Das Landratsamt Ostalbkreis mit mehreren Dienststellen in Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen schreibt für den hybriden Postversand diesen Dienstleistungsvertrag aus.
Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung einer Software zur digitalen Übermittlung von Briefen und Anlagen an den Auftragnehmer, deren Druck, Kuvertierung, Freimachung/Frankierung, logistische Abfertigung, Versand und Zustellung von Briefsendungen in Deutschland und im Ausland einschließlich förmlicher Zustellung bei Bedarf.
Die Vertragsdauer beträgt 2 Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bieterkommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform über den Button "Kommunikation" zu führen.
Für den Fall einer Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich regelmäßig über ergänzende Bieterinformationen und sonstige Änderungen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld des Bieter).
Angebote, die mittels Post, Telefax oder per E-Mail eingehen sind nicht zugelassen und können daher nicht berücksichtigt werden. Das gleiche gilt für Angebote, die über das Vergabeportal über den Button "Kommunikation" abgegeben werden.
Nachforderung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Eintragung in Anbieterverzeichnis (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Eintragung im Anbieterverzeichnis nach § 4 Abs. 1 S. 1 PostG
siehe Vergabeunterlagen
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung des Bieters: über Umsatz, Referenzen, Arbeitskräfte, Eintragung ins Berufsregister, Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Zuverlässigkeit als Bewerber, über die regelmäßige Abführung der Sozialabgaben, Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft- Verpflichtungserklärung - Mindestentgelt: Sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)- Verpflichtungserklärung AnEntG: Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden- Eintragung im Anbieterverzeichnis nach § 4 Abs. 1 S. 1 PostG