VO: | UVgO | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Bieter,
folgende Bieterfrage ist am 13.08.2025 eingegangen:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne nehmen wir an ihrer Ausschreibung teil. Gestatten sie uns bitte die folgenden beiden Fragen:
Punkt 1:
In ihrer Ausschreibung ist im Dokument "Vergabeunterlagen_V1.pdf2" auf Seite 34/47, Hinweis "Produktbezogene Ausschreibung" formuliert: "Es liegen vergaberechtlich belastbare und mithin gerichtsfeste sachliche Gründe für eine produktbezogene Ausschreibung vor."
Frage 1:
Welches wären die Gründe für die Produktfixierung?
Daher ergibt sich automatisch auch unsere Frage 2:
Punkt 2:
In ihrer Ausschreibung ist im Dokument "Vergabeunterlagen_V1.pdf2" auf Seite 39/47, Pos. 1.1.50 der Name "Flexoptix" erwähnt. Die Artikelnummern sind auch Flexoptix-Order-Codes.
Frage 2:
Gehen wir Recht in der Annahme, dass, wenn alle LV-Positionen und -Kriterien, erfüllt und sogar übererfüllt würden, aus Marktfairness, Wettbewerbsneutralität, Bieter-Chancenwahrung und vor allem der Einkaufsoptimiertung für CISPA, auch ein gleichwertiges oder sogar hochwertigeres Produkt (Made in EU), angeboten werden darf?
Ich bedanke mich für ihre Antwort.
Viele Grüße"
Antwort auf die Bieterfrage vom 13.08.2025
Sehr geehrter Bieter,
vielen Dank für Ihre Fragen, welche wir gerne beantworten, wie folgt:
Zu Frage 1:
Flexoptics Transceiver sind bereits erfolgreich in der vorhandenen CISPA Netzwerkumgebung im Einsatz, wodurch Kompatibilitätsprobleme und Anpassungskosten minimiert werden. Die vorhandenen Flexoptics Programmiergeräte ermöglicht die flexible Anpassung der Transceiver an unterschiedliche Gerätetypen und Netzwerkanforderungen. So kann schnell auf veränderte Bedingungen reagiert werden. Die Transceiver von Flexoptics sind vollständig kompatibel mit den bereits eingesetzten Netzwerkgeräten und Transceivermodellen. Dies gewährleistet einen reibungslosen Betrieb ohne Inkompatibilitäten oder zusätzlichen Konfigurationsaufwand.
Unsere Mitarbeiter sind zudem im Umgang mit Flexoptics Transceivern geschult und mit der Programmierung und Konfiguration vertraut. Dies spart Zeit und Schulungskosten. Durch die Programmierbarkeit der Flexoptics Transceiver können diese für verschiedene Netzwerkgeräte angepasst und wiederverwendet werden, was den Bedarf an unterschiedlichen Transceiver-Modellen reduziert und langfristig die Beschaffungskosten senkt.
Der Einsatz dieser bewährten Transceiver erhöht die Betriebssicherheit und minimiert das Risiko von Netzwerkausfällen, sodass die Netzwerkverfügbarkeit und die Produktivität des CISPAs nicht beeinträchtigt werden.
Die Anforderungen an die Rechtfertigung einer produktspezifischen IT-Ausschreibung wurden jüngst vom Oberlandesgericht Düsseldorf in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 10. Juli 2024, VII-Verg 2/24) konkretisiert.
Im vorliegenden Fall verstößt die produktbezogene Ausschreibung nicht gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung aus § 31 Abs. 1 VgV. Es liegen die vom OLG Düsseldorf geforderten objektiven und auftragsbezogenen Gründe vor, deren Bestimmung auch willkürfrei getroffen wurde.
Für diese produktbezogene Ausschreibung wählen wir den größtmöglichen nationalen Wettbewerb, die öffentliche Ausschreibung.
Zu Punkt 2:
Dies ist eine Feststellung und keine Frage.
Zu Frage 2:
Wir verweisen an dieser Stelle zum einen auf unsere Antwort auf Ihre 1. Frage und zum anderen auf das Leistungsbestimmungsrecht für Öffentliche Auftraggeber, der genauso wie Private allein die Art der zu vergebenden Leistung und den Auftragsgegenstand bestimmt.
Daher werden wir andere, nicht vom aufgeführten Hersteller angebotene Produkte nicht akzeptieren und entsprechende Angebote von der weiteren Wertung ausschließen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vergabestelle
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