Änderung am Anmeldeprozess für Unternehmen: Weiter Infos unter https://csx.de/wc8mk
Digitale Darmkrebsfrüherkennung
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.09.2025
10.10.2025 12:00 Uhr
10.10.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
keine Angabe
Hildesheimer Str. 273
30519
Hannover
Deutschland
DE929
VMS-Vergabe@nds.aok.de
+49 511870115207

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
keine Angaben
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85000000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Darmkrebsfrüherkennung mittels iFOBT- Testkit für zu Hause

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die AOK Niedersachsen (Auftraggeberin) ermöglicht ihren Versicherten die Nutzung des Versorgungsangebotes der Darmkrebsfrüherkennung von zu Hause.

Pro Jahr werden in Deutschland rund 60.000 neue Darmkrebsfälle diagnostiziert. Rund 25.000 Patienten sterben jährlich an ihrer Erkrankung. Damit zählt Darmkrebs zu den meistverbreiteten Krebstodesarten. Eine frühzeitige Erkennung der Erkrankung kann Leben retten.

Die AOK Niedersachsen (AOKN) hat sich daher im Rahmen dieses Vertrages nach § 140a SGB V zum Ziel gesetzt, den Prozess der Darmkrebsfrüherkennung für Versicherte der AOKN zu vereinfachen und damit die Inanspruchnahme der Früherkennungsleistung zu steigern. Durch die Etablierung eines niedrigschwelligen digitalen bzw. telemedizinischen Versorgungsangebots soll eine frühzeitigere Erkennung und Behandlung von Darmkrebserkrankungen möglich sein.
Faktoren für ein erhöhtes Risiko sind familiäre Vorbelastungen mit Darmkrebs oder einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung, Übergewicht oder adipöses Gewicht, exzessiver Alkoholkonsum, Bewegungsmangel, Ernährung mit hohem Anteil an verarbeiteten Lebensmitteln oder Rauchen. Das Angebot der niedrigschwelligen Lösung zur digitalen Darmkrebsvorsorge hilft dabei, die Nutzungsraten bei den Anspruchsberechtigten zu steigern, indem bei Versicherten der AOKN mit Hilfe von medizinischen Tests für zu Hause Krebs und Krebsvorstufen frühzeitig erkannt und einfacher behandelt werden können.
Anspruchsberechtigte Versicherte der AOKN können den Test ohne vorherigen Arztbesuch nach Hause bestellen und ihn von dort aus nach erfolgter Probennahme per Post an ein Labor schicken. Die Probe wird sodann von zugelassenen Labormedizinern ausgewertet und das Ergebnis elektronisch an den Versicherten übermittelt. Versicherte erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, sich im Anschluss an die Übermittlung des Testergebnisses telemedizinisch per Videosprechstunde von einem Arzt beraten zu lassen, um die weiteren notwendigen Schritte einzuleiten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag bis zu zweimal um jeweils 12 Kalendermonate zu verlängern. Es besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung für jeweils 12 Monate.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hannover
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGYTA0ZT0YN

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."

§ 135 GWB Unwirksamkeit.

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat..."

§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

20
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): - Erklärung/Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist, und dass dieser Eintrag nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes erfolgt ist (Nachweis nicht älter als 01.01.2025).

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und zur Absicherung potenzieller Schadensfälle ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen, die mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis umfasst:

Personen- und Sachschäden: mindestens 5.000.000 EUR
Abhandenkommen bewachter Sachen: mindestens 250.000 EUR
Vermögensschäden: mindestens 250.000 EUR
Verlust von überlassenen Schlüsseln oder Schließkarten: mindestens 100.000 EUR

Der Versicherungsschutz ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Ein entsprechender Nachweis (z.B. Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung des Versicherers) ist vor Beginn der Leistungserbringung vorzulegen und auf Verlangen jederzeit zu erneuern. Es ist auch ausreichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen."

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

werden mittels Eigenerklärungen siehe C01 abgefragt

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung