| Typ | Code | Beschreibung |
|---|---|---|
| Warnung | 32 | GAEB.GAEBInfo.Version. Der Wert '3.2' ist nicht definiert in GAEB DA XML http://www.gaeb.de/GAEB_DA_XML/200407. |
| Projekt: | 27-002 | Rahmenvertrag SBL 2027 |
| LV: | 01 | Instandhaltung der Straßenbeleuchtung |
|
Titel
|
Bezeichnung
|
|
01 |
Instandhaltung der Straßenbeleuchtung für die 14 Ortsteile von Sangerhausen |
|
01.01 |
Fahrtkostenpauschale zum Einsatzort |
|
01.02 |
Leuchtmittelaustausch, Leuchtenkopfaustausch und Mastpflege |
|
01.03 |
Leuchtmaste |
|
01.04 |
Kabelschaden |
|
01.05 |
Hebebühnen |
|
01.06 |
Stundenlohnarbeiten |
| Projekt: | 27-002 | Rahmenvertrag SBL 2027 |
| LV: | 01 | Instandhaltung der Straßenbeleuchtung |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
|
Instandhaltung der Straßenbeleuchtung für die 14 Ortsteile von Sangerhausen |
|
Vorbemerkung / Beschreibung Art und Umfang 1.) Der Bieter (Auftragnehmer) erbringt für die im Bereich der 14 Ortsteile des Stadtgebietes Sangerhausen gelegenen Straßenbeleuchtungsanlagen, eine Reparaturdienstleisung für die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung. Das Vertragswerk stellt eine Rahmenvereinbarung, auf der Grundlage eines Leistungsverzeichnisses dar, in dem Bauleistungen als Einheitspreispositionen beschrieben sind. Es sind Reparaturleistungen für die Straßenbeleuchtung im kleineren bis mittleren Umfang, im Gesamtauftragswert von ca. 65.000 ? brutto vorgesehen. Im Durchschnitt handelt es sich um Leistungen mit einen Einzelauftragswert von 150 ? - 5.000 ? brutto, max. bis 25.000 ? brutto je nach Havariefall. 2.) Die vom Bieter (Auftragnehmer) im Reparaturfall zu erbringenden Leistungen beziehen sich auf die Instandsetzung der Straßenbeleuchtung einschließlich aller erforderlichen Bauleistungen und dazugehörigen Materialien. Eine Auftragsvergabe erfolgt dann in Schriftform auf der Grundlage dieses LV für einzelne Objekte auf Nachweis und steht in Abhängigkeit der bestätigten Haushaltsmittel! Die Angaben haben eine Orientierungsfunktion und erzeugen keinen Anspruch auf Auftragserteilung im angegebenen Umfang. Nach Vollendung der Reparaturarbeiten ist die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung dem Auftraggeber zu bestätigen und ein gemeinsames Aufmaß zu erstellen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr, beginnend am 01.01.2027 bis zum 31.12.2027. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Verlängerung, um maximal zwei weitere Jahre. Die Verlängerung ist 6 Monate vor Ablauf der angegebenen Vertragszeit schriftlich anzuzeigen. 3.) Die Beauftragung der Leistung im Reparaturfall erfolgt innerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers und durch einen verantwortlichen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Sangerhausen. Der Bieter (Auftragnehmer) erklärt sich bereit, im Reparaturfall die Arbeiten innerhalb von 3 Werktagen aufzunehmen und im Havariefall innerhalb von 24h, mit den Arbeiten zu beginnen. 4.) Der Bieter (Auftragnehmer) verpflichtet sich, die Anlagen entsprechend den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zu reparieren bzw. Instand zu setzen. Alle Arbeiten sind sauber und sorgfältig entsprechend den Regeln des Handwerks, der Baukunst, den DIN- Vorschriften, den VDE Richtlinien und den Technischen Bestimmungen durchzuführen. Die technischen Vertragsgrundlagen für die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung sind: Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in der neusten Fassung. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV-E) Starkstrom und Informationstechnik 1.2.0 Allgemeines Die ZTV-E gelten in der neusten Ausgabe. Sollten Widersprüche auftreten, müssen diese mit dem Auftraggeber bzw. seinen Vertretern vor Angebotsabgabe und Auftragserledigung abgestimmt werden. Auf die Einhaltung des Gesundheitsschutzes und des Arbeitszeitgesetzes ist zu achten. 1.2.1 Reinhaltung der Baustelle Die vom AN genutzten Baustellenflächen und Arbeitsbereiche sind im ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Alle aus den Leistungen des AN herrührenden Schutt-, Abfall- und Verpackungsmaterialien sind jeweils kurzfristig abzufahren. Nach Beendigung der Montageaktivitäten u. ä. sind vom AN alle Einrichtungen, Aggregate und sonstige Geräte wieder zu entfernen und die auftraggeberseitig zur Verfügung gestellten Flächen, Räume etc. ggf. zu reinigen und in den Ursprungszustand zu bringen. 1.2.2 Sicherung der Baustelle Die Gefahr für sein Eigentum trägt der Auftragnehmer bis zur Abnahme durch den AG. Das eigene Gewerk ist während der Montagephase eigenverantwortlich zu schützen. 1.2.3 Baustellen-Koordination und Überwachung Der Auftragnehmer hat für eine ausreichend qualifizierte und verantwortliche Fachbauleitung zur Überwachung und Koordination der Montagen vor Ort zu sorgen. Hierzu gehört, dass sowohl Fachbauleitung, als auch die verantwortlichen Obermonteure fachliche Abstimmungen in deutscher Sprache durchführen können. 1.2.4 Personaleinsatz Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Personaleinsatz auf der Baustelle den jeweiligen Erfordernissen anzupassen. Der Auftraggeber oder dessen Vertreter können den Auftragnehmer mündlich oder schriftlich unterrichten, wenn sie bemerken, dass der Fortschritt der Montagearbeiten unzureichend ist. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber oder dessen Vertreter ermächtigt, wenn es sich erweist, dass ernsthafte Verzögerungen durch das Verschulden des Auftragnehmers auftreten, auf Verstärkung der Arbeitsgruppen, Arbeiten in doppelter Schicht oder Überstunden zu bestehen, ohne dass diese zusätzlich vergütet werden. Stundenlohnarbeiten, Tagesberichte und Abrechnung Tagesberichte und Stundenlohnnachweise sind unmittelbar nach der Bauausführung für den Arbeitstag zu erstellen und dem AG mit der Abrechnung als Nachweis (Aufmaß) vorzulegen. Es liegt ausschließlich im Ermessendes Auftragnehmers die Stundensätze anzuordnen sowie zu vergüten. Arbeitsunterbrechungen infolge von Schlechtwetter (z.B. Regen) oder anderer schlechter Witterung, gehen zu Lasten des Auftragnehmers und werden nicht vergütet. 1.2.5 Öffentliche Verkehrswege Für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen; Wege, Plätze etc.) sind vor Baubeginn die entsprechenden Genehmigungen durch den Auftragnehmer einzuholen. Die Baustellen sind über die öffentlichen Verkehrswege zu erreichen. Die im Rahmen des Vertrages genutzten öffentlichen Verkehrsflächen sind entsprechend dem vorhandenen Zustand sauber zu halten. Für Beeinträchtigungen bzw. Unfälle die durch Verschmutzung der öffentlichen Verkehrsflächen im Zuge der Abarbeitung des Einzelauftrages entstehen, haftet der Auftragnehmer. Etwaige Schäden, die durch den Auftragnehmer zu verantworten sind, gehen zu seinen Lasten. 1.2.6 Zugänge / Zufahrten Die Zufahrt für Anlieger, Notdienste und Lieferanten sind während der gesamten Baumaßnahme aufrecht zu erhalten. Zeitlich bedingte Beeinträchtigungen während der Baumaßnahme sind den Anliegern rechtzeitig vor Beginn mitzuteilen. Während der Bauzeit sind die Zugänge und Zufahrten der Anliegergrundstücke freizuhalten und wenn nötig provisorisch anzuschließen. 1.2.9 Ver- und Entsorgungsleitungen Dem Auftragnehmer werden keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Anschlussmöglichkeiten sind durch den Auftragnehmer zu organisieren. Die hierfür anfallenden Kosten, inkl. des Verbrauches, trägt der Auftragnehmer. 1.2.8 Schutz für Bereiche und Objekte Bei Baustellen, die in bewohnten Gebieten liegen, ist die Geräuschbelastung durch Geräte, Maschinen, Fahrzeuge, etc., entsprechend der gesetzlichen Verordnungen, so gering wie möglich zu halten. Staubbelästigung ist durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bei allen Arbeiten, insbesondere bei Aufbruch- und Erdarbeiten, ist auf den zu erhaltenden Baumbestand sowie dem dazugehörigen Wurzelbestand Rücksicht zu nehmen. Hierbei ist mit äußerster Sorgfalt vorzugehen und der Baum im Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich von mechanischen Beschädigungen zu schützen. Es ist die DIN 18920 zu beachten und anzuwenden. Beschädigungen an Bäumen sind unverzüglich dem Auftraggeber zu melden. Die Kosten für die Regulierung der Schäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Bestehende Einfriedungen sind nicht zu beschädigen. Die Kosten für die Regulierung der Schäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 1.2.9 Verkehrsführung / Verkehrssicherheit Die Verkehrssicherungspflicht obliegt allein dem Auftragnehmer. Die Bestimmungen der StVO und die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung sind zu beachten. Durch den Auftragnehmer sind die entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnungen bei der Verkehrsbehörde der Stadt Sangerhausen, zu beantragen. Die Absperrung und Beschilderung hat entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung zu erfolgen. In Falle einer Bauzeitenverschiebung - oder- Änderung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich die Änderung der verkehrsrechtlichen Anordnung über die Verkehrsbehörde der Stadt Sangerhausen, zu organisieren. Die Sicherung der Baustelle sowie alle dafür benötigten Genehmigungen, sind mit in die Einzelpositionen einzukalkulieren. 1.3 Technische Grundlagen Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zu Grunde: Alle gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien, insbesondere 1) Alle einschlägigen DIN-Normen; 2) VDI/VDE-Richtlinien; 3) die Energieeinsparverordnung 4) EMV-Gesetz 5) die DVGW-Arbeits- und Merkblätter; 6) die Arbeitsstättenrichtlinien und -verordnungen; 7) die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) 8) Einschlägige örtliche Vorschriften, (Technische Anschlussbedingungen, etc.); 9) Bestimmungen des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) 10) Vorschriften des Gewerbeaufsichtsamtes 11) Allgemein anerkannte Regeln der Technik. 12.) ZTV A-StB in der aktuellen Fassung 1.4 Allgemeine Installationshinweise Mit der Ausführung der Arbeiten dürfen nur Personen beauftragt werden, bei denen erforderliche Sachkunde und Erfahrung vorhanden sind. Mit der Angebotsabgabe, ist eine Kopie des Installateurausweises des für den Betrieb zuständigen Netzbetreibers oder der Eintrag im Bundesinstallateurverzeichnisses vorzulegen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die einwandfreie Ausführung der gesamten in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagen. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen und Dimensionen sind überschlägig ermittelt. Die Materiallieferungen sind auf Basis der Montagepläne zu disponieren. Die Koordination mit anderen am Projekt beteiligten Gewerken hat vom Auftragnehmer zu erfolgen. Dies gilt insbesondere für Bauangaben. 1.5 Technische Installationshinweise Es sind für alle erforderlichen Montagehöhen entsprechende Gerüste und Arbeitsbühnen vorzuhalten. 1.6 Leuchten und Lampen Technische Mindestanforderungen: Elektrische Eigenschaften Sämtliche Leuchten müssen folgende Zeichen tragen: a) VDE- und CE-Zeichen b) Funkschutzzeichen N = Normal nach VDE Durchführung Bei der Arbeitsausführung ist für sicheren Stand sorgen. Spannungsführende Anlagenteile im Arbeitsbereich, soweit erforderlich sind abzudecken. Treten Schwierigkeiten bei der Arbeit auf, die eine Fortführung der Arbeiten in Frage stellen, so ist die Arbeit abzubrechen und der AG ist sofort in Kenntnis zu setzen. Die Arbeiten dürfen nicht ausgeführt werden --- in nassen und engen Räumen, --- bei schlechten Lichtverhältnissen, --- in feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen. Wenn ein Kabel aufgelegt wird, ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass nicht parallel an einem anderen Arbeitsort dasselbe Kabel zeitgleich aufgelegt wird. Weitere rechtlich verbindliche und zu beachtende Bestimmungen: - BGV A3 - BGR A3 - VDE 0105-100 |
|
Fahrtkostenpauschale zum Einsatzort |
|
Anfahrtspauschale zum Einsatzort Anfahrtpauschale zum Einsatzort An-und Abfahrt des gesamten Maschinenzuges, inkl. des Hubsteigers oder Hebebühne |
|
01.01.1
|
Ortsteile Oberröblingen, Riestedt und Gonna Anfahrtspauschale zu verschiedenen Einsatzorten |
| 1 | St |
|
01.01.2
|
Ortsteile Grillenberg, Obersdorf und Wippra(mit Popperode und Hayda) Anfahrtspauschale zu verschiedenen Einsatzorten |
| 1 | St |
|
01.01.3
|
Ortsteile Lengefeld, Morungen, Großleinungen und Wettelrode Anfahrtspauschale zu verschiedenen Einsatzorten |
| 1 | St |
|
01.01.4
|
Ortsteile Horla, Rotha, Wolfsberg und Breitenbach Anfahrtspauschale zu verschiedenen Einsatzorten |
| 1 | St |
|
Summe 01.01 |
Fahrtkostenpauschale zum Einsatzort |
|
Leuchtmittelaustausch, Leuchtenkopfaustausch und Mastpflege |
|
Instandhaltung und Austausch einschl. Pflege der Leuchtmittel Instandhaltung und Austausch einschl. Pflege der Leuchtmittel Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten verstehen sich einschließlich der erforderlichen Arbeiten zur Verkehrssicherung, Spannungsfreischaltungs, sowie der Baustelleneinrichtung und -räumung. Bei Austausch oder Ergänzung von Bau- oder Einbauteilen ist die Demontage der Altteile einschließlich der fachgerechten Entsorgung dieser Teile in den jeweiligen Einheitspreis des Austauschelementes einzurechnen. Alle neu eingesetzten Teile sind betriebsfertig verkabelt und verdrahtet zu montieren. Folgende Arbeiten sind bei dem anstehenden Austausch von Leuchtmitteln/Leuchtköpfen an den Leuchten und Masten zusätzlich zu verrichten: · Leuchten jeweils komplett von innen und außen · reinigen. · · Schrauben und Klemmen auf Festigkeit prüfen und ggf. festdrehen. · · die Dichtungen an den Leuchten säubern und einfetten. · · Rohrausleger und Ansatzstutzen auf festen Halt prüfen und ggf. nachziehen. · · Wannenbefestigung einfetten und nachjustieren. · · Beschädigte Leuchten entsprechend den Positionen im LV ersetzen. |
|
01.02.1
|
NAV - E100 W liefern und einbauen Natriumdampf-Hochdrucklampe E100 W liefern und einbauen Vorhandenes defektes Leuchtmittel ausbauen und entsorgen. Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat:
'.........'
Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller:
'.........'
|
| 10 | St |
|
01.02.2
|
NAV - E150 W liefern und einbauen Natriumdampf-Hochdrucklampe E150 W liefern und einbauen Vorhandenes defektes Leuchtmittel ausbauen und entsorgen. Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat:
'.........'
Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller:
'.........'
|
| 10 | St |
|
01.02.3
|
LED Leuchtmittel Ersatz für HQL und NAV Leuchtmittel einschließlich aller dafür benötigten Teile und Umbauarbeiten liefern und einbauen Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat:
'.........'
Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller:
'.........'
|
| 120 | St |
|
01.02.4
|
Mastaufsatzleuchtkopf wechseln Leipziger Leuchten Aufsatzleuchte verschiedener Fabrikate demontieren und entsorgen. Neue Aufsatzleuchte LED Fa. Leipziger Leuchten oder vergleichbar liefern und montieren, einschl. aller dafür benötigten Elektroteile und Umbauarbeiten Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat:
'.........'
Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller:
'.........'
|
| 2 | St |
|
01.02.5
|
Mastaufsatzleuchtkopf wechseln Schuch Aufsatzleuchte verschiedener Fabrikate demontieren und entsorgen. Neue Aufsatzleuchte LED Fa. Schuch oder vergleichbar liefern und montieren, einschl. aller dafür benötigten Elektroteile und Umbauarbeiten Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat:
'.........'
Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller:
'.........'
|
| 10 | St |
|
01.02.6
|
Mastaufsatzleuchtkopf wechseln GEWISS Aufsatzleuchte verschiedener Fabrikate demontieren und entsorgen. Neue Aufsatzleuchte LED Fa. GEWISS (Produkt GWR5211B30K) liefern und montieren, einschl. aller dafür benötigten Elektroteile und Umbauarbeiten Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat:
'.........'
Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller:
'.........'
|
| 6 | St |
|
01.02.7
|
Dämmerungsschalter liefern und einbauen Dämmerungsschalter aller Art für Straßenbeleuchtung liefern und einbauen. Vorhandenen Dämmerungsschalter ausbauen und entsorgen. Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat:
'.........'
Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller:
'.........'
|
| 5 | St |
|
01.02.8
|
Sicherung 10 A Sicherung 10 A aller Art für Straßenbeleuchtung liefern und einbauen. Alte Sicherung ausbauen und entsorgen. Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat:
'.........'
Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller:
'.........'
|
| 5 | St |
|
01.02.9
|
Sicherung 15 A Sicherung 15 A aller Art für Straßenbeleuchtung liefern und einbauen. Alte Sicherung ausbauen und entsorgen. Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat:
'.........'
Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller:
'.........'
|
| 5 | St |
|
01.02.10
|
Sicherung 20 A Sicherung 20 A aller Art für Straßenbeleuchtung liefern und einbauen. Alte Sicherung ausbauen und entsorgen. Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat:
'.........'
Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller:
'.........'
|
| 5 | St |
|
01.02.11
|
Sicherung 25 A Sicherung 25 A aller Art für Straßenbeleuchtung liefern und einbauen. Alte Sicherung ausbauen und entsorgen. Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat:
'.........'
Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller:
'.........'
|
| 5 | St |
|
01.02.12
|
Sicherung 30 A Sicherung 30 A aller Art für Straßenbeleuchtung liefern und einbauen. Alte Sicherung ausbauen und entsorgen. Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat:
'.........'
Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller:
'.........'
|
| 5 | St |
|
01.02.13
|
Sicherung 35 A Sicherung 35 A aller Art für Straßenbeleuchtung liefern und einbauen. Alte Sicherung ausbauen und entsorgen. Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat:
'.........'
Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller:
'.........'
|
| 5 | St |
|
Summe 01.02 |
Leuchtmittelaustausch, Leuchtenkopfaustausch und Mastpflege |
|
Leuchtmaste |
|
Leuchtmaste Leuchtmaste Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten verstehen sich einschließlich der erforderlichen Arbeiten zur Verkehrssicherung, Spannungsfreischaltungs, sowie der Baustelleneinrichtung und -räumung. Bei Austausch oder Ergänzung von Bau- oder Einbauteilen ist die Demontage der Altteile einschließlich der fachgerechten Entsorgung dieser Teile in den jeweiligen Einheitspreis des Austauschelementes einzurechnen. Alle neu eingesetzten Teile sind betriebsfertig verkabelt und verdrahtet zu montieren. |
|
01.03.1
|
Straßenleuchte versetzen LPH 6,0 - 12,0 Meter In dieser Position müssen allen nachgenannten Leistungen inklusive Nebenleistungen aller Art für das Versetzen einer Leuchtenposition mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 bis zu 12,0 Meter kalkuliert werden --- Demontage von Leuchte, Reinigung, Einlagerung beim AN, inklusive aller elektrotechnischen Arbeiten --- Demontage des Masstsystems, Reinigung, Einlagerung auf dem Lagergelände des AN --- Kabelverlängerung und Muffeninstallation für Altposition der Leuchte --- Abtransport des Fundamentes, Entsorgung, Verfüllen der Grube mit den fachlich einwandfreien Füllmaterialen unter Berücksichtigung der fachlichen Normen --- Oberflächenwiederherstellung --- Mastinstallation an der neuen Position, mit Fundament und allen Nebenarbeiten --- Kabelverlegearbeiten mit allen Muffen und Anschlüssen --- Leuchteninstallation auf dem Mast, mit allen elektrotechnischen Leistungen und Anschlussarbeiten --- Oberflächenwiederherstellung --- Zeichnung eines Kabelplans mit der neuen Leuchtenposition In diese Position sind alle notwendigen Materialen und Leistungen zu kalkulieren, welche eine betriebsfertige Funktion des neuen Beleuchtungsstandort sicherstellt. Dies gilt auch einschl. für die Tiefbauarbeiten sowie auch für die Bereitstellung der benötigten Hebebühne |
| 2 | St |
|
01.03.2
|
Aufsatzmast LPH bis 3,0 m wechseln Leuchtstelle, mit Fundamentrohr oder Betonfundament komplett wechseln. LPH bis 3,0 m. Rückbau alter Mast, neuen Mast liefern und einbauen. Leuchte oder Scheinwerfer abklemmen und demontieren, sowie Ausbauen der Lampen. Demontage Leuchtenzuleitung. Demontage des Sicherungskastens im/am Beleuchtungsmast. Freilegen und Ausbauen des alten Mastes. Ggf. Entfernen und Abfahren des Betonfundamentes. Grundplatte mittels Hakenschrauben an Mastfuß befestigen. Einsetzen und Ausrichten des Mastes. Montage Kantenschutz. Einführen des Kabels. Einbringen des zur Verfüllung geeigneten Aushubes sowie lagenweises Verdichten, ggf. Liefern des Verfüllmaterials. Die Oberfläche entsprechend den vorgefundenen Gegebenheiten wiederherstellen inklusive Lieferung des Materials. Abfuhr des verdrängten Aushubmaterials. Liefern des Sandes bis zu einer Korngröße von 2 mm zur Verfüllung des Stahlmasts bis Höhe Erdaustritt. Befestigen des Sicherungskasten im/am Beleuchtungsmast. Bis zu 3 Kabel anpassen, absetzen und betriebsfertig anschließen. Einschrauben der Sicherungen. Montieren der Leuchte am Beleuchtungsträger. Einziehen, Anpassen, Absetzen und Anschließen der Leuchtenzuleitung im Sicherungskasten sowie in der Leuchte, ggf. liefern der Leuchtenzuleitung. Einsetzen der Lampen. Funktionsprobe durchführen. In die Position ist die Bereitstellung der benötigten Hebebühne mit einzukalkulieren. Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat:
'.........'
Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller:
'.........'
|
| 2 | St |
|
01.03.3
|
Aufsatzmast LPH bis 4,0 m wechseln Leuchtstelle, mit Fundamentrohr oder Betonfundament komplett wechseln. LPH bis 4,0 m. Rückbau alter Mast, neuen Mast liefern und einbauen. Leuchte oder Scheinwerfer abklemmen und demontieren, sowie Ausbauen der Lampen. Demontage Leuchtenzuleitung. Demontage des Sicherungskastens im/am Beleuchtungsmast. Freilegen und Ausbauen des alten Mastes. Ggf. Entfernen und Abfahren des Betonfundamentes. Grundplatte mittels Hakenschrauben an Mastfuß befestigen. Einsetzen und Ausrichten des Mastes. Montage Kantenschutz. Einführen des Kabels. Einbringen des zur Verfüllung geeigneten Aushubes sowie lagenweises Verdichten, ggf. Liefern des Verfüllmaterials. Die Oberfläche entsprechend den vorgefundenen Gegebenheiten wiederherstellen inklusive Lieferung des Materials. Abfuhr des verdrängten Aushubmaterials. Liefern des Sandes bis zu einer Korngröße von 2 mm zur Verfüllung des Stahlmasts bis Höhe Erdaustritt. Befestigen des Sicherungskasten im/am Beleuchtungsmast. Bis zu 3 Kabel anpassen, absetzen und betriebsfertig anschließen. Einschrauben der Sicherungen. Montieren der Leuchte am Beleuchtungsträger. Einziehen, Anpassen, Absetzen und Anschließen der Leuchtenzuleitung im Sicherungskasten sowie in der Leuchte, ggf. liefern der Leuchtenzuleitung. Einsetzen der Lampen. Funktionsprobe durchführen. In die Position ist die Bereitstellung der benötigten Hebebühne mit einzukalkulieren. Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat:
'.........'
Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller:
'.........'
|
| 2 | St |
|
01.03.4
|
Aufsatzmast LPH bis 6,0 m wechseln Leuchtstelle, mit Fundamentrohr oder Betonfundament komplett wechseln. LPH bis 6,0 m. Rückbau alter Mast, neuen Mast liefern und einbauen. Leuchte oder Scheinwerfer abklemmen und demontieren, sowie Ausbauen der Lampen. Demontage Leuchtenzuleitung. Demontage des Sicherungskastens im/am Beleuchtungsmast. Freilegen und Ausbauen des alten Mastes. Ggf. Entfernen und Abfahren des Betonfundamentes. Grundplatte mittels Hakenschrauben an Mastfuß befestigen. Einsetzen und Ausrichten des Mastes. Montage Kantenschutz. Einführen des Kabels. Einbringen des zur Verfüllung geeigneten Aushubes sowie lagenweises Verdichten, ggf. Liefern des Verfüllmaterials. Die Oberfläche entsprechend den vorgefundenen Gegebenheiten wiederherstellen inklusive Lieferung des Materials. Abfuhr des verdrängten Aushubmaterials. Liefern des Sandes bis zu einer Korngröße von 2 mm zur Verfüllung des Stahlmasts bis Höhe Erdaustritt. Befestigen des Sicherungskasten im/am Beleuchtungsmast. Bis zu 3 Kabel anpassen, absetzen und betriebsfertig anschließen. Einschrauben der Sicherungen. Montieren der Leuchte am Beleuchtungsträger. Einziehen, Anpassen, Absetzen und Anschließen der Leuchtenzuleitung im Sicherungskasten sowie in der Leuchte, ggf. liefern der Leuchtenzuleitung. Einsetzen der Lampen. Funktionsprobe durchführen. In die Position ist die Bereitstellung der benötigten Hebebühne mit einzukalkulieren. Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat:
'.........'
Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller:
'.........'
|
| 2 | St |
|
01.03.5
|
Aufsatzmast LPH bis 9,0 m wechseln Leuchtstelle, mit Fundamentrohr oder Betonfundament komplett wechseln. LPH bis 9,0 m. Rückbau alter Mast, neuen Mast liefern und einbauen. Leuchte oder Scheinwerfer abklemmen und demontieren, sowie Ausbauen der Lampen. Demontage Leuchtenzuleitung. Demontage des Sicherungskastens im/am Beleuchtungsmast. Freilegen und Ausbauen des alten Mastes. Ggf. Entfernen und Abfahren des Betonfundamentes. Grundplatte mittels Hakenschrauben an Mastfuß befestigen. Einsetzen und Ausrichten des Mastes. Montage Kantenschutz. Einführen des Kabels. Einbringen des zur Verfüllung geeigneten Aushubes sowie lagenweises Verdichten, ggf. Liefern des Verfüllmaterials. Die Oberfläche entsprechend den vorgefundenen Gegebenheiten wiederherstellen inklusive Lieferung des Materials. Abfuhr des verdrängten Aushubmaterials. Liefern des Sandes bis zu einer Korngröße von 2 mm zur Verfüllung des Stahlmasts bis Höhe Erdaustritt. Befestigen des Sicherungskasten im/am Beleuchtungsmast. Bis zu 3 Kabel anpassen, absetzen und betriebsfertig anschließen. Einschrauben der Sicherungen. Montieren der Leuchte am Beleuchtungsträger. Einziehen, Anpassen, Absetzen und Anschließen der Leuchtenzuleitung im Sicherungskasten sowie in der Leuchte, ggf. liefern der Leuchtenzuleitung. Einsetzen der Lampen. Funktionsprobe durchführen. In die Position ist die Bereitstellung der benötigten Hebebühne mit einzukalkulieren. Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat:
'.........'
Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller:
'.........'
|
| 2 | St |
|
01.03.6
|
Aufsatzmast LPH bis 12,0 m Leuchtstelle, mit Fundamentrohr oder Betonfundament komplett wechseln. LPH bis 12,0 m. Rückbau alter Mast, neuen Mast liefern und einbauen. Leuchte oder Scheinwerfer abklemmen und demontieren, sowie Ausbauen der Lampen. Demontage Leuchtenzuleitung. Demontage des Sicherungskastens im/am Beleuchtungsmast. Freilegen und Ausbauen des alten Mastes. Ggf. Entfernen und Abfahren des Betonfundamentes. Grundplatte mittels Hakenschrauben an Mastfuß befestigen. Einsetzen und Ausrichten des Mastes. Montage Kantenschutz. Einführen des Kabels. Einbringen des zur Verfüllung geeigneten Aushubes sowie lagenweises Verdichten, ggf. Liefern des Verfüllmaterials. Die Oberfläche entsprechend den vorgefundenen Gegebenheiten wiederherstellen inklusive Lieferung des Materials. Abfuhr des verdrängten Aushubmaterials. Liefern des Sandes bis zu einer Korngröße von 2 mm zur Verfüllung des Stahlmasts bis Höhe Erdaustritt. Befestigen des Sicherungskasten im/am Beleuchtungsmast. Bis zu 3 Kabel anpassen, absetzen und betriebsfertig anschließen. Einschrauben der Sicherungen. Montieren der Leuchte am Beleuchtungsträger. Einziehen, Anpassen, Absetzen und Anschließen der Leuchtenzuleitung im Sicherungskasten sowie in der Leuchte, ggf. liefern der Leuchtenzuleitung. Einsetzen der Lampen. Funktionsprobe durchführen. In die Position ist die Bereitstellung der benötigten Hebebühne mit einzukalkulieren. Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat:
'.........'
Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller:
'.........'
|
| 2 | St |
|
01.03.7
|
Fundamentrohr / Hülsenrohr liefern und einbauen Fundamentrohr liefern und einbauen bis DN 450 und Länge bis 1200 mm liefern und einbauen, einschl. aller Erdarbeiten. Fundamentrohres nach geeignetem Verfahren in der vorgeschriebenen Größe für alle Bodenarten. Einsetzen und Ausrichten des Fundamentrohres. Einpassen des Kabeldurchführungsstutzens und Einführen der Kabelenden. Einbringen des zur Verfüllung geeigneten Aushubes sowie lagenweises Verdichten, ggf. Liefern des Verfüllmaterials. Deckel schließen. Ggf. Oberfläche entsprechend den vorgefundenen Gegebenheiten wiederherstellen inklusive Lieferung des Materials. Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat:
'.........'
Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller:
'.........'
|
| 2 | St |
|
Summe 01.03 |
Leuchtmaste |
|
Kabelschaden |
|
Kabelschaden Kabelschaden Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten verstehen sich einschließlich der erforderlichen Arbeiten zur Verkehrssicherung, Spannungsfreischaltungs, sowie der Baustelleneinrichtung und -räumung. Bei Austausch oder Ergänzung von Bau- oder Einbauteilen ist die Demontage der Altteile einschließlich der fachgerechten Entsorgung dieser Teile in den jeweiligen Einheitspreis des Austauschelementes einzurechnen. Alle neu eingesetzten Teile sind betriebsfertig verkabelt und verdrahtet zu montieren. |
|
01.04.1
|
Messwagen zur Fehlerortung Messwagen zur Fehlerortung. In diese Position ist das Anfahren, Bereitstellen und das Ausführen der Fehlersuche einzukalkulieren. |
| 1 | h |
|
01.04.2
|
Montagegrube unbefestigt Baugrube (B/L/T) 2,00m x 1,50m x 1,50m als Montagegrube, Montagegrube für die Reparatur des georteten Kabelfehlers, profilgerecht ausheben. Vergütet wird der Abtrag der Oberfläche und Wiederherstellung Oberboden unbefestigt Wiedereinbaufähigen Aushub seitlich lagern bzw. laden und zum Zwischenlager fahren und wieder einbauen, verdrängter oder zur Verfüllung ungeeigneter Boden wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. Deponiegebühren sind in den EP einzukalkulieren, der Entsorgungsnachweis ist vorzulegen. Inkl. der Herstellung (Wiederherstellung) der Bettung bestehend mind. 10cm / und Abdeckung ca. 20cm mit 0/2 Sand entsprechend der DIN 4124. Verfüllung und Verdichtung nach dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben. |
| 1 | St |
|
01.04.3
|
Montagegrube Pflaster Baugrube (B/L/T) 2,00m x 1,50m x 1,50m als Montagegrube, Montagegrube für die Reparatur des georteten Kabelfehlers, profilgerecht ausheben. Vergütet wird der Abtrag der Oberfläche und Wiederherstellung Pflaster nach ZTV Pflaster-StB aller Art Wiedereinbaufähigen Aushub seitlich lagern bzw. laden und zum Zwischenlager fahren und wieder einbauen, verdrängter oder zur Verfüllung ungeeigneter Boden wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. Deponiegebühren sind in den EP einzukalkulieren, der Entsorgungsnachweis ist vorzulegen. Inkl. der Herstellung (Wiederherstellung) der Bettung bestehend mind. 10cm / und Abdeckung ca. 20cm mit 0/2 Sand entsprechend der DIN 4124. Verfüllung und Verdichtung nach dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben. |
| 1 | St |
|
01.04.4
|
Montagegrube Asphalt Baugrube (B/L/T) 2,00m x 1,50m x 1,50m als Montagegrube, Montagegrube für die Reparatur des georteten Kabelfehlers, profilgerecht ausheben. Vergütet wird der Abtrag der Oberfläche und Wiederherstellung Asphalt nach ZTV Asphalt-StB und RSTO Richtlinien, einschließlich Fugenverguss Wiedereinbaufähigen Aushub seitlich lagern bzw. laden und zum Zwischenlager fahren und wieder einbauen, verdrängter oder zur Verfüllung ungeeigneter Boden wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. Deponiegebühren sind in den EP einzukalkulieren, der Entsorgungsnachweis ist vorzulegen. Inkl. der Herstellung (Wiederherstellung) der Bettung bestehend mind. 10cm / und Abdeckung ca. 20cm mit 0/2 Sand entsprechend der DIN 4124. Verfüllung und Verdichtung nach dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben. |
| 1 | St |
|
01.04.5
|
Leitungsgraben ungebundene Oberfläche Leitungsgraben herstellen und wieder verfüllen, einschließlich Sanbettung. Vergütet wird der Abtrag der Oberfläche und Wiederherstellung Wiedereinbaufähigen Aushub seitlich lagern bzw. laden und zum Zwischenlager fahren und wieder einbauen, verdrängter oder zur Verfüllung ungeeigneter Boden wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. Deponiegebühren sind in den EP einzukalkulieren, der Entsorgungsnachweis ist vorzulegen. Inkl. der Herstellung (Wiederherstellung) der Bettung bestehend mind. 10cm / und Abdeckung ca. 20cm mit 0/2 Sand entsprechend der DIN 4124. Verfüllung und Verdichtung nach dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben. Oberfläche: ungebundene Oberfläche Grabentiefe: bis 0,60 m Grabenbreite: bis 0,30 m |
| 30 | m |
|
01.04.6
|
Leitungsgraben Pflaster Leitungsgraben herstellen und wieder verfüllen, einschließlich Sanbettung. Vergütet wird der Abtrag der Oberfläche und Wiederherstellung Pflaster nach ZTV Pflaster-StB aller Art Wiedereinbaufähigen Aushub seitlich lagern bzw. laden und zum Zwischenlager fahren und wieder einbauen, verdrängter oder zur Verfüllung ungeeigneter Boden wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. Deponiegebühren sind in den EP einzukalkulieren, der Entsorgungsnachweis ist vorzulegen. Inkl. der Herstellung (Wiederherstellung) der Bettung bestehend mind. 10cm / und Abdeckung ca. 20cm mit 0/2 Sand entsprechend der DIN 4124. Verfüllung und Verdichtung nach dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben. Oberfläche: Pflaster (alle Formate) Grabentiefe: bis 0,60 m Grabenbreite: bis 0,30 m |
| 20 | m |
|
01.04.7
|
Leitungsgraben Asphalt Leitungsgraben herstellen und wieder verfüllen, einschließlich Sanbettung. Vergütet wird der Abtrag der Oberfläche und Wiederherstellung Asphalt nach ZTV Asphalt-StB und RSTO Richtlinien, einschließlich Fugenverguss Wiedereinbaufähigen Aushub seitlich lagern bzw. laden und zum Zwischenlager fahren und wieder einbauen, verdrängter oder zur Verfüllung ungeeigneter Boden wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. Deponiegebühren sind in den EP einzukalkulieren, der Entsorgungsnachweis ist vorzulegen. Inkl. der Herstellung (Wiederherstellung) der Bettung bestehend mind. 10cm / und Abdeckung ca. 20cm mit 0/2 Sand entsprechend der DIN 4124. Verfüllung und Verdichtung nach dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben. Oberfläche: Asphalt (bis 15 cm) Grabentiefe: bis 0,60 m Grabenbreite: bis 0,30 m |
| 10 | m |
|
01.04.8
|
Verlegung von Kabelschutzrohr mit Erdrakete Verlegung von Erdkabeln mit Erdrakete Duchmesser 65 bis 85 Grabenlose Leitungsverlegung mit Erdrakete unter gleichzeitiger Einziehung der Leitung mit Schutzrohr, einschl. der Herstellung aller erforderlichen Arbeiten. Mit inzukalkulieren sind: - Schutzrohr d 25 - d 75 - Alle erforderlichen Nebenarbeiten die zur Durchführung der Arbeiten notwendig sind. - Alle erforderlichen Geräte ,Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur Durchführung erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen, betriebsfertig aufstellen und abtransportieren. Für Schutzrohr: d 25 bis d 75 für sandbettfreie Verlegung, ohne Erdkabel, das Erdkabel wird gesondert vergütet. |
| 20 | m |
|
01.04.9
|
Verbindungsmuffen Schrumpfverbindungsmuffen 5 x 1,5 bis 5 x 16 mm² liefern und montieren, einschlißlich Klemmmaterialien. Ergänzung 11 des Bieters
Fabrikat:
'.........'
Ergänzung 12 des Bieters
Hersteller:
'.........'
|
| 5 | St |
|
01.04.10
|
Kabel / Leitung NYY liefern und verlegen 5 x 1,5 mm² Erdkabel NYY-J 5 x 1,5 mm² liefern und verlegen Anforderungen an Leitungen und Kabel Es dürfen nur Kabel und Leitungen mit Kupferleitern verlegt werden. Sie müssen den VDE-Vorschriften entsprechen. Die Kabel sind grundsätzlich in einer Länge, also ohne Verbindungsmuffen, zu verlegen |
| 20 | m |
|
01.04.11
|
Kabel / Leitung NYY liefern und verlegen 5 x 6 mm² Erdkabel NYY-J 5 x 6 mm² liefern und verlegen Anforderungen an Leitungen und Kabel Es dürfen nur Kabel und Leitungen mit Kupferleitern verlegt werden. Sie müssen den VDE-Vorschriften entsprechen. Die Kabel sind grundsätzlich in einer Länge, also ohne Verbindungsmuffen, zu verlegen |
| 25 | m |
|
01.04.12
|
Kabel / Leitung NYY liefern und verlegen 5 x 10 mm² Erdkabel NYY-J 5 x 10 mm² liefern und verlegen Anforderungen an Leitungen und Kabel Es dürfen nur Kabel und Leitungen mit Kupferleitern verlegt werden. Sie müssen den VDE-Vorschriften entsprechen. Die Kabel sind grundsätzlich in einer Länge, also ohne Verbindungsmuffen, zu verlegen |
| 25 | m |
|
01.04.13
|
Kabel / Leitung NYY liefern und verlegen 5 x 16 mm² Erdkabel NYY-J 5 x 16 mm² liefern und verlegen Anforderungen an Leitungen und Kabel Es dürfen nur Kabel und Leitungen mit Kupferleitern verlegt werden. Sie müssen den VDE-Vorschriften entsprechen. Die Kabel sind grundsätzlich in einer Länge, also ohne Verbindungsmuffen, zu verlegen |
| 10 | m |
|
01.04.14
|
Kabelwarnband mit schwarzem Aufdruck
Kabelwarnband mit schwarzem Aufdruck "Achtung Starkstromkabel", liefern und in Teillängen fachgerecht einbauen |
| 1 | m |
|
Summe 01.04 |
Kabelschaden |
|
Hebebühnen |
|
01.05.1
|
Hebebühne 6,0 m LP bis 12,0 m LP - Höhe Bereitstellen einer Hebebühne von 6,0 m LP bis 12,0 m LP - Höhe . |
| 1 | St |
|
01.05.2
|
Hebebühne bis 9,0 m LP bis 18,0 m LP- Höhe Bereitstellen einer Hebebühne von 9,0 m LP bis 18,0 m LP- Höhe |
| 1 | St |
|
Summe 01.05 |
Hebebühnen |
|
Stundenlohnarbeiten |
|
01.06.1
|
Hilfskraft Stundensatz Hilskraft Stundenlohnarbeiten sind durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG auszuführen. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträgen, vermögenswirksamen Leistungen und dgl. sowie aller Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten. Abgerechnet werden nur vor Ort (Baustelle / Einsatzort) geleistete Stunden. |
| 1 | h |
|
01.06.2
|
Facharbeiter / Monteur Facharbeiter / Monteur Stundenlohnarbeiten sind durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG auszuführen. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträgen, vermögenswirksamen Leistungen und dgl. sowie aller Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten. Abgerechnet werden nur vor Ort (Baustelle / Einsatzort) geleistete Stunden. |
| 1 | h |
|
01.06.3
|
Meister Meisterstunden Stundenlohnarbeiten sind durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG auszuführen. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträgen, vermögenswirksamen Leistungen und dgl. sowie aller Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten. Abgerechnet werden nur vor Ort (Baustelle / Einsatzort) geleistete Stunden. |
| 1 | h |
|
Summe 01.06 |
Stundenlohnarbeiten |
|
Summe 01 |
Instandhaltung der Straßenbeleuchtung für die 14 Ortsteile von Sangerhausen |
| Projekt: | 27-002 | Rahmenvertrag SBL 2027 |
| LV: | 01 | Instandhaltung der Straßenbeleuchtung |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
01
|
Instandhaltung der Straßenbeleuchtung für die 14 Ortsteile von Sangerhausen |
|
01.01
|
Fahrtkostenpauschale zum Einsatzort |
|
|
01.02
|
Leuchtmittelaustausch, Leuchtenkopfaustausch und Mastpflege |
|
|
01.03
|
Leuchtmaste |
|
|
01.04
|
Kabelschaden |
|
|
01.05
|
Hebebühnen |
|
|
01.06
|
Stundenlohnarbeiten |
|
Summe 01 |
Instandhaltung der Straßenbeleuchtung für die 14 Ortsteile von Sangerhausen |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
LV
|
01
|
|
01
|
Instandhaltung der Straßenbeleuchtung für die 14 Ortsteile von Sangerhausen |
| LV | Instandhaltung der Straßenbeleuchtung |