen vorgenommen wurden, entfällt die Forderung zur Vorlage der Bescheinigung im Original.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis zur Registereintragung (VOB) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (auch von Nachunternehmen).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (VOB) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (auch von Nachunternehmen).

Insofern aus den Bescheinigungen kein Gültigkeitszeitraum hervor geht, darf zum Zeitpunkt der Anforderung, die entsprechende Bescheinigung NICHT ÄLTER ALS EIN JAHR sein.

Sofern bei dem eingereichten Dokument zweifelsfrei festzustellen ist, dass keine Änderungen oder Verfälschungen vorgenommen wurden, entfällt die Forderung zur Vorlage der Bescheinigung im Original.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Nachweise über Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (VOB) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Drei bestätigte Referenznachweise vergleichbarer Leistungen der letzten fünf Jahre mit den nach FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung - aufgeführten Mindestangaben - hilfsweise das beigefügte aber auszufüllende FB 444 - Referenzbescheinigung (auch von Nachunternehmen entsprechend übertragener Teilleistungen).

Insb. die Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung muss aus dem Dokument hervorgehen. Die Einreichung einer Referenzliste ohne die Bestätigung erfüllt nicht die Mindestanforderung an eine Referenzbescheinigung und kann daher im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt werden.

Finanzierung

Gem. § 16 VOB/B und der Vertragsbedingungen bzw. -unterlagen

Gem. § 9 c VOB/A i. V. m § 17 VOB/B (5% für Vertragserfüllung, sofern die Auftragssumme 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer übersteigt; 3% für Mängelansprüche)

Rechtsform des Bieters

Analog § 6 (3) Nr. 2 S. 2 EU VOB/A ist nach Zuschlagserteilung eine gesamtschuldnerisch haftende Rechtsform anzunehmen.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung