Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Vorlage des ausgefüllten Formblatts Nr. 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
Ergänzend zum Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Nachweise sowohl für präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Firmen vorzulegen:
- HVTG-Verpflichtungserklärung
- Erklärung zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren
- Eigenerklärung Russlandgeschäft
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug (sofern einschlägig)
- Nachweis Eintragung Elektro-Handwerk
- Nachweis Eintragung Installateurverzeichnis eines Verteilernetzbetreibers (VBN)
Vorzulegende Nachweise:
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation; Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Bescheinigungen Finanzamt; Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Eintragung in das Berufsregister; Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister und/oder Handelsregisters des Sitzes oder Wohnsitzes; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Erklärung zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren; Bei Vergaben von Bauleistungen hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter vor Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 448), über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Handelt es sich bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertragsgesetzes gelten, muss dieser Bieter eine gültige Bescheinigung seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig und nicht verpflichtet, an einem Sozialkassenverfahren teilzunehmen, muss er eine Eigenerklärung vorlegen, wonach er in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen hat.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Erklärung zur Zuverlässigkeit; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister; Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als drei Monate), sofern eine Eintragung vorliegt.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
HVTG-Verpflichtungserklärung; Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachweis der Eintragung in das Berufsregister; Nachweis der Eintragung in das Berufsregister durch Vorlage der Gewerbeanmeldung und Eintragung im Elektro-Handwerk (Handwerkskarte). Voraussetzung hierfür ist die Qualifikation als Elektromaschinenbau- oder Elektrotechnikermeister, ein entsprechender Techniker-/Ingenieursabschluss oder die Benennung eines angestellten Betriebsleiters mit Meistertitel.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Nachweis der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Vorlage einer qualifizierten
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers
mit Angabe der Lohnsummen; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Nachweis der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Eigenerklärung Russlandgeschäft; Eigenerklärung Russlandgeschäft; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachweis Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Verteilnetzbetreibers (VNB); Der Bieter muss berechtigt sein, Arbeiten am öffentlichen Netz vorzunehmen und Inbetriebsetzungen (z. B. Zählersetzung) zu beantragen. Mit dem Angebot ist deshalb eine gültige Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Verteilnetzbetreibers (VNB) nachzuweisen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung