K 3335 Bahnübergangsbeseitigung Goldshöfe und Wagenrain : Straßenbau
ca. 360 m2 Stahlspundwandca. 7.700 m3 Oberboden abtragen und andeckenca. 25.000 m3 Boden lösen.ca. 35.000 m3 Boden einbauen und verbessernca. 2.200 to. Bindemittel liefernca. 400 m Betonrohrleitung DN 800- DN 300ca. 480 m Kunstoffrohrleitung DN 300- DN 150ca. 2000 m Sickerrohrleitung herstellen DN 100ca. 4.500 Rüttelstopfsäulen herstellen.ca. 5.000 m3 Frostschutzschicht herstellen.ca. 2.500 m3 Schottertragschicht herstellen.ca. 14.000 m2 Asphalttragschicht herstellen.ca. 8.000 m2 Asphaltbinderschicht herstellen.ca. 11.500 m2 Asphaltdeckschicht herstellen.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bieterkommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform über den Button "Kommunikation" zu führen.
Für den Fall einer Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich regelmäßig über ergänzende Bieterinformationen und sonstige Änderungen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld des Bieter).
Angebote, die mittels Post, Telefax oder per E-Mail eingehen sind nicht zugelassen und können daher nicht berücksichtigt werden. Das gleiche gilt für Angebote, die über das Vergabeportal über den Button "Kommunikation" abgegeben werden.
Siehe Vergabeunterlagen
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
107 HVA-B Vorlage Eigenerklärung Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzugs gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B auf 60 Kalendertage festgelegt.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Die Vertragsstrafe wegen Verstößen gegen das LMTG beträgt 1 v. H. der Auftragssumme (netto).
Gem. § 17 VOB/B sind Sicherheitsleistungen fürdie Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme incl. Umsatzsteuer undfür Mängelansprüche 3 v.H. der Summer der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme zu leisten.