K 3335 Bahnübergangsbeseitigung Goldshöfe und Wagenrain : Straßenbau
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.09.2025
06.11.2025 10:00 Uhr
06.11.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landratsamt Ostalbkreis - Zentrale Vergabestelle
08136-A4193-55
Stuttgarter Straße 41
73430
Aalen
Deutschland
DE11D
zentralevergabestelle@ostalbkreis.de
+49 73615031101
+49 7361503581101

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg im RP Karlsruhe
DE811469974
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268730
+49 7219263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45233120-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

K 3335 Bahnübergangsbeseitigung Goldshöfe und Wagenrain : Straßenbau

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

ca. 360 m2 Stahlspundwand
ca. 7.700 m3 Oberboden abtragen und andecken
ca. 25.000 m3 Boden lösen.
ca. 35.000 m3 Boden einbauen und verbessern
ca. 2.200 to. Bindemittel liefern
ca. 400 m Betonrohrleitung DN 800- DN 300
ca. 480 m Kunstoffrohrleitung DN 300- DN 150
ca. 2000 m Sickerrohrleitung herstellen DN 100
ca. 4.500 Rüttelstopfsäulen herstellen.
ca. 5.000 m3 Frostschutzschicht herstellen.
ca. 2.500 m3 Schottertragschicht herstellen.
ca. 14.000 m2 Asphalttragschicht herstellen.
ca. 8.000 m2 Asphaltbinderschicht herstellen.
ca. 11.500 m2 Asphaltdeckschicht herstellen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
12.01.2026
02.08.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Aalen Goldshöfe
Deutschland
DE11D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHFYTF860D6N

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bieterkommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform über den Button "Kommunikation" zu führen.

Für den Fall einer Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich regelmäßig über ergänzende Bieterinformationen und sonstige Änderungen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld des Bieter).

Angebote, die mittels Post, Telefax oder per E-Mail eingehen sind nicht zugelassen und können daher nicht berücksichtigt werden. Das gleiche gilt für Angebote, die über das Vergabeportal über den Button "Kommunikation" abgegeben werden.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

36
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Siehe Vergabeunterlagen

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

107 HVA-B Vorlage Eigenerklärung Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Finanzierung

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung
gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzugs gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B auf
60 Kalendertage festgelegt.

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Vertragsstrafe wegen Verstößen gegen das LMTG beträgt 1 v. H. der Auftragssumme (netto).

Gem. § 17 VOB/B sind Sicherheitsleistungen für
die Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme incl. Umsatzsteuer und
für Mängelansprüche 3 v.H. der Summer der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme zu leisten.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung