Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig.
Rechnungsstellung / X-Rechnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt.
Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung).
Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
Zu den einzureichenden Referenzen:
Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen (im Formular Eigenerklärung zur Eignung).
Als Referenzen werden nur vertragsgemäß erbrachte, abgeschlossene Aufträge anerkannt (keine laufenden Projekte). Wurden vergleichbare Leistungen erbracht, deren Verträge durch sukzessive Verlängerung fortan und aktuell bestehen, gelten diese Aufträge dann als abgeschlossen, wenn die initiale Grundvertragslaufzeit beendet ist.
Unter Bezugnahme auf die vollständig auszufüllende Eigenerklärung zur Eignung wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen i. S. d. Eigenerklärung zur Eignung gewertet werden, sofern es sich um die Abwicklung von Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Dell-Produkten inkl. Betrieb eines Live-Katalogs einschließlich einer standardisierten Shop Anbindung an ein E-Procurement-System handelt. Einfache Webshops ohne Live-Katalog-Anbindung (E-Procurement) erfüllen damit die Vergleichbarkeit nicht.
Verifizierende Teststellung des (Webshops) des Bestbieters
Nach Abschluss der Angebotsprüfung und -wertung wird der Bestbieter unverzüglich zur Durchführung einer verifizierenden Teststellung des angebotenen OCI-/Punch-Out-Shops aufgefordert.
Im Rahmen dieser Teststellung hat der Bieter nachzuweisen, dass der angebotene Webshop sämtliche in dieser Vergabeunterlage festgelegten technischen Mindestanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Anbindung an die E-Procurement-Plattform "open ordering", die Funktionsfähigkeit des OCI Punch-Outs sowie die geforderten Shop- und Konfigurationsfunktionen.
Die verifizierende Teststellung hat keinen Einfluss auf die Angebotswertung; sie dient ausschließlich dem Nachweis der Erfüllung der technischen Mindestanforderungen. Werden sämtliche Anforderungen nachgewiesen, erfolgt der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Nachweis der technischen Mindestanforderungen nicht vollständig erbracht werden, ist das Angebot zwingend vom weiteren Verfahren auszuschließen.