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Verfahrensangaben

Straßenreinigung

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.05.2026
12.05.2026 09:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Sangerhausen
15087370-0000-77
Markt 7a
06526
Sangerhausen
Deutschland
DEE0A
Zentrale Vergabestelle
zentrale.vergabestelle@stadt.sangerhausen.de
+49 3464565366
+49 3464565270

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Stadt Sangerhausen
15087370-0000-77
Markt 7a
06526
Sangerhausen
Deutschland
DEE0A
Zentrale Vergabestelle
zentrale.vergabestelle@stadt.sangerhausen.de
+49 3464565366
+49 3464565270

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
t:03455141536
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112
Halle (Saale)
Deutschland
DEE02
vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
+49 3455141536

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90610000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Straßenreinigung in der Kernstadt Sangerhausen und Ortsteilen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Reinigung der Straßen, Plätze und Entwässerungsrinnen mit Straßenkehrmaschine in der Kernstadt Sangerhausen und seinen
Ortsteilen inkl. Entsorgung des anfallenden Straßenkehrichts
- Maschinelle Reinigung (Intervall entsprechend der Reinigungsklasse)
- Weitere Reinigungsleistungen
- Streugutaufnahme nach dem Winterdienst (z. B. Splitt oder Sand)
- Flächenreinigungen nach Veranstaltungen
- Wildkrautbeseitigung
- Sonderleistungen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2030
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
06526
Deutschland
DEE0A

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YMBYT8N5EN3Z

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gem § 134 (1) GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe Ihrer Nichtberücksichtigung und über den frühestens Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Nach Absatz 2 darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Entsprechend § 135 (1) GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat (...) und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Es gilt deutsches Recht.

Bevor Sie die Vergabeunterlagen bearbeiten, empfehlen wir Ihnen, sich als Unternehmen auf dem Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) kostenfrei zu registrieren bzw. sich mit der bereits bestehenden Kennung anzumelden. Wählen Sie dann im Verfahren den Button "Jetzt teilnehmen". Nur so ist gewährleistet, dass Sie evtl. ergänzende Informationen zum laufenden Verfahren über Bieterfragen / -antworten oder Änderungen der Vergabeunterlagen per E-Mail erhalten, die bei der Angebotserstellung noch zu berücksichtigen wären. Unterlassen Sie die Registrierung und Teilnahmeaktivierung, so liegt das daraus ergebene Risiko unvollständiger und veralteter Unterlagen bzw. verspäteter Informationen bei Ihnen

Auskünfte und Informationen zum laufenden Verfahren werden stets an die E-Mail-Adresse versandt, die Sie bei der Registrierung im Vergabeportal hinterlegt haben. Wir empfehlen Ihnen daher eine Registrierung mit einer zentralen E-Mail-Adresse bzw. Vertretungsberechtigung einzurichten. Änderungen oder Informationen, die im Angebot nicht berücksichtigt wurden, können zum Ausschluss des Angebotes führen.

Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals wenden Sie sich bitte an das Deutsche Vergabeportal (DTVP).

Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote ist bei der elektronischen Angebotsabgabe durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die elektronischen Angebote werden dabei verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangstempel versehen und können technisch von niemanden bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingesehen werden.

Die Vergabeunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen dienen ausschließlich der Erstellung eines Angebotes für den öffentlichen Auftraggeber. Die Verwendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung. Sofern die Vergabeunterlagen nicht frei im Internet verfügbar sind, ist der Inhalt der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat aber auf jeden Fall - auch nach Beendigung der Angebotsphase - über die ihm während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die mit der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter sowie einbezogenen Nachunternehmer und Lieferanten zu verpflichten.

Zur rechtssicheren Erfüllung der Textform bei der Abgabe eines elektronischen Angebotes, ist für eine wirksame Erklärung, bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften, die Angabe des Firmennamens und der Rechtsform bzw. der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, erforderlich.

Ihre personenbezogenen Daten werden auf Grundlage des Art. 6 (1) Satz 1 Buchst. b, 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 in der Stadt Sangerhausen im Bereich Vergabe von öffentlichen Aufträgen verarbeitet. Für weitere Aufklärung steht Ihnen das entsprechende Informationsschreiben in den Vergabeunterlagen zur Verfügung.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

66
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Entsprechend den Regelungen des § 56 VgV. Die Nachreichung hat innerhalb von 6 Kalendertagen zu erfolgen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Präqualifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder der Eintragung in das Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV-Liste). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind geforderte Informationen, insb. Referenzen über vergleichbare Leistungen, im Präqualifizierungsverzeichnis nicht enthalten, sind diese mit Angebotsabgabe als Einzelnachweis vorzulegen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Gültige Versicherungspolice (Deckungssumme für Personenschäden in Höhe
von mindestens 2.500.000 EUR im Einzelfall; Deckungssumme für Sach- und
Sonstige Schäden in Höhe von mindestens 1.000.000 EUR im Einzelfall).

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Nachweis zu Arbeitskräften / Leitung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten; Nennung der für die Leitung vorgesehenen Personen (auch von Nachunternehmen).

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis zur Eintragung Berufsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Sofern eingetragen: Bestätigung durch entsprechende Bescheinigung (z. B. Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Kammereintragung) in Kopie (auch von Nachunternehmen).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben, und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Einreichung der Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (auch von Nachunternehmen).

Insofern aus den Bescheinigungen kein Gültigkeitszeitraum hervor geht, darf zum Zeitpunkt der Anforderung, die entsprechende Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

Sofern bei dem eingereichten Dokument zweifelsfrei festzustellen ist, dass keine Änderungen oder Verfälschungen vorgenommen wurden, entfällt die Forderung zur Vorlage der Bescheinigung im Original.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Nachweise über Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Drei Referenzen vergleichbarer Leistungen aus den letzten drei Jahren (Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum) (auch von Nachunternehmen für entsprechenden Leistungsbereich).

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

Produktdatenblätter / Technischen Datenblätter (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Die für die Leistung einzusetzende maschinelle Ausrüstung hat dem Stand der Technik zu entsprechen und ist aufzuführen. Die technischen Parameter sind anzugeben. Es sind nur TÜV-geprüfte Maschinen und Geräte einzusetzen, deren technische Datenblätter dem Auftraggeber vorzulegen sind.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards

Zertifikat "Entsorgungsfachbetrieb" (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Das Zertifikat muss das "Einsammeln" und "Befördern" von Straßenkehricht (Abfallschlüsselnummer 20 03 03) beinhalten.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Erläuterungen zu Leistungs-/Qualitätskontrollen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erläuterungen über das Verfahren oder Methoden zur Leistungs- und/oder Qualitätskontrolle nach erfolgter Reinigung.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Preisermittlung / -kalkulation (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Die Offenlegung der Preisstruktur, wie Personalkosten, Sachkosten usw. ist vom Bestbieter nach Anforderung durch den Auftraggeber zwingend anzugeben. Im Ausführungszeitraum entstehende tarifliche oder gesetzliche Lohnsteigerungen werden auf dieser Basis entsprechend angerechnet.

Finanzierung

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).

Rechtsform des Bieters

Nach § 43 (3) VgV ist nach Zuschlagserteilung eine gesamtschuldnerisch haftende Rechtsform anzunehmen.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung