Verfahrensangaben

Rahmenvertrag Beratungsleistungen

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.10.2026
26.10.2026 10:00 Uhr
16.11.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
keine Angabe
Hildesheimer Straße 273
30519
Hannover
Deutschland
DE929
VMS-Vergabe@nds.aok.de
+49 511870115207

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
keine Angaben
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499400

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79410000-1
79400000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvertrag Beratungsleistungen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Leistungsgegenstand ist ein Rahmenvertrag zur Erbringung von Beratungsleistungen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung im Rahmen eines Mehrpartnermodells mit bis zu fünf Vertragspartnern abzuschließen. Auf Basis des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrags können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Projektunterstützung sowie Umsetzungsbegleitung bedarfsorientiert abgerufen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2027
28.02.2029

Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, optional besteht die Möglichkeit zu einer zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hannover
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

5
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGDYRFJH9UF

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."

§ 135 GWB Unwirksamkeit.

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat..."

§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

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0NW050/S01-160

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

8
8
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Haftpflichtversicherung i.H.v. 5 Mio. EUR zur Abdeckung von verursachten Schäden. Es ist auch ausreichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. In jedem Fall verpflichtet sich der Bieter mit Abgabe des Angebots, den Versicherungsschutz im Falle des Zuschlags für die Gesamtdauer des Vertrages aufrecht zu erhaltenen Betriebshaftpflichtversicherung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Erklärung/Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist, und dass dieser Eintrag nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes erfolgt ist (Nachweis nicht älter als 6 Monate).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

(angestellte) deutschsprachige aktive Berater (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bitte bestätigen Sie, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt je Jahr mindestens 150 aktive deutschsprachige Berater* für Sie tätig (angestellt) waren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Umsatz Beratungsleistungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bitte bestätigen Sie, dass Sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Umsatz von mindestens 30 Mio. EUR netto aus Beratungsleistungen erzielt haben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): "Bitte bestätigen Sie, dass Sie zwischen dem 01.01.2022 und 31.08.2026 sechs Referenzprojekte mit mindestens 80 Beratertagen durchgeführt haben, die hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.

Die Beratung muss in einer gesetzlichen Krankenversicherung (> eine Mio. Kunden) und/oder in einem Dienstleistungsunternehmen oder Versicherung (> eine Mio. Kunden) erfolgt sein.

Es sind mindestens drei Referenzen von unterschiedlichen Referenzauftraggebern nachzuweisen. Mindestens drei Referenzen müssen die Beratung einer gesetzlichen Krankenversicherung zum Gegenstand haben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Erfahrung aus Beratungsprojekten bei Unternehmen - Bewertet werden die in Anlage T07 dargestellten sechs Referenzprojekte hinsichtlich der nachgewiesenen Erfahrungen des Bieters in der Durchführung von Beratungsprojekten mit Bezug zu den Handlungsfeldern* der AOK Niedersachsen.

In die Bewertung fließen insbesondere folgende Aspekte ein:

- fachliche und inhaltliche Nähe der Referenzprojekte zu den ausgeschriebenen Handlungsfeldern,
- Qualität, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Referenzdarstellung,
- Verständlichkeit der Beschreibung von Projektzielen, Leistungsinhalten und Projektumfang,
- konkrete Benennung der bearbeiteten Handlungsfelder,
- Darstellung der erzielten Ergebnisse, Erfolge und Endprodukte.

Positiv bewertet werden eine strukturierte und nachvollziehbare Beschreibung des Vorgehensmodells, die Darstellung wesentlicher Erfolgsfaktoren sowie die Nachvollziehbarkeit des erzielten Projektnutzens und der erreichten Ergebnisse.

Hinweis: Bitte verweisen Sie in Ihrer Unterlage auf die Referenz-Nr. (1-6), die Sie analaog in der Anlage T07 Ihrer Referenz vergeben haben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
50,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Unternehmensdarstellung - Bewertet wird die Aussagekraft der Unternehmensdarstellung hinsichtlich der fachlichen Kompetenzen und besonderen Stärken des Bieters in Bezug zu den Handlungsfeldern der AOK Niedersachsen.

Zudem wird bewertet, wie verständlich und nachvollziehbar der vorgesehene Einsatz von Unterauftragnehmern, einschließlich der betroffenen Handlungsfelder* und des Leistungsumfangs, dargestellt wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
25,00

Eignungskriterium

Anzahl der Führungskräfte

Anzahl der grundsätzlich zur Verfügung stehenden und geeigneten (fachlich/methodisch) Mitarbeiter - Bewertet wird die Anzahl der für die Leistungserbringung grundsätzlich zur Verfügung stehenden sowie fachlich und methodisch geeigneten Mitarbeiter und Experten. Maßgeblich ist die personelle Leistungsfähigkeit des Bieters zur Beratung und Bearbeitung spezialisierter Fragestellungen in den in der Leistungsbeschreibung genannten Beratungstypen (Partner, Projektleiter, Berater, Junior Berater, Analyst und IT-Consultant).

Die verfügbaren deutschsprachigen Mitarbeiter und Experten sind differenziert nach Beratungstyp, Anzahl sowie fachlicher und methodischer Expertise in den jeweiligen Handlungsfeldern* darzustellen.

In die Bewertung fließen insbesondere folgende Aspekte ein:

- Anzahl der grundsätzlich verfügbaren und geeigneten Mitarbeiter und Experten,
- Ausgewogenheit der personellen Besetzung über alle Beratungstypen hinweg,
- Breite und Tiefe der fachlichen Expertise in den Handlungsfeldern,
- Breite und Tiefe der methodischen Kompetenzen,
- Flexibilität und Leistungsfähigkeit zur bedarfsgerechten Leistungserbringung.

Positiv bewertet werden eine hohe personelle Verfügbarkeit, eine ausgewogene Abdeckung aller Beratungstypen sowie eine breite fachliche und methodische Expertise in den ausgeschriebenen Handlungsfeldern, die eine flexible und bedarfsgerechte Leistungserbringung ermöglicht.

Hinweis: Bitte fügen Sie in Ihre selbst zu erstellende Unterlage eine Matrix ein, die übersichtlich die Gesamtanzahl in den verschiedenen Beratungstypen und die entsprechende Anzahl der Beratungytypen je Handlungsfeld darstellt. Als Beispiel dient Ihnen dafür die Anlage T03c Beratermatrix.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
25,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Anlage T03a Kriterienkatalog

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung