Folgende konkretisierte Referenzen sind als Eignungsnachweis zu erbringen:
- Konkretisierte Referenzen über Mandatierungen (Vertretungen vor dem Arbeitsgericht) von Öffentlichen Arbeitgebern, die dem TVöD unterliegen, in einem separaten Dokument
Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Angebot hinzufügen.
Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt, nicht nur abgeschlossene Aufträge.
Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zur Vertretung von Öffentlichen Arbeitgebern, die dem TVöD unterliegen, vor dem Arbeitsgericht handelt.
Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen.
Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben.
Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.
Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.
Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.
- Konkretisierte Referenzen über die Durchführung von juristischen Workshops für Öffentliche Arbeitsgeber im Bereich Arbeitsrecht wie z.B. Betriebsverfassungsrecht, Kündigungsschutzgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Sozialgesetzbuch XI und VII, Berufsbildungsgesetz, Mutterschutzgesetz und Bundesurlaubsgesetz in einem separaten Dokument
Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Angebot hinzufügen.
Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt, nicht nur abgeschlossene Aufträge.
Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referen-zen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zur Durchführung von Workshops für Öffentliche Arbeitgeber im Bereich Arbeitsrecht wie z.B. Betriebsverfassungs-recht, Kündigungsschutzgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Sozialgesetzbuch XI und VII, Berufsbildungsgesetz, Mutterschutzgesetz und Bundesurlaubsgesetz handelt.
Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen.
Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben.
Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.
Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.
Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.
Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig.
Rechnungsstellung / X-Rechnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt.
Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung).
Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.