Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 33 UVgO:
- Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 5,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden, sowie eine Deckungssumme von 100.000 EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je Schadensfall bei doppelter Maximierung.
Für den Fall, dass der Bieter/Bewerber nicht über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügt, verpflichtet er sich, im Auftragsfall eine Betriebs-/
Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor geforderten Deckungssummen für Personen- und
Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je Schadensfall bei jeweils
doppelter Maximierung abzuschließen bzw. die Deckungssummen der bestehenden Versicherung
entsprechend zu erhöhen.
Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (UVgO); Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 33 UVgO: - Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 5,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden, sowie eine Deckungssumme von 100.000 EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Für den Fall, dass der Bieter/Bewerber nicht über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügt, verpflichtet er sich, im Auftragsfall eine Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor geforderten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je Schadensfall bei jeweils doppelter Maximierung abzuschließen bzw. die Deckungssummen der bestehenden Versicherung entsprechend zu erhöhen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung