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Verfahrensangaben

Baubegleitende Rechtsberatung zum CISPA-Neubau

VO: VgV Vergabeart: Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.04.2026
17.04.2026 10:00 Uhr
30.04.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
9928025564
Stuhlsatzenhaus 5
66123
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
Abteilung Beschaffungen / Vergabestelle
vergaben@cispa.de
+49 681870831370
+49 681870838804

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
9928025564
Stuhlsatzenhaus 5
66123
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
Abteilung Beschaffungen / Vergabestelle
vergaben@cispa.de
+49 681870831370
+49 681870838804

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
022894990
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79100000-5
79000000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das CISPA beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung "Baubegleitende Rechtsberatung zum CISPA-Neubau".

Die genaue Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das CISPA beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung "Baubegleitende Rechtsberatung zum CISPA-Neubau".

Die genaue Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
51
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stuhlsatzenhaus 5
66123
Saarbrücken
Deutschland
DEC01

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument

Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber

Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu verge-benden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix.

Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen.

Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt.

Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zur baubegleitenden Rechtsberatung mit Schwerpunkt im öffentlichen und privaten Baurecht sowie in flankieren-den Rechtsgebieten wie z.B. den Rechtsgebieten Arbeits(schutz)- und Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht für Großprojekte mit einem Bauvolumen von mindestens 350 Mio. Euro handelt.

Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen.

Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben.

Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.

Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.

Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.

Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.

Zur Bewertung der Referenzprojekte:

Mehr als 20 Referenzen - 10 Punkte

15 bis 20 Referenzen - 8 Punkte

10 bis 14 Referenzen - 5 Punkte

5 bis 9 Referenzen - 3 Punkte

Weniger als 5 Referenzen - 0 Punkte

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konkretisierte Referenzen in der Vorbereitung und Führung von Großschadenspro-zessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro in einem separaten Dokument

Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber

Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu verge-benden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix.

Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen.

Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt.

Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um die Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro handelt.

Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen.

Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben.

Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.

Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.

Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.

Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.

Zur Bewertung der Referenzprojekte:

Mehr als 5 Referenzen - 10 Punkte

4 bis 5 Referenzen - 8 Punkte

3 Referenzen - 5 Punkte

2 Referenz - 3 Punkte

Weniger als 2 Referenzen - 0 Punkte

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden Rechtsberatung

Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber

Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu verge-benden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix.

Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Lebenslauf von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt einzureichen, aus dem die Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung zweifelsfrei hervorgeht.

Der Auftragnehmer hat sicherstellen, dass das gemäß des Teilnahmeantrages des Auftragnehmers für den Auftrag eingesetzte Personal auch tatsächlich, unmittelbar und verantwortlich mit der Auftragsausführung betraut wird und zum Einsatz kommt. Diese Mitarbeiter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und nach Evaluation der nötigen Organisation, Qualifikation und Erfahrung gemäß der Ausschreibungskriterien durch Ersatzpersonal ersetzt werden.

Der Personalwechsel darf in keinem Fall dazu führen, dass weniger qualifiziertes Personal eingesetzt wird.

Zur Bewertung der Berufserfahrung:

Für die Bewertung der Berufserfahrung zur Bildung der Rangfolge wird nur der Lebenslauf eines zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt bewertet. Es wird der Lebenslauf mit der größten Berufserfahrung gewertet.

Mehr als 30 Jahre Berufserfahrung - 10 Punkte

25 bis 30 Jahre Berufserfahrung - 8 Punkte

20 bis 24 Jahre Berufserfahrung - 5 Punk-te

11 bis 19 Jahre Berufserfahrung - 3 Punkte

Weniger als 11 Jahre Berufserfahrung - 0 Punkte

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHKYTQ126DCQ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig.

Auf der ersten Stufe dieses zweistufigen Verfahrens ist ein Teilnahmeantrag mit allen geforderten Unterlagen abzugeben. Angebote sind erst nach separater Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichen (zweite Stufe des Verfahrens).

Referenzenangaben sind wie folgt konkretisiert:

Zu Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für 3 Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument

Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen.

Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt.

Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zur baubegleitenden Rechtsberatung mit Schwerpunkt im öffentlichen und privaten Baurecht sowie in flankieren-den Rechtsgebieten wie z.B. den Rechtsgebieten Arbeits(schutz)- und Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht für Großprojekte mit einem Bauvolumen von mindestens 350 Mio. Euro handelt.

Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen.

Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben.

Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.

Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.

Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.

Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.

Zu Konkretisierte Referenz in der Vorbereitung und Führung von mind. 1 Großschadensprozess mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro in einem separaten Dokument

Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument mindestens 1 Referenz über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen.

Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt.

Unter Bezugnahme auf die anzugebende Referenz wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um die Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro handelt.

Die Referenz muss nicht aus den letzten 3 Jahren stammen.

Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben.

Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.

Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.

Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.

Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.

Zu Konkretisierte Referenz in der Gestaltung von mindestens 1 Forward Deal in einem separatem Dokument

Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 1 Referenz über die Durchführung der Aushandlung von sog. "Forward Deals", bei denen im Unterschied zu einem Bau-trägervertrag das Grundstück mit Zahlung der ersten Kaufpreisrate auf den AN übergeht, die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Grundstück aber bis zur Abnahme des Bauwerks beim Bieter verbleiben, nachweisen.

Die Kontaktdaten des Referenzgebers sind mit anzugeben.

Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt.

Die Referenz muss mit einem, vom Bieter zu erstellenden Dokument, in Schriftform eingereicht werden.

Die Referenz muss nicht aus den letzten 3 Jahren stammen.

Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.

Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.

Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.

Rechnungsstellung / X-Rechnung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt.

Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung).
Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es wird auf die Regelungen der VgV und des GWB zu Nachforderungen verwiesen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 20 Mio. Euro für jeden Einzelfall und einer Maximalhaftung in Höhe von 40 Mio. Euro je Versicherungsjahr (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 20 Mio. Euro für jeden Einzelfall und einer Maximalhaftung in Höhe von 40 Mio. Euro je Versicherungs-jahr beizufügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Zuge der Eigenerklärung zur Eignung muss sich der Bewerber zu Umsatzanga-ben und Ausschlusstatbeständen (§§ 123, 124 GWB) erklären

Alternativ kann er seinem Angebot die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (al-ternativ) vollständig ausgefüllt beifügen.

Die Eigenerklärung zur Eignung / EEE wird den Bewerbern / Bietern separat über das Bietertool zur Verfügung gestellt und muss vollständig ausgefüllt (Referenzen jedoch in einem separaten Dokument) mit dem Angebot übermittelt werden.

Alternativ zum Formular "Eigenerklärung zur Eignung" kann der Bieter seinem Teilnahmeantrag / Angebot auch die vollständig ausgefüllte Einheitliche Europäi-sche Eigenerklärung (EEE) beifügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft_OPTIONAL (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Sofern der Bieter / Bewerber eine Bewerber- / Bietergemeinschaft eingeht, ist dem Antrag / Angebot zwingend die Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft, vollständig ausgefüllt, beizufügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für 3 Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen.

Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt.

Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zur baubegleitenden Rechtsberatung mit Schwerpunkt im öffentlichen und privaten Baurecht sowie in flankieren-den Rechtsgebieten wie z.B. den Rechtsgebieten Arbeits(schutz)- und Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht für Großprojekte mit einem Bauvolumen von mindestens 350 Mio. Euro handelt.

Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen.

Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben.

Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.

Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.

Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.

Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Konkretisierte Referenz in der Vorbereitung und Führung von mind. 1 Großschadensprozess mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument mindestens 1 Referenz über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen.

Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt.

Unter Bezugnahme auf die anzugebende Referenz wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um die Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro handelt.

Die Referenz muss nicht aus den letzten 3 Jahren stammen.

Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben.

Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.

Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.

Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.

Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Konkretisierte Referenz in der Gestaltung von mindestens 1 Forward Deal in einem separatem Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 1 Referenz über die Durchführung der Aushandlung von sog. "Forward Deals", bei denen im Unterschied zu einem Bau-trägervertrag das Grundstück mit Zahlung der ersten Kaufpreisrate auf den AN übergeht, die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Grundstück aber bis zur Abnahme des Bauwerks beim Bieter verbleiben, nachweisen.

Die Kontaktdaten des Referenzgebers sind mit anzugeben.

Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt.

Die Referenz muss mit einem, vom Bieter zu erstellenden Dokument, in Schriftform eingereicht werden.

Die Referenz muss nicht aus den letzten 3 Jahren stammen.

Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.

Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.

Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Lebenslauf von mind. 2 zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwälte (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Lebenslauf von mindestens 2 zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwälten einzureichen, aus dem die Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung zweifelsfrei hervorgeht.

Mindestanforderungen:
- Die einschlägige Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung der Partner muss jeweils mindestens 10 Jahre betragen.
- Nachweis der Expertise durch einen Fachanwalt im Bau und Architektenrecht mindestens eines Partners
- Nachweis über eine wissenschaftlichen Tätigkeit z.B. abgeschlossene Promotion und eine Honorarprofessur mindestens eines Partners

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das gemäß des Teilnahmeantrages des Auftragnehmers für den Auftrag eingesetzte Personal auch tatsächlich, unmittelbar und verantwortlich mit der Auftragsausführung betraut wird und zum Einsatz kommt. Diese Mitarbeiter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und nach Evaluation der nötigen Organisation, Qualifikation und Erfahrung gemäß der Ausschreibungskriterien durch Ersatzpersonal ersetzt werden.

Der Personalwechsel darf in keinem Fall dazu führen, dass weniger qualifiziertes Personal eingesetzt wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Lebenslauf von mindestens 3 Rechtsanwälten, die nicht Partner der Kanzlei sind (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Lebenslauf von mindestens 3 Rechtsanwälten einzureichen, die nicht zum Partner der Kanzlei ernannt sind und aus dem die Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung zweifelsfrei hervorgeht

Der Auftraggeber schätzt den stetigen Personalbedarf auf Seiten des Auftragnehmers auf mindestens 3 Rechtsanwälte, davon 2 Partner ("Beratungsteam"). Es kann erforderlich werden, dass vorübergehend auch ein erhöhter Personalaufwand von mindestens 5 Rechtsanwälten, davon 2 Partner, besteht.

Entsprechend sind die Lebensläufe von mind. 3 Rechtsanwälten, die nicht Partner der Kanzlei sind, einzureichen.

Mindestanforderungen:

- Die einschlägige Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung muss jeweils mindestens 5 Jahre betragen

Der Auftragnehmer hat sicherstellen, dass das gemäß des Teilnahmeantrages des Auftragnehmers für den Auftrag eingesetzte Personal auch tatsächlich, unmittelbar und verantwortlich mit der Auftragsausführung betraut wird und zum Einsatz kommt. Diese Mitarbeiter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und nach Evaluation der nötigen Organisation, Qualifikation und Erfahrung gemäß der Ausschreibungskriterien durch Ersatzpersonal ersetzt werden.

Der Personalwechsel darf in keinem Fall dazu führen, dass weniger qualifiziertes Personal eingesetzt wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber - Konkretisierte Referenzen über baubegleitende mit 40 % Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix:

Konkretisierte Referenzen über baubegleitende
Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument mit 40 %

Konkretisierte Referenz in der Vorbereitung und
Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro in einem separaten Dokument mit 30 %

Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei
ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden
Rechtsberatung mit 30 %

Zu Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten
Dokument:

Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen.

Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt.

Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zur baubegleitenden Rechtsberatung mit Schwerpunkt im öffentlichen und privaten Baurecht sowie in flankieren-den Rechtsgebieten wie z.B. den Rechtsgebieten Arbeits(schutz)- und Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht für Großprojekte mit einem Bauvolumen von mindestens 350 Mio. Euro handelt.

Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen.

Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben.

Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.

Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.

Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.

Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.

Zur Bewertung der Referenzprojekte:

Mehr als 20 Referenzen - 10 Punkte

15 bis 20 Referenzen - 8 Punkte

10 bis 14 Referenzen - 5 Punkte

5 bis 9 Referenzen - 3 Punkte

Weniger als 5 Referenzen - 0 Punkte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber - Konkretisierte Referenzen in der Vorbereitung und Führung von Großschadenspro-zessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix:

Konkretisierte Referenzen über baubegleitende
Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument mit 40 %

Konkretisierte Referenz in der Vorbereitung und
Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro in einem separaten Dokument mit 30 %

Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei
ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden
Rechtsberatung mit 30 %

Zu Konkretisierte Referenzen in der Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro in einem separaten Dokument

Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen.

Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt.

Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um die Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro handelt.

Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen.

Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben.

Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.

Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.

Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.

Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.

Zur Bewertung der Referenzprojekte:

Mehr als 5 Referenzen - 10 Punkte

4 bis 5 Referenzen - 8 Punkte

3 Referenzen - 5 Punkte

2 Referenz - 3 Punkte

Weniger als 2 Referenzen - 0 Punkte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber - Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden Rechtsberatung in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix:

Konkretisierte Referenzen über baubegleitende
Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument mit 40 %

Konkretisierte Referenz in der Vorbereitung und
Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro in einem separaten Dokument mit 30 %

Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei
ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden
Rechtsberatung mit 30 %

Zu Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden Rechtsberatung

Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Lebenslauf von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt einzureichen, aus dem die Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung zweifelsfrei hervorgeht.

Der Auftragnehmer hat sicherstellen, dass das gemäß des Teilnahmeantrages des Auftragnehmers für den Auftrag eingesetzte Personal auch tatsächlich, unmittelbar und verantwortlich mit der Auftragsausführung betraut wird und zum Einsatz kommt. Diese Mitarbeiter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und nach Evaluation der nötigen Organisation, Qualifikation und Erfahrung gemäß der Ausschreibungskriterien durch Ersatzpersonal ersetzt werden.

Der Personalwechsel darf in keinem Fall dazu führen, dass weniger qualifiziertes Personal eingesetzt wird.

Zur Bewertung der Berufserfahrung:

Für die Bewertung der Berufserfahrung zur Bildung der Rangfolge wird nur der Lebenslauf eines zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt bewertet. Es wird der Lebenslauf mit der größten Berufserfahrung gewertet.

Mehr als 30 Jahre Berufserfahrung - 10 Punkte

25 bis 30 Jahre Berufserfahrung - 8 Punkte

20 bis 24 Jahre Berufserfahrung - 5 Punkte

11 bis 19 Jahre Berufserfahrung - 3 Punkte

Weniger als 11 Jahre Berufserfahrung - 0 Punkte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument - Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber

Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix.

Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen.

Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt.

Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zur baubegleitenden Rechtsberatung mit Schwerpunkt im öffentlichen und privaten Baurecht sowie in flankieren-den Rechtsgebieten wie z.B. den Rechtsgebieten Arbeits(schutz)- und Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht für Großprojekte mit einem Bauvolumen von mindestens 350 Mio. Euro handelt.

Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen.

Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben.

Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.

Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.

Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.

Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.

Zur Bewertung der Referenzprojekte:

Mehr als 20 Referenzen - 10 Punkte

15 bis 20 Referenzen - 8 Punkte

10 bis 14 Referenzen - 5 Punkte

5 bis 9 Referenzen - 3 Punkte

Weniger als 5 Referenzen - 0 Punkte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
40,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Konkretisierte Referenzen in der Vorbereitung und Führung von Großschadenspro-zessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro in einem separaten Dokument - Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber

Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix.

Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen.

Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt.

Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um die Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro handelt.

Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen.

Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben.

Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.

Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.

Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.

Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.

Zur Bewertung der Referenzprojekte:

Mehr als 5 Referenzen - 10 Punkte

4 bis 5 Referenzen - 8 Punkte

3 Referenzen - 5 Punkte

2 Referenz - 3 Punkte

Weniger als 2 Referenzen - 0 Punkte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
30,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden Rechtsberatung - Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber

Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu verge-benden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix.

Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Lebenslauf von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt einzureichen, aus dem die Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung zweifelsfrei hervorgeht.

Der Auftragnehmer hat sicherstellen, dass das gemäß des Teilnahmeantrages des Auftragnehmers für den Auftrag eingesetzte Personal auch tatsächlich, unmittelbar und verantwortlich mit der Auftragsausführung betraut wird und zum Einsatz kommt. Diese Mitarbeiter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und nach Evaluation der nötigen Organisation, Qualifikation und Erfahrung gemäß der Ausschreibungskriterien durch Ersatzpersonal ersetzt werden.

Der Personalwechsel darf in keinem Fall dazu führen, dass weniger qualifiziertes Personal eingesetzt wird.

Zur Bewertung der Berufserfahrung:

Für die Bewertung der Berufserfahrung zur Bildung der Rangfolge wird nur der Lebenslauf eines zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt bewertet. Es wird der Lebenslauf mit der größten Berufserfahrung gewertet.

Mehr als 30 Jahre Berufserfahrung - 10 Punkte

25 bis 30 Jahre Berufserfahrung - 8 Punkte

20 bis 24 Jahre Berufserfahrung - 5 Punkte

11 bis 19 Jahre Berufserfahrung - 3 Punkte

Weniger als 11 Jahre Berufserfahrung - 0 Punkte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
30,00

Finanzierung

Leistungsbeschreibung, VOL/B und Besondere Vertragsbedingungen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Teilnahmeantrag sowie die Verpflichtungserklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen ist dem Teilnahmeantrag zwingend beizufügen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung