Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig.
Auf der ersten Stufe dieses zweistufigen Verfahrens ist ein Teilnahmeantrag mit allen geforderten Unterlagen abzugeben. Angebote sind erst nach separater Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichen (zweite Stufe des Verfahrens).
Referenzenangaben sind wie folgt konkretisiert:
Zu Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für 3 Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument
Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen.
Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt.
Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zur baubegleitenden Rechtsberatung mit Schwerpunkt im öffentlichen und privaten Baurecht sowie in flankieren-den Rechtsgebieten wie z.B. den Rechtsgebieten Arbeits(schutz)- und Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht für Großprojekte mit einem Bauvolumen von mindestens 350 Mio. Euro handelt.
Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen.
Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben.
Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.
Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.
Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.
Zu Konkretisierte Referenz in der Vorbereitung und Führung von mind. 1 Großschadensprozess mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro in einem separaten Dokument
Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument mindestens 1 Referenz über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen.
Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt.
Unter Bezugnahme auf die anzugebende Referenz wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um die Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro handelt.
Die Referenz muss nicht aus den letzten 3 Jahren stammen.
Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben.
Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.
Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.
Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.
Zu Konkretisierte Referenz in der Gestaltung von mindestens 1 Forward Deal in einem separatem Dokument
Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 1 Referenz über die Durchführung der Aushandlung von sog. "Forward Deals", bei denen im Unterschied zu einem Bau-trägervertrag das Grundstück mit Zahlung der ersten Kaufpreisrate auf den AN übergeht, die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Grundstück aber bis zur Abnahme des Bauwerks beim Bieter verbleiben, nachweisen.
Die Kontaktdaten des Referenzgebers sind mit anzugeben.
Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt.
Die Referenz muss mit einem, vom Bieter zu erstellenden Dokument, in Schriftform eingereicht werden.
Die Referenz muss nicht aus den letzten 3 Jahren stammen.
Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.
Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.
Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.
Rechnungsstellung / X-Rechnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt.
Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung).
Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.