Empfangs-und Konferenzservice
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.08.2025
03.09.2025 12:00 Uhr
03.09.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
keine Angaben
Hildesheimer Str. 273
30519
Hannover
Deutschland
DE929
VMS-Vergabe@nds.aok.de
0511 8701 15210

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
keine Angabe
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79992000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Ziel ist die Ergänzung des Empfangsdienstes in den Direktionsgebäuden Hannover (Hil-desheimer Str. 273 und Günther-Wagner-Allee 23), im Verwaltungsgebäude der Vahrenwal-der Str. 133, Hannover, sowie im Bildungs- und Tagungszentrum (Bitz, Bahnhofstr. 6 in Sarstedt) der AOK Niedersachsen durch externe Dienstleister. Ziel ist es, eine größere Flexi-bilität bei der zeitlichen Abdeckung der Empfangszeiten zu gewährleisten, insbesondere in den späten Stunden. Zudem sollen kurzfristige Abwesenheiten aufgrund von Urlaub oder Krankheit schnell und zuverlässig abgedeckt werden, um den Servicegedanken und die Sorgfalt des Empfangs weiterhin sicherzustellen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

In den Direktionsgebäuden Hannover (Hildesheimer Str. 273 und Günther-Wagner-Al-lee 23), sowie im Verwaltungsgebäude der Vahrenwalder Str. 133, Hannover und im Bildungs- und Tagungszentrum (Bitz, Bahnhofstr. 6 in Sarstedt), der AOK Niedersach-sen sollen externe Dienstleistende den Empfangsdienst ergänzen. Dies soll eine grö-ßere Flexibilität in der zeitlichen Abdeckung der (späten) Empfangszeiten gewährleis-ten. Auch sollen Abwesenheiten durch Urlaub-/Krankheit kurzfristig abgedeckt wer-den. Der Servicegedanke des Empfangs der AOK Niedersachsen und die Sorgfalt wer-den somit beibehalten.
Zusätzlich soll zu den Empfangsdienstleistungen die Möglichkeit geboten werden, ge-schultes Personal auf schriftliche Anforderung, im Bereich des Monitorings durch ggf. Anforderungen aus dem Projekt KRITIS zu unterstützen.
Der AN übernimmt darüber hinaus die Leistungen des Konferenz- und Veranstal-tungsservices ab 01.01.2026 innerhalb ausgewählter Liegenschaften des AG. Der AN verpflichtet sich gegenüber dem AG für eine reibungslose Bewirtung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Die Vergabe des Auftrages erfolgt auf 2 Jahre zuzüglich 2 Optionen mit je 1 Jahr Ver-längerung.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hannover
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"

Gewichtung
100,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Gute Deutschkenntnisse B2 Niveau

Gute Deutschkenntnisse B2 Niveau

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Ausbildung im kaufmännischen Bereich und/oder in der Hotellerie

Ausbildung im kaufmännischen Bereich und/oder in der Hotellerie

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Set-Card mit kurzer Vita und Foto

Set-Card mit kurzer Vita und Foto

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Begrenzter Personenkreis, max 4 MA im Einsatz

Begrenzter Personenkreis, max 4 MA im Einsatz

Gewichtung
0,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGYTLL40TXW

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."

§ 135 GWB Unwirksamkeit.

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat..."

§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

88
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Bezeichnung Bereich Vorlage Form Aktion Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer De-ckungssumme für Personen- und Sachschäden bis zu 1.000.000 Euro je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu 500.000 EUR durch Vorlage einer Kopie der Versiche-rungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Ver-sicherers über den Bestand der Versicherung. Es ist auch ausreichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unter-zeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich verpflich-tet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforde-rungen entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit"

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Region Hannover (inkl. BITZ)
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79992000-4
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Oldenburg
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79992000-4
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Konferenzservice:

An den Standorten Gartenstraße 10 und An der gr. Wisch 7 in Oldenburg wird der AN folgende Tätigkeiten übernehmen:
- Kaffee/ Tee kochen und zusammen mit Wasser/ Säften und Keksen im Ver-sammlungsraum bereitstellen.
- Versammlungsraum vollständig eindecken.
- Zum Feierabend Versammlungsräum wieder aufräumen.
- Geschirrspüler einräumen, anstellen und ausräumen.
- Bereitstellen von sogenannten "Sonderwünschen":
- Reinigung, Entleerung und Auffüllen des Kaffeeautomaten
- Reinigung und Befüllen des Kühlschrankes

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen