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Vergabeinformation Angebotsaufforderung

Projekt-Daten

Projektname:
27-002
 
Projektbezeichnung:
Rahmenvertrag SBL 2027
 

Vergabe-Daten

Art der Ausschreibung:
Öffentliche Ausschreibung
 
Ort der Angebotsabgabe:
Stadtverwaltung Sangerhausen; Markt 7a; 06526 Sangerhausen
 
Datum der Angebotseröffnung:
21.08.2020
 
Uhrzeit der Angebotseröffnung:
14:00 Uhr
 
Zuschlagsfrist:
08.12.2020
 

Ausführungstermine

Ausführungsbeginn (Soll):
01.01.2021
 
Ausführungsende (Soll):
31.12.2021
 

LV-Daten

LV-Name:
01
 
LV-Bezeichnung:
Instandhaltung der Straßenbeleuchtung
 
Teilschlüsselebenen:
1. Ebene: LV-Ebene, nummerisch (Länge 2 Ziffern)
2. Ebene: LV-Ebene, nummerisch (Länge 2 Ziffern)
3. Ebene: Leistung, nummerisch (Länge 4 Ziffern)
4. Ebene: Index, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
 
 

Inhalt des Leistungsverzeichnisses

Projekt: 27-002 Rahmenvertrag SBL 2027
LV: 01 Instandhaltung der Straßenbeleuchtung
 
Titel
Bezeichnung
   
01

Instandhaltung der Straßenbeleuchtung für die 14 Ortsteile von Sangerhausen

01.01

Fahrtkostenpauschale zum Einsatzort

01.02

Leuchtmittelaustausch, Leuchtenkopfaustausch und Mastpflege

01.03

Leuchtmaste

01.04

Kabelschaden

01.05

Hebebühnen

01.06

Stundenlohnarbeiten

   
 

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 27-002 Rahmenvertrag SBL 2027
LV: 01 Instandhaltung der Straßenbeleuchtung
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
01

Instandhaltung der Straßenbeleuchtung für die 14 Ortsteile von Sangerhausen

 
 

Vorbemerkung / Beschreibung

Art und Umfang

1.) Der Bieter (Auftragnehmer) erbringt für die im Bereich der 14 Ortsteile des Stadtgebietes Sangerhausen

gelegenen Straßenbeleuchtungsanlagen, eine Reparaturdienstleisung für die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung. Das Vertragswerk stellt eine Rahmenvereinbarung, auf der Grundlage eines Leistungsverzeichnisses dar, in dem Bauleistungen als Einheitspreispositionen beschrieben sind.

Es sind Reparaturleistungen für die Straßenbeleuchtung im kleineren bis mittleren Umfang, im Gesamtauftragswert von ca. 65.000 ? brutto vorgesehen. Im Durchschnitt handelt es sich um Leistungen mit einen Einzelauftragswert von 150 ? - 5.000 ? brutto, max. bis 25.000 ? brutto je nach Havariefall.

2.) Die vom Bieter (Auftragnehmer) im Reparaturfall zu erbringenden Leistungen beziehen sich

auf die Instandsetzung der Straßenbeleuchtung einschließlich aller erforderlichen Bauleistungen und dazugehörigen Materialien. Eine Auftragsvergabe erfolgt dann in Schriftform auf der Grundlage dieses LV für einzelne Objekte auf Nachweis und steht in Abhängigkeit der bestätigten Haushaltsmittel! Die Angaben haben eine Orientierungsfunktion und erzeugen keinen Anspruch auf Auftragserteilung im angegebenen Umfang.

Nach Vollendung der Reparaturarbeiten ist die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung dem Auftraggeber zu bestätigen und ein gemeinsames Aufmaß zu erstellen.

Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr, beginnend am 01.01.2027 bis zum 31.12.2027.

Es besteht jedoch die Möglichkeit der Verlängerung, um maximal zwei weitere Jahre. Die Verlängerung ist 6 Monate vor Ablauf der angegebenen Vertragszeit schriftlich anzuzeigen.

3.) Die Beauftragung der Leistung im Reparaturfall erfolgt innerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers und durch einen verantwortlichen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Sangerhausen.

Der Bieter (Auftragnehmer) erklärt sich bereit, im Reparaturfall die Arbeiten innerhalb von 3 Werktagen aufzunehmen und im Havariefall innerhalb von 24h, mit den Arbeiten zu beginnen.

4.) Der Bieter (Auftragnehmer) verpflichtet sich, die Anlagen entsprechend den allgemeinen

anerkannten Regeln der Technik zu reparieren bzw. Instand zu setzen. Alle Arbeiten sind sauber und sorgfältig entsprechend den Regeln des Handwerks, der Baukunst, den DIN- Vorschriften, den VDE Richtlinien und den Technischen Bestimmungen durchzuführen. Die technischen Vertragsgrundlagen für die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung sind:

Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in der neusten Fassung.

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV-E)

Starkstrom und Informationstechnik

1.2.0 Allgemeines

Die ZTV-E gelten in der neusten Ausgabe. Sollten Widersprüche auftreten, müssen diese mit dem

Auftraggeber bzw. seinen Vertretern vor Angebotsabgabe und Auftragserledigung abgestimmt werden.

Auf die Einhaltung des Gesundheitsschutzes und des Arbeitszeitgesetzes ist zu achten.

1.2.1 Reinhaltung der Baustelle

Die vom AN genutzten Baustellenflächen und Arbeitsbereiche sind im ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Alle aus den Leistungen des AN herrührenden Schutt-, Abfall- und Verpackungsmaterialien sind jeweils

kurzfristig abzufahren. Nach Beendigung der Montageaktivitäten u. ä. sind vom AN alle Einrichtungen, Aggregate und sonstige Geräte wieder zu entfernen und die auftraggeberseitig zur Verfügung gestellten Flächen, Räume etc. ggf. zu reinigen und in den Ursprungszustand zu bringen.

1.2.2 Sicherung der Baustelle

Die Gefahr für sein Eigentum trägt der Auftragnehmer bis zur Abnahme durch den AG. Das eigene Gewerk ist während der Montagephase eigenverantwortlich zu schützen.

1.2.3 Baustellen-Koordination und Überwachung

Der Auftragnehmer hat für eine ausreichend qualifizierte und verantwortliche Fachbauleitung zur Überwachung und Koordination der Montagen vor Ort zu sorgen. Hierzu gehört, dass sowohl Fachbauleitung, als auch die verantwortlichen Obermonteure fachliche Abstimmungen in deutscher Sprache durchführen können.

1.2.4 Personaleinsatz

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Personaleinsatz auf der Baustelle den jeweiligen Erfordernissen anzupassen. Der Auftraggeber oder dessen Vertreter können den Auftragnehmer mündlich oder schriftlich

unterrichten, wenn sie bemerken, dass der Fortschritt der Montagearbeiten

unzureichend ist. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber oder dessen Vertreter ermächtigt, wenn es sich erweist, dass ernsthafte Verzögerungen durch das Verschulden des Auftragnehmers auftreten, auf Verstärkung der Arbeitsgruppen, Arbeiten in doppelter Schicht oder Überstunden zu bestehen, ohne dass diese zusätzlich vergütet werden.

Stundenlohnarbeiten, Tagesberichte und Abrechnung

Tagesberichte und Stundenlohnnachweise sind unmittelbar nach der Bauausführung für den Arbeitstag zu erstellen und dem AG mit der Abrechnung als Nachweis (Aufmaß) vorzulegen.

Es liegt ausschließlich im Ermessendes Auftragnehmers die Stundensätze anzuordnen sowie zu vergüten.

Arbeitsunterbrechungen infolge von Schlechtwetter (z.B. Regen) oder anderer schlechter Witterung, gehen zu Lasten des Auftragnehmers und werden nicht vergütet.

1.2.5 Öffentliche Verkehrswege

Für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen; Wege, Plätze etc.) sind vor Baubeginn die entsprechenden Genehmigungen durch den Auftragnehmer einzuholen.

Die Baustellen sind über die öffentlichen Verkehrswege zu erreichen. Die im Rahmen des Vertrages genutzten öffentlichen Verkehrsflächen sind entsprechend dem vorhandenen Zustand sauber zu halten.

Für Beeinträchtigungen bzw. Unfälle die durch Verschmutzung der öffentlichen Verkehrsflächen im Zuge der Abarbeitung des Einzelauftrages entstehen, haftet der Auftragnehmer.

Etwaige Schäden, die durch den Auftragnehmer zu verantworten sind, gehen zu seinen Lasten.

1.2.6 Zugänge / Zufahrten

Die Zufahrt für Anlieger, Notdienste und Lieferanten sind während der gesamten Baumaßnahme aufrecht zu erhalten. Zeitlich bedingte Beeinträchtigungen während der Baumaßnahme sind den Anliegern rechtzeitig vor Beginn mitzuteilen. Während der Bauzeit sind die Zugänge und Zufahrten der Anliegergrundstücke freizuhalten und wenn nötig provisorisch anzuschließen.

1.2.9 Ver- und Entsorgungsleitungen

Dem Auftragnehmer werden keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Anschlussmöglichkeiten sind durch den Auftragnehmer zu organisieren. Die hierfür anfallenden Kosten, inkl. des Verbrauches, trägt der Auftragnehmer.

1.2.8 Schutz für Bereiche und Objekte

Bei Baustellen, die in bewohnten Gebieten liegen, ist die Geräuschbelastung durch Geräte, Maschinen, Fahrzeuge, etc., entsprechend der gesetzlichen Verordnungen, so gering wie möglich zu halten.

Staubbelästigung ist durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden.

Bei allen Arbeiten, insbesondere bei Aufbruch- und Erdarbeiten, ist auf den zu erhaltenden Baumbestand sowie dem dazugehörigen Wurzelbestand Rücksicht zu nehmen. Hierbei ist mit äußerster Sorgfalt vorzugehen und der Baum im Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich von mechanischen Beschädigungen zu schützen.

Es ist die DIN 18920 zu beachten und anzuwenden.

Beschädigungen an Bäumen sind unverzüglich dem Auftraggeber zu melden.

Die Kosten für die Regulierung der Schäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

Bestehende Einfriedungen sind nicht zu beschädigen. Die Kosten für die Regulierung der Schäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

1.2.9 Verkehrsführung / Verkehrssicherheit

Die Verkehrssicherungspflicht obliegt allein dem Auftragnehmer.

Die Bestimmungen der StVO und die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung sind zu beachten. Durch den Auftragnehmer sind die entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnungen bei der Verkehrsbehörde der Stadt Sangerhausen, zu beantragen. Die Absperrung und Beschilderung hat entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung zu erfolgen. In Falle einer Bauzeitenverschiebung - oder- Änderung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich die Änderung der verkehrsrechtlichen Anordnung über die Verkehrsbehörde der Stadt Sangerhausen, zu organisieren. Die Sicherung der Baustelle sowie alle dafür benötigten Genehmigungen, sind mit in die Einzelpositionen einzukalkulieren.

1.3 Technische Grundlagen

Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zu Grunde:

Alle gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien, insbesondere

1) Alle einschlägigen DIN-Normen;

2) VDI/VDE-Richtlinien;

3) die Energieeinsparverordnung

4) EMV-Gesetz

5) die DVGW-Arbeits- und Merkblätter;

6) die Arbeitsstättenrichtlinien und -verordnungen;

7) die Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

8) Einschlägige örtliche Vorschriften, (Technische

Anschlussbedingungen, etc.);

9) Bestimmungen des Technischen Überwachungsvereins (TÜV)

10) Vorschriften des Gewerbeaufsichtsamtes

11) Allgemein anerkannte Regeln der Technik.

12.) ZTV A-StB in der aktuellen Fassung

1.4 Allgemeine Installationshinweise

Mit der Ausführung der Arbeiten dürfen nur Personen beauftragt werden, bei denen erforderliche Sachkunde und Erfahrung vorhanden sind. Mit der Angebotsabgabe, ist eine Kopie des Installateurausweises des für den Betrieb zuständigen Netzbetreibers oder der Eintrag im Bundesinstallateurverzeichnisses vorzulegen.

Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die einwandfreie Ausführung der gesamten in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagen. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen und Dimensionen sind überschlägig ermittelt. Die Materiallieferungen sind auf Basis der Montagepläne zu disponieren. Die Koordination mit anderen am Projekt beteiligten Gewerken hat vom

Auftragnehmer zu erfolgen. Dies gilt insbesondere für Bauangaben.

1.5 Technische Installationshinweise

Es sind für alle erforderlichen Montagehöhen entsprechende Gerüste und Arbeitsbühnen vorzuhalten.

1.6 Leuchten und Lampen

Technische Mindestanforderungen:

Elektrische Eigenschaften

Sämtliche Leuchten müssen folgende Zeichen tragen:

a) VDE- und CE-Zeichen

b) Funkschutzzeichen N = Normal nach VDE

Durchführung

Bei der Arbeitsausführung ist für sicheren Stand sorgen. Spannungsführende Anlagenteile im Arbeitsbereich, soweit erforderlich sind abzudecken. Treten Schwierigkeiten bei der Arbeit auf, die eine Fortführung der Arbeiten in Frage stellen, so ist die Arbeit abzubrechen und der AG ist sofort in Kenntnis zu setzen.

Die Arbeiten dürfen nicht ausgeführt werden

--- in nassen und engen Räumen,

--- bei schlechten Lichtverhältnissen,

--- in feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen.

Wenn ein Kabel aufgelegt wird, ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass nicht parallel an einem anderen Arbeitsort dasselbe Kabel zeitgleich aufgelegt wird.

Weitere rechtlich verbindliche und zu beachtende Bestimmungen:

- BGV A3

- BGR A3

- VDE 0105-100


 
01.01

Fahrtkostenpauschale zum Einsatzort

 
 

Anfahrtspauschale zum Einsatzort

Anfahrtpauschale zum Einsatzort

An-und Abfahrt des gesamten Maschinenzuges, inkl.

des Hubsteigers oder Hebebühne


 
 
01.01.1

Ortsteile Oberröblingen, Riestedt und Gonna

Anfahrtspauschale zu verschiedenen Einsatzorten


   
       
    1  St
 
 
01.01.2

Ortsteile Grillenberg, Obersdorf und Wippra(mit Popperode und Hayda)

Anfahrtspauschale zu verschiedenen Einsatzorten


   
       
    1  St
 
 
01.01.3

Ortsteile Lengefeld, Morungen, Großleinungen und Wettelrode

Anfahrtspauschale zu verschiedenen Einsatzorten


   
       
    1  St
 
 
01.01.4

Ortsteile Horla, Rotha, Wolfsberg und Breitenbach

Anfahrtspauschale zu verschiedenen Einsatzorten


   
       
    1  St
 
 
Summe 01.01
 

Fahrtkostenpauschale zum Einsatzort


01.02

Leuchtmittelaustausch, Leuchtenkopfaustausch und Mastpflege

 
 

Instandhaltung und Austausch einschl. Pflege der Leuchtmittel

Instandhaltung und Austausch einschl. Pflege der Leuchtmittel

Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten verstehen sich

einschließlich der erforderlichen Arbeiten zur

Verkehrssicherung, Spannungsfreischaltungs,

sowie der Baustelleneinrichtung und -räumung.

Bei Austausch oder Ergänzung von Bau- oder Einbauteilen

ist die Demontage der Altteile einschließlich der

fachgerechten Entsorgung dieser Teile in den jeweiligen

Einheitspreis des Austauschelementes einzurechnen.

Alle neu eingesetzten Teile sind betriebsfertig

verkabelt und verdrahtet zu montieren.

Folgende Arbeiten sind bei dem anstehenden Austausch

von Leuchtmitteln/Leuchtköpfen an den Leuchten und Masten zusätzlich

zu verrichten:

· Leuchten jeweils komplett von innen und außen

· reinigen.

·

· Schrauben und Klemmen auf Festigkeit prüfen und ggf.

festdrehen.

·

· die Dichtungen an den Leuchten säubern und einfetten.

·

· Rohrausleger und Ansatzstutzen auf festen Halt prüfen

und ggf. nachziehen.

·

· Wannenbefestigung einfetten und nachjustieren.

·

· Beschädigte Leuchten entsprechend den Positionen im LV

ersetzen.


 
 
01.02.1

NAV - E100 W liefern und einbauen

Natriumdampf-Hochdrucklampe E100 W liefern und einbauen

Vorhandenes defektes Leuchtmittel ausbauen und entsorgen.

Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat: '.........'

Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller: '.........'


   
       
    10  St
 
 
01.02.2

NAV - E150 W liefern und einbauen

Natriumdampf-Hochdrucklampe E150 W liefern und einbauen

Vorhandenes defektes Leuchtmittel ausbauen und entsorgen.

Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat: '.........'

Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller: '.........'


   
       
    10  St
 
 
01.02.3

LED Leuchtmittel

Ersatz für HQL und NAV Leuchtmittel

einschließlich aller dafür benötigten Teile und Umbauarbeiten

liefern und einbauen

Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat: '.........'

Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller: '.........'

   
       
    120  St
 
 
01.02.4

Mastaufsatzleuchtkopf wechseln

Leipziger Leuchten

Aufsatzleuchte verschiedener Fabrikate demontieren und entsorgen. Neue Aufsatzleuchte LED

Fa. Leipziger Leuchten oder vergleichbar liefern und montieren, einschl. aller dafür benötigten Elektroteile und Umbauarbeiten

Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat: '.........'

Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller: '.........'


   
       
    2  St
 
 
01.02.5

Mastaufsatzleuchtkopf wechseln

Schuch

Aufsatzleuchte verschiedener Fabrikate demontieren und entsorgen. Neue Aufsatzleuchte LED

Fa. Schuch oder vergleichbar liefern und montieren, einschl. aller dafür benötigten Elektroteile und Umbauarbeiten

Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat: '.........'

Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller: '.........'


   
       
    10  St
 
 
01.02.6

Mastaufsatzleuchtkopf wechseln

GEWISS

Aufsatzleuchte verschiedener Fabrikate demontieren und entsorgen. Neue Aufsatzleuchte LED

Fa. GEWISS (Produkt GWR5211B30K)

liefern und montieren, einschl. aller dafür benötigten Elektroteile und Umbauarbeiten

Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat: '.........'

Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller: '.........'


   
       
    6  St
 
 
01.02.7

Dämmerungsschalter liefern und einbauen

Dämmerungsschalter aller Art für Straßenbeleuchtung liefern und einbauen.

Vorhandenen Dämmerungsschalter ausbauen und entsorgen.

Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat: '.........'

Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller: '.........'


   
       
    5  St
 
 
01.02.8

Sicherung 10 A

Sicherung 10 A aller Art für Straßenbeleuchtung liefern und einbauen. Alte Sicherung ausbauen und entsorgen.

Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat: '.........'

Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller: '.........'


   
       
    5  St
 
 
01.02.9

Sicherung 15 A

Sicherung 15 A aller Art für Straßenbeleuchtung liefern und einbauen. Alte Sicherung ausbauen und entsorgen.

Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat: '.........'

Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller: '.........'


   
       
    5  St
 
 
01.02.10

Sicherung 20 A

Sicherung 20 A aller Art für Straßenbeleuchtung liefern und einbauen. Alte Sicherung ausbauen und entsorgen.

Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat: '.........'

Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller: '.........'


   
       
    5  St
 
 
01.02.11

Sicherung 25 A

Sicherung 25 A aller Art für Straßenbeleuchtung liefern und einbauen. Alte Sicherung ausbauen und entsorgen.

Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat: '.........'

Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller: '.........'


   
       
    5  St
 
 
01.02.12

Sicherung 30 A

Sicherung 30 A aller Art für Straßenbeleuchtung liefern und einbauen. Alte Sicherung ausbauen und entsorgen.

Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat: '.........'

Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller: '.........'


   
       
    5  St
 
 
01.02.13

Sicherung 35 A

Sicherung 35 A aller Art für Straßenbeleuchtung liefern und einbauen. Alte Sicherung ausbauen und entsorgen.

Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat: '.........'

Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller: '.........'


   
       
    5  St
 
 
Summe 01.02
 

Leuchtmittelaustausch, Leuchtenkopfaustausch und Mastpflege


01.03

Leuchtmaste

 
 

Leuchtmaste

Leuchtmaste

Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten verstehen sich

einschließlich der erforderlichen Arbeiten zur

Verkehrssicherung, Spannungsfreischaltungs,

sowie der Baustelleneinrichtung und -räumung.

Bei Austausch oder Ergänzung von Bau- oder Einbauteilen

ist die Demontage der Altteile einschließlich der

fachgerechten Entsorgung dieser Teile in den jeweiligen

Einheitspreis des Austauschelementes einzurechnen.

Alle neu eingesetzten Teile sind betriebsfertig

verkabelt und verdrahtet zu montieren.


 
 
01.03.1

Straßenleuchte versetzen LPH 6,0 - 12,0 Meter

In dieser Position müssen allen nachgenannten

Leistungen inklusive Nebenleistungen aller Art für das

Versetzen einer Leuchtenposition mit einer

Lichtpunkthöhe von 6,00 bis zu 12,0 Meter kalkuliert

werden

--- Demontage von Leuchte, Reinigung, Einlagerung

beim AN, inklusive aller elektrotechnischen Arbeiten

--- Demontage des Masstsystems, Reinigung,

Einlagerung auf dem Lagergelände des AN

--- Kabelverlängerung und Muffeninstallation für

Altposition der Leuchte

--- Abtransport des Fundamentes, Entsorgung, Verfüllen

der Grube mit den fachlich einwandfreien

Füllmaterialen unter Berücksichtigung der fachlichen

Normen

--- Oberflächenwiederherstellung

--- Mastinstallation an der neuen Position, mit

Fundament und allen Nebenarbeiten

--- Kabelverlegearbeiten mit allen Muffen und

Anschlüssen

--- Leuchteninstallation auf dem Mast, mit allen

elektrotechnischen Leistungen und Anschlussarbeiten

--- Oberflächenwiederherstellung

--- Zeichnung eines Kabelplans mit der neuen

Leuchtenposition

In diese Position sind alle notwendigen Materialen und

Leistungen zu kalkulieren, welche eine betriebsfertige

Funktion des neuen Beleuchtungsstandort sicherstellt.

Dies gilt auch einschl. für die Tiefbauarbeiten sowie auch für die Bereitstellung der benötigten Hebebühne


   
       
    2  St
 
 
01.03.2

Aufsatzmast LPH bis 3,0 m wechseln

Leuchtstelle, mit Fundamentrohr oder Betonfundament komplett wechseln. LPH bis 3,0 m.

Rückbau alter Mast, neuen Mast liefern und einbauen.

Leuchte oder Scheinwerfer abklemmen und

demontieren, sowie Ausbauen der Lampen. Demontage Leuchtenzuleitung. Demontage des

Sicherungskastens im/am Beleuchtungsmast. Freilegen und Ausbauen des alten Mastes. Ggf. Entfernen und

Abfahren des Betonfundamentes.

Grundplatte mittels Hakenschrauben an Mastfuß befestigen. Einsetzen

und Ausrichten des Mastes. Montage Kantenschutz. Einführen des Kabels. Einbringen des zur Verfüllung

geeigneten Aushubes sowie lagenweises Verdichten, ggf. Liefern des Verfüllmaterials. Die Oberfläche

entsprechend den vorgefundenen Gegebenheiten wiederherstellen inklusive Lieferung des Materials.

Abfuhr des verdrängten Aushubmaterials. Liefern des Sandes bis zu einer Korngröße von 2 mm zur

Verfüllung des Stahlmasts bis Höhe Erdaustritt. Befestigen des Sicherungskasten im/am Beleuchtungsmast.

Bis zu 3 Kabel anpassen, absetzen und betriebsfertig anschließen. Einschrauben der Sicherungen. Montieren

der Leuchte am Beleuchtungsträger. Einziehen, Anpassen, Absetzen und Anschließen der Leuchtenzuleitung

im Sicherungskasten sowie in der Leuchte, ggf. liefern der Leuchtenzuleitung. Einsetzen der Lampen.

Funktionsprobe durchführen.

In die Position ist die Bereitstellung der benötigten Hebebühne mit einzukalkulieren.

Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat: '.........'

Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller: '.........'

   
       
    2  St
 
 
01.03.3

Aufsatzmast LPH bis 4,0 m wechseln

Leuchtstelle, mit Fundamentrohr oder Betonfundament komplett wechseln. LPH bis 4,0 m.

Rückbau alter Mast, neuen Mast liefern und einbauen.

Leuchte oder Scheinwerfer abklemmen und

demontieren, sowie Ausbauen der Lampen. Demontage Leuchtenzuleitung. Demontage des

Sicherungskastens im/am Beleuchtungsmast. Freilegen und Ausbauen des alten Mastes. Ggf. Entfernen und

Abfahren des Betonfundamentes.

Grundplatte mittels Hakenschrauben an Mastfuß befestigen. Einsetzen

und Ausrichten des Mastes. Montage Kantenschutz. Einführen des Kabels. Einbringen des zur Verfüllung

geeigneten Aushubes sowie lagenweises Verdichten, ggf. Liefern des Verfüllmaterials. Die Oberfläche

entsprechend den vorgefundenen Gegebenheiten wiederherstellen inklusive Lieferung des Materials.

Abfuhr des verdrängten Aushubmaterials. Liefern des Sandes bis zu einer Korngröße von 2 mm zur

Verfüllung des Stahlmasts bis Höhe Erdaustritt. Befestigen des Sicherungskasten im/am Beleuchtungsmast.

Bis zu 3 Kabel anpassen, absetzen und betriebsfertig anschließen. Einschrauben der Sicherungen. Montieren

der Leuchte am Beleuchtungsträger. Einziehen, Anpassen, Absetzen und Anschließen der Leuchtenzuleitung

im Sicherungskasten sowie in der Leuchte, ggf. liefern der Leuchtenzuleitung. Einsetzen der Lampen.

Funktionsprobe durchführen.

In die Position ist die Bereitstellung der benötigten Hebebühne mit einzukalkulieren.

Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat: '.........'

Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller: '.........'

   
       
    2  St
 
 
01.03.4

Aufsatzmast LPH bis 6,0 m wechseln

Leuchtstelle, mit Fundamentrohr oder Betonfundament komplett wechseln. LPH bis 6,0 m.

Rückbau alter Mast, neuen Mast liefern und einbauen.

Leuchte oder Scheinwerfer abklemmen und

demontieren, sowie Ausbauen der Lampen. Demontage Leuchtenzuleitung. Demontage des

Sicherungskastens im/am Beleuchtungsmast. Freilegen und Ausbauen des alten Mastes. Ggf. Entfernen und

Abfahren des Betonfundamentes.

Grundplatte mittels Hakenschrauben an Mastfuß befestigen. Einsetzen

und Ausrichten des Mastes. Montage Kantenschutz. Einführen des Kabels. Einbringen des zur Verfüllung

geeigneten Aushubes sowie lagenweises Verdichten, ggf. Liefern des Verfüllmaterials. Die Oberfläche

entsprechend den vorgefundenen Gegebenheiten wiederherstellen inklusive Lieferung des Materials.

Abfuhr des verdrängten Aushubmaterials. Liefern des Sandes bis zu einer Korngröße von 2 mm zur

Verfüllung des Stahlmasts bis Höhe Erdaustritt. Befestigen des Sicherungskasten im/am Beleuchtungsmast.

Bis zu 3 Kabel anpassen, absetzen und betriebsfertig anschließen. Einschrauben der Sicherungen. Montieren

der Leuchte am Beleuchtungsträger. Einziehen, Anpassen, Absetzen und Anschließen der Leuchtenzuleitung

im Sicherungskasten sowie in der Leuchte, ggf. liefern der Leuchtenzuleitung. Einsetzen der Lampen.

Funktionsprobe durchführen.

In die Position ist die Bereitstellung der benötigten Hebebühne mit einzukalkulieren.

Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat: '.........'

Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller: '.........'

   
       
    2  St
 
 
01.03.5

Aufsatzmast LPH bis 9,0 m wechseln

Leuchtstelle, mit Fundamentrohr oder Betonfundament komplett wechseln. LPH bis 9,0 m.

Rückbau alter Mast, neuen Mast liefern und einbauen.

Leuchte oder Scheinwerfer abklemmen und

demontieren, sowie Ausbauen der Lampen. Demontage Leuchtenzuleitung. Demontage des

Sicherungskastens im/am Beleuchtungsmast. Freilegen und Ausbauen des alten Mastes. Ggf. Entfernen und

Abfahren des Betonfundamentes. Grundplatte mittels Hakenschrauben an Mastfuß befestigen. Einsetzen

und Ausrichten des Mastes. Montage Kantenschutz. Einführen des Kabels. Einbringen des zur Verfüllung

geeigneten Aushubes sowie lagenweises Verdichten, ggf. Liefern des Verfüllmaterials. Die Oberfläche

entsprechend den vorgefundenen Gegebenheiten wiederherstellen inklusive Lieferung des Materials.

Abfuhr des verdrängten Aushubmaterials. Liefern des Sandes bis zu einer Korngröße von 2 mm zur

Verfüllung des Stahlmasts bis Höhe Erdaustritt. Befestigen des Sicherungskasten im/am Beleuchtungsmast.

Bis zu 3 Kabel anpassen, absetzen und betriebsfertig anschließen. Einschrauben der Sicherungen. Montieren

der Leuchte am Beleuchtungsträger. Einziehen, Anpassen, Absetzen und Anschließen der Leuchtenzuleitung

im Sicherungskasten sowie in der Leuchte, ggf. liefern der Leuchtenzuleitung. Einsetzen der Lampen.

Funktionsprobe durchführen.

In die Position ist die Bereitstellung der benötigten Hebebühne mit einzukalkulieren.

Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat: '.........'

Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller: '.........'

   
       
    2  St
 
 
01.03.6

Aufsatzmast LPH bis 12,0 m

Leuchtstelle, mit Fundamentrohr oder Betonfundament komplett wechseln. LPH bis 12,0 m.

Rückbau alter Mast, neuen Mast liefern und einbauen.

Leuchte oder Scheinwerfer abklemmen und

demontieren, sowie Ausbauen der Lampen. Demontage Leuchtenzuleitung. Demontage des

Sicherungskastens im/am Beleuchtungsmast. Freilegen und Ausbauen des alten Mastes. Ggf. Entfernen und

Abfahren des Betonfundamentes. Grundplatte mittels Hakenschrauben an Mastfuß befestigen. Einsetzen

und Ausrichten des Mastes. Montage Kantenschutz. Einführen des Kabels. Einbringen des zur Verfüllung

geeigneten Aushubes sowie lagenweises Verdichten, ggf. Liefern des Verfüllmaterials. Die Oberfläche

entsprechend den vorgefundenen Gegebenheiten wiederherstellen inklusive Lieferung des Materials.

Abfuhr des verdrängten Aushubmaterials. Liefern des Sandes bis zu einer Korngröße von 2 mm zur

Verfüllung des Stahlmasts bis Höhe Erdaustritt. Befestigen des Sicherungskasten im/am Beleuchtungsmast.

Bis zu 3 Kabel anpassen, absetzen und betriebsfertig anschließen. Einschrauben der Sicherungen. Montieren

der Leuchte am Beleuchtungsträger. Einziehen, Anpassen, Absetzen und Anschließen der Leuchtenzuleitung

im Sicherungskasten sowie in der Leuchte, ggf. liefern der Leuchtenzuleitung. Einsetzen der Lampen.

Funktionsprobe durchführen.

In die Position ist die Bereitstellung der benötigten Hebebühne mit einzukalkulieren.

Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat: '.........'

Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller: '.........'

   
       
    2  St
 
 
01.03.7

Fundamentrohr / Hülsenrohr liefern und einbauen

Fundamentrohr liefern und einbauen bis DN 450 und Länge bis 1200 mm liefern und einbauen, einschl. aller Erdarbeiten.

Fundamentrohres nach geeignetem Verfahren in der

vorgeschriebenen Größe für alle Bodenarten. Einsetzen und Ausrichten des Fundamentrohres. Einpassen

des Kabeldurchführungsstutzens und Einführen der Kabelenden. Einbringen des zur Verfüllung geeigneten

Aushubes sowie lagenweises Verdichten, ggf. Liefern des Verfüllmaterials. Deckel schließen. Ggf.

Oberfläche entsprechend den vorgefundenen Gegebenheiten wiederherstellen inklusive Lieferung des Materials.

Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat: '.........'

Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller: '.........'

   
       
    2  St
 
 
Summe 01.03
 

Leuchtmaste


01.04

Kabelschaden

 
 

Kabelschaden

Kabelschaden

Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten verstehen sich

einschließlich der erforderlichen Arbeiten zur

Verkehrssicherung, Spannungsfreischaltungs,

sowie der Baustelleneinrichtung und -räumung.

Bei Austausch oder Ergänzung von Bau- oder Einbauteilen

ist die Demontage der Altteile einschließlich der

fachgerechten Entsorgung dieser Teile in den jeweiligen

Einheitspreis des Austauschelementes einzurechnen.

Alle neu eingesetzten Teile sind betriebsfertig

verkabelt und verdrahtet zu montieren.


 
 
01.04.1

Messwagen zur Fehlerortung

Messwagen zur Fehlerortung.

In diese Position ist das Anfahren, Bereitstellen und das Ausführen der Fehlersuche einzukalkulieren.


   
       
    1  h
 
 
01.04.2

Montagegrube unbefestigt

Baugrube (B/L/T) 2,00m x 1,50m x 1,50m als Montagegrube,

Montagegrube für die Reparatur des georteten Kabelfehlers,

profilgerecht ausheben.

Vergütet wird der Abtrag der Oberfläche und Wiederherstellung Oberboden unbefestigt

Wiedereinbaufähigen Aushub seitlich lagern

bzw. laden und zum Zwischenlager fahren

und wieder einbauen, verdrängter oder zur Verfüllung

ungeeigneter Boden wird Eigentum des

AN und ist zu beseitigen. Deponiegebühren sind in den

EP einzukalkulieren, der

Entsorgungsnachweis ist vorzulegen.

Inkl. der Herstellung (Wiederherstellung) der

Bettung bestehend mind. 10cm / und Abdeckung ca.

20cm mit 0/2 Sand entsprechend der DIN

4124. Verfüllung und Verdichtung nach dem Merkblatt

für das Verfüllen von Leitungsgräben.


   
       
    1  St
 
 
01.04.3

Montagegrube Pflaster

Baugrube (B/L/T) 2,00m x 1,50m x 1,50m als Montagegrube,

Montagegrube für die Reparatur des georteten Kabelfehlers,

profilgerecht ausheben.

Vergütet wird der Abtrag der Oberfläche und Wiederherstellung Pflaster nach ZTV Pflaster-StB aller Art

Wiedereinbaufähigen Aushub seitlich lagern

bzw. laden und zum Zwischenlager fahren

und wieder einbauen, verdrängter oder zur Verfüllung

ungeeigneter Boden wird Eigentum des

AN und ist zu beseitigen. Deponiegebühren sind in den

EP einzukalkulieren, der

Entsorgungsnachweis ist vorzulegen.

Inkl. der Herstellung (Wiederherstellung) der

Bettung bestehend mind. 10cm / und Abdeckung ca.

20cm mit 0/2 Sand entsprechend der DIN

4124. Verfüllung und Verdichtung nach dem Merkblatt

für das Verfüllen von Leitungsgräben.


   
       
    1  St
 
 
01.04.4

Montagegrube Asphalt

Baugrube (B/L/T) 2,00m x 1,50m x 1,50m als Montagegrube,

Montagegrube für die Reparatur des georteten Kabelfehlers,

profilgerecht ausheben.

Vergütet wird der Abtrag der Oberfläche und Wiederherstellung Asphalt nach ZTV Asphalt-StB und RSTO Richtlinien, einschließlich Fugenverguss

Wiedereinbaufähigen Aushub seitlich lagern

bzw. laden und zum Zwischenlager fahren

und wieder einbauen, verdrängter oder zur Verfüllung

ungeeigneter Boden wird Eigentum des

AN und ist zu beseitigen. Deponiegebühren sind in den

EP einzukalkulieren, der

Entsorgungsnachweis ist vorzulegen.

Inkl. der Herstellung (Wiederherstellung) der

Bettung bestehend mind. 10cm / und Abdeckung ca.

20cm mit 0/2 Sand entsprechend der DIN

4124. Verfüllung und Verdichtung nach dem Merkblatt

für das Verfüllen von Leitungsgräben.


   
       
    1  St
 
 
01.04.5

Leitungsgraben ungebundene Oberfläche

Leitungsgraben herstellen und wieder verfüllen, einschließlich Sanbettung.

Vergütet wird der Abtrag der Oberfläche und Wiederherstellung

Wiedereinbaufähigen Aushub seitlich lagern

bzw. laden und zum Zwischenlager fahren

und wieder einbauen, verdrängter oder zur Verfüllung

ungeeigneter Boden wird Eigentum des

AN und ist zu beseitigen. Deponiegebühren sind in den

EP einzukalkulieren, der

Entsorgungsnachweis ist vorzulegen.

Inkl. der Herstellung (Wiederherstellung) der

Bettung bestehend mind. 10cm / und Abdeckung ca.

20cm mit 0/2 Sand entsprechend der DIN

4124. Verfüllung und Verdichtung nach dem Merkblatt

für das Verfüllen von Leitungsgräben.

Oberfläche: ungebundene Oberfläche

Grabentiefe: bis 0,60 m

Grabenbreite: bis 0,30 m


   
       
    30  m
 
 
01.04.6

Leitungsgraben Pflaster

Leitungsgraben herstellen und wieder verfüllen, einschließlich Sanbettung.

Vergütet wird der Abtrag der Oberfläche und Wiederherstellung Pflaster nach ZTV Pflaster-StB aller Art

Wiedereinbaufähigen Aushub seitlich lagern

bzw. laden und zum Zwischenlager fahren

und wieder einbauen, verdrängter oder zur Verfüllung

ungeeigneter Boden wird Eigentum des

AN und ist zu beseitigen. Deponiegebühren sind in den

EP einzukalkulieren, der

Entsorgungsnachweis ist vorzulegen.

Inkl. der Herstellung (Wiederherstellung) der

Bettung bestehend mind. 10cm / und Abdeckung ca.

20cm mit 0/2 Sand entsprechend der DIN

4124. Verfüllung und Verdichtung nach dem Merkblatt

für das Verfüllen von Leitungsgräben.

Oberfläche: Pflaster (alle Formate)

Grabentiefe: bis 0,60 m

Grabenbreite: bis 0,30 m


   
       
    20  m
 
 
01.04.7

Leitungsgraben Asphalt

Leitungsgraben herstellen und wieder verfüllen, einschließlich Sanbettung.

Vergütet wird der Abtrag der Oberfläche und Wiederherstellung Asphalt nach ZTV Asphalt-StB und RSTO Richtlinien, einschließlich Fugenverguss

Wiedereinbaufähigen Aushub seitlich lagern

bzw. laden und zum Zwischenlager fahren

und wieder einbauen, verdrängter oder zur Verfüllung

ungeeigneter Boden wird Eigentum des

AN und ist zu beseitigen. Deponiegebühren sind in den

EP einzukalkulieren, der

Entsorgungsnachweis ist vorzulegen.

Inkl. der Herstellung (Wiederherstellung) der

Bettung bestehend mind. 10cm / und Abdeckung ca.

20cm mit 0/2 Sand entsprechend der DIN

4124. Verfüllung und Verdichtung nach dem Merkblatt

für das Verfüllen von Leitungsgräben.

Oberfläche: Asphalt (bis 15 cm)

Grabentiefe: bis 0,60 m

Grabenbreite: bis 0,30 m


   
       
    10  m
 
 
01.04.8

Verlegung von Kabelschutzrohr mit Erdrakete

Verlegung von Erdkabeln mit Erdrakete Duchmesser 65 bis 85

Grabenlose Leitungsverlegung mit Erdrakete unter gleichzeitiger Einziehung der Leitung mit Schutzrohr, einschl. der Herstellung aller erforderlichen Arbeiten. Mit inzukalkulieren

sind:

- Schutzrohr d 25 - d 75

- Alle erforderlichen Nebenarbeiten die zur

Durchführung der Arbeiten notwendig sind.

- Alle erforderlichen Geräte ,Werkzeuge und sonstige

Betriebsmittel, die zur Durchführung

erforderlich sind, auf die Baustelle bringen,

bereitstellen, betriebsfertig aufstellen und

abtransportieren.

Für Schutzrohr: d 25 bis d 75 für sandbettfreie Verlegung, ohne

Erdkabel, das Erdkabel wird gesondert vergütet.


   
       
    20  m
 
 
01.04.9

Verbindungsmuffen

Schrumpfverbindungsmuffen 5 x 1,5 bis 5 x 16 mm² liefern und montieren, einschlißlich Klemmmaterialien.

Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat: '.........'

Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller: '.........'


   
       
    5  St
 
 
01.04.10

Kabel / Leitung NYY liefern und verlegen 5 x 1,5 mm²

Erdkabel NYY-J 5 x 1,5 mm² liefern und verlegen

Anforderungen an Leitungen und Kabel

Es dürfen nur Kabel und Leitungen mit Kupferleitern

verlegt werden. Sie müssen den VDE-Vorschriften

entsprechen. Die Kabel sind grundsätzlich in einer Länge,

also ohne Verbindungsmuffen, zu verlegen


   
       
    20  m
 
 
01.04.11

Kabel / Leitung NYY liefern und verlegen 5 x 6 mm²

Erdkabel NYY-J 5 x 6 mm² liefern und verlegen

Anforderungen an Leitungen und Kabel

Es dürfen nur Kabel und Leitungen mit Kupferleitern

verlegt werden. Sie müssen den VDE-Vorschriften

entsprechen. Die Kabel sind grundsätzlich in einer Länge,

also ohne Verbindungsmuffen, zu verlegen


   
       
    25  m
 
 
01.04.12

Kabel / Leitung NYY liefern und verlegen 5 x 10 mm²

Erdkabel NYY-J 5 x 10 mm² liefern und verlegen

Anforderungen an Leitungen und Kabel

Es dürfen nur Kabel und Leitungen mit Kupferleitern

verlegt werden. Sie müssen den VDE-Vorschriften

entsprechen. Die Kabel sind grundsätzlich in einer Länge,

also ohne Verbindungsmuffen, zu verlegen


   
       
    25  m
 
 
01.04.13

Kabel / Leitung NYY liefern und verlegen 5 x 16 mm²

Erdkabel NYY-J 5 x 16 mm² liefern und verlegen

Anforderungen an Leitungen und Kabel

Es dürfen nur Kabel und Leitungen mit Kupferleitern

verlegt werden. Sie müssen den VDE-Vorschriften

entsprechen. Die Kabel sind grundsätzlich in einer Länge,

also ohne Verbindungsmuffen, zu verlegen


   
       
    10  m
 
 
01.04.14

Kabelwarnband mit schwarzem Aufdruck
"Achtung Starkstromkabel", liefern und in T

Kabelwarnband mit schwarzem Aufdruck

"Achtung Starkstromkabel", liefern und in Teillängen

fachgerecht einbauen


   
       
    1  m
 
 
Summe 01.04
 

Kabelschaden


01.05

Hebebühnen

 
 
01.05.1

Hebebühne 6,0 m LP bis 12,0 m LP - Höhe

Bereitstellen einer Hebebühne von 6,0 m LP bis 12,0 m LP - Höhe .


   
       
    1  St
 
 
01.05.2

Hebebühne bis 9,0 m LP bis 18,0 m LP- Höhe

Bereitstellen einer Hebebühne von 9,0 m LP bis 18,0 m LP- Höhe


   
       
    1  St
 
 
Summe 01.05
 

Hebebühnen


01.06

Stundenlohnarbeiten

 
 
01.06.1

Hilfskraft

Stundensatz Hilskraft

Stundenlohnarbeiten sind durch Arbeitskräfte auf

Anordnung des AG auszuführen.

Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein

Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält,

insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen

für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträgen,

vermögenswirksamen Leistungen und dgl. sowie aller

Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten.

Abgerechnet werden nur vor Ort (Baustelle / Einsatzort)

geleistete Stunden.


   
       
    1  h
 
 
01.06.2

Facharbeiter / Monteur

Facharbeiter / Monteur

Stundenlohnarbeiten sind durch Arbeitskräfte auf

Anordnung des AG auszuführen.

Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein

Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält,

insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen

für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträgen,

vermögenswirksamen Leistungen und dgl. sowie aller

Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten.

Abgerechnet werden nur vor Ort (Baustelle / Einsatzort)

geleistete Stunden.


   
       
    1  h
 
 
01.06.3

Meister

Meisterstunden

Stundenlohnarbeiten sind durch Arbeitskräfte auf

Anordnung des AG auszuführen.

Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein

Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält,

insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen

für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträgen,

vermögenswirksamen Leistungen und dgl. sowie aller

Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten.

Abgerechnet werden nur vor Ort (Baustelle / Einsatzort)

geleistete Stunden.


   
       
    1  h
 
 
Summe 01.06
 

Stundenlohnarbeiten


 
Summe 01
 

Instandhaltung der Straßenbeleuchtung für die 14 Ortsteile von Sangerhausen


 
 

Zusammenstellung

Projekt: 27-002 Rahmenvertrag SBL 2027
LV: 01 Instandhaltung der Straßenbeleuchtung
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
01

Instandhaltung der Straßenbeleuchtung für die 14 Ortsteile von Sangerhausen

 
01.01

Fahrtkostenpauschale zum Einsatzort

 
01.02

Leuchtmittelaustausch, Leuchtenkopfaustausch und Mastpflege

 
01.03

Leuchtmaste

 
01.04

Kabelschaden

 
01.05

Hebebühnen

 
01.06

Stundenlohnarbeiten

 
 
Summe 01
 

Instandhaltung der Straßenbeleuchtung für die 14 Ortsteile von Sangerhausen


 
           
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
LV
01
 
01

Instandhaltung der Straßenbeleuchtung für die 14 Ortsteile von Sangerhausen

 
  LV  Instandhaltung der Straßenbeleuchtung