Auf der ersten Stufe dieses zweistufigen Verfahrens ist ein Telnahmeantrag mit allen geforderten Unterlagen abzugeben. Angebote sind erst nach separater Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichen (zweite Stufe des Verfahrens)
Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig.
Rechnungsstellung / X-Rechnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt.
Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung).
Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
ACHTUNG: Konkretisierung der Referenzen
Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen (im Formular Eigenerklärung zur Eignung). Im Übrigen ist das Formular Eigenerklärung zur Eignung vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot entsprechend hinzuzufügen.
Die Eigenerklärung zur Eignung / EEE wird den Bewerbern / Bietern separat über das Bietertool zur Verfügung gestellt und muss vollständig ausgefüllt mit dem Angebot übermittelt werden.
Alternativ zum Formular "Eigenerklärung zur Eignung" kann der Bieter seinem Teilnahmeantrag
/ Angebot auch die vollständig ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) beifügen.
Als Referenzen werden nur vertragsgemäß erbrachte, abgeschlossene Aufträge anerkannt
(keine laufenden Projekte). Wurden vergleichbare Leistungen erbracht, deren
Verträge durch sukzessive Verlängerung fortan und aktuell bestehen, gelten diese
Aufträge dann als abgeschlossen, wenn mindestens der Rohbau fertiggestellt ist.
Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern folgende kumulative Voraussetzungen erfüllt sind:
- Projekttyp:
o Hochbau (Büro- oder Verwaltungsgebäude, Gebäude für Lehre oder
Forschung, Gebäude des Gesundheitswesens oder Industriebauten) mit
Generalunternehmer- oder Totalunternehmervergabe
- Kosten netto KG 300-500 nach DIN 276: ? 30 Mio. EUR netto
- Leistungen: mind. Planprüfungsleistungen ab LPH 5 und Qualitätskontrollleistungen
während der Bauausführung bezogen auf KG 300-500
Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers
bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.
Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu
belegen.
Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben
vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten
durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern
zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben
des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der
Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den
vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor,
dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs.
1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.
Die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt
nicht.