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Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung zur Durchführung von CFS-Audits für EU-Projekte

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
9928025564
Stuhlsatzenhaus 5
66123
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
Abteilung Beschaffungen / Vergabestelle
vergaben@cispa.de
+49 681870831370
+49 681870838804

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
9928025564
Stuhlsatzenhaus 5
66123
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
Abteilung Beschaffungen / Vergabestelle
vergaben@cispa.de
+49 681870831370
+49 681870838804

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
022894990
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79212000-3
79100000-5
79200000-6
79210000-9
79300000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Hier wird auf das Leistungsverzeichnis der jeweiligen Lose verwiesen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12

Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um je ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist jeweils mindestens 10 Kalendertage vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres durch den AG in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 48 Monate beschränkt. Einer fristgemäßen Kündigung bedarf es insoweit nicht.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stuhlsatzenhaus 5
66123
Saarbrücken
Deutschland
DEC01

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Preis

Zum Zuschlagskriterium Preis:

Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote, die darüber liegen, werden ins Verhältnis zu dem Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme gesetzt und mit 10 multipliziert. Die so ermittelte Punktebewertung wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Beispiel:
Angebot "1" mit der niedrigsten Wertungssumme: 10.000,00 EUR
Angebot "2" mit der Wertungssumme: 10.500,00 EUR

Angebot 1 erhält 10 Punkte
Angebot 2: 10.000 EUR x 10 Punkte ./. 10.500 EUR = 9,52 Punkte

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfahrung in der Durchführung von CFS-Audits für EU-Projekte

Die Bieter müssen schriftlich nachweisen, welche Erfahrung sie in der Durchführung von CFS-Audits für EU-Projekte besitzen. Die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Referenzen können hier erneut aufgeführt werden.

Die Erfahrungsnachweise werden dabei wie folgt gewertet:

Mehr als 15 nachgewiesene erfolgreiche Durchführungen von CFS-Audits für EU-Projekte in einer vergleichbaren Forschungseinrichtung oder einem klassischen Wissenschafts-verband (Max-Planck, Fraunhofer, Leibniz etc.) oder öffentlichen Einrichtung.

- 10 Punkte

11 bis 15 nachgewiesene erfolgreiche Durchführungen von CFS-Audits für EU-Projekte in einer vergleichbaren Forschungseinrichtung oder einem klassischen Wissenschaftsverband (Max-Planck, Fraunhofer, Leibniz etc.) oder öffentlichen Einrichtung.

- 8 Punkte

8 bis 10 nachgewiesene erfolgreiche Durchführungen von CFS-Audits für EU-Projekte in einer vergleichbaren Forschungseinrichtung oder einem klassischen Wissenschaftsverband (Max-Planck, Fraunhofer, Leibniz etc.) oder öffentlichen Einrichtung.

- 5 Punkte

5 bis 7 nachgewiesene erfolgreiche Durchführungen von CFS-Audits für EU-Projekte in einer vergleichbaren Forschungseinrichtung oder einem klassischen Wissenschaftsverband (Max-Planck, Fraunhofer, Leibniz etc.) oder öffentlichen Einrichtung.

- 3 Punkte

3 bis 4 nachgewiesene erfolgreiche Durchführungen von CFS-Audits für EU-Projekte in einer vergleichbaren Forschungseinrichtung oder einem klassischen Wissenschaftsverband (Max-Planck, Fraunhofer, Leibniz etc.) oder öffentlichen Einrichtung.

- 0 Punkte

*Es wird festgelegt, dass Erfahrungen nur dann anerkannt werden, wenn es sich erfolgreiche Durchführungen von CFS-Audits für EU-Projekte in einer vergleichbaren Forschungseinrichtung oder einem klassischen Wissenschaftsverband (Max-Planck,
Fraunhofer, Leibniz etc.) oder öffentlichen Einrichtungen handelt.

Die Nachweise sind in Schriftform beizufügen. Das Schriftstück kann dem An-gebot formlos hinzugefügt und muss mit dem Angebot hochgeladen werden.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um je ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist jeweils mindestens 10 Kalendertage vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres durch den AG in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 48 Monate beschränkt. Einer fristgemäßen Kündigung bedarf es insoweit nicht.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

469311-2022

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Zu 1.1 Eignungskriterium "Eigenerklärung zur Eignung / Einheitliche Europäische Eigenerklärung (alternativ)"

Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen (im Formular Eigenerklärung zur Eignung).

Unter Bezugnahme auf die Eigenerklärung zur Eignung und die dort festgelegte Vergleichbarkeit der Referenzen, wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge in der Durchführung von CFS-Audits für EU-Projekte in einem Forschungszentrum, einer Universität oder einem vergleichbaren Wissenschaftsverband (Max-Planck, Fraunhofer, Leibniz etc.) handelt. Referenzen aus an-deren Unternehmen sind mit der hier ausgeschriebenen Leistung insoweit nicht vergleichbar (und werden damit auch nicht als Referenzen anerkannt).

Im Übrigen ist das Formular Eigenerklärung zur Eignung vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot entsprechend hinzuzufügen.

Die Eigenerklärung zur Eignung / EEE wird den Bewerbern / Bietern separat über das Bietertool zur Verfügung gestellt und muss vollständig ausgefüllt mit dem An-gebot übermittelt werden.

Alternativ zum Formular "Eigenerklärung zur Eignung" kann der Bieter seinem Teilnahmeantrag / Angebot auch die vollständig ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) beifügen.

Als Referenzen werden nur vertragsgemäß erbrachte, abgeschlossene Aufträge an-erkannt (keine laufenden Projekte). Wurden vergleichbare Leistungen erbracht, deren Verträge durch sukzessive Verlängerung fortan und aktuell bestehen, gelten diese Aufträge dann als abgeschlossen, wenn die initiale Grundvertragslaufzeit beendet ist.

Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.

Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.

Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.

Die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt nicht.

Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig.

Rechnungsstellung / X-Rechnung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt.

Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung).
Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.

Ergebnis

Allgemeine Angaben
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

8
8

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

1
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 40474 Düsseldorf
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
HRA 25047
Großunternehmen
Cecilienallee 6-7
40474
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

04.05.2026

Angaben zum Angebot

4 - 571552
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Angaben zur Rahmenvereinbarung