Server-Infrastruktur für das Datenintegrationszentrum der Universitätsmedizin Greifswald
Siehe Leistungsbeschreibung
Für das vorliegende offene Verfahren wird die Angebotsfrist auf den 15.09.2026 festgesetzt. Die Auftragsbekanntmachung wird am 28.08.2026 abgesendet. Daraus ergibt sich, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, eine Angebotsfrist von 20 Kalendertagen.Der einschlägige Beschaffungsmarkt ist derzeit durch eine außergewöhnlich volatile Preis- und Liefersituation geprägt. Nach der vorliegenden Marktunterlage steigen seit Ende 2025 die Preise für zentrale Speicherkomponenten außergewöhnlich stark; zugleich bestehen erhebliche Planungs- und Kalkulationsprobleme bei Herstellern, IT-Handel und öffentlichen Beschaffern. Belastbare Mehrjahrespreise sind danach kaum kalkulierbar. Ohne Anpassungsmechanismen entstehen hohe Risikoaufschläge, weniger Angebote und Versorgungsrisiken.
Vergabeverstöße sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis, zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Mängel in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen bis Angebotsfrist.Nach Rügeablehnung kann binnen 15 Tagen ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden.Bei Vertragsunwirksamkeit: Antrag binnen 30 Tagen nach Mitteilung über Vertragsschluss, sonst binnen 6 Monaten.Fristversäumnis führt zum Rechtsverlust.
Zusätzlich zu den Preisangaben im Vergabemanagementsystem sind den abzugebenden Unterlagen alle Datenblätter der im Umfang des Angebots enthaltenen Artikel und Leistungen beizufügen.
Bitte beachten Sie die beigefügte Anlage "Fragebogen zur Leistungsbewertung". Alle geforderten Informationen müssen vollständig im Dokument angegeben werden.
Bei Rückfragen bitten wir Sie, die Vergabestelle vor Ablauf der Abgabefrist zu kontaktieren. Verwenden Sie hierfür ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals.
Zusätzlich zu den Preisangaben im Vergabemanagementsystem ist den abzugebenden Unterlagen ein dezidiertes Angebot beizufügen.
§ 56 VgV1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Bietereigenerklärung- Eigenerklärung Russlandsanktionen- Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung § 44 VgV: - Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen- Folgekostenabfrage: Bieterangabe über anfallende Folgekosten und falls vorhanden zugehörige Verbrauchsartikel.- Fragebogen zur Leistungsbewertung- Information zu Wartung und Service: Vom Bieter auszufüllende Liste bei Wartung und Servicetätigkeiten- Leistungsverzeichnis- Vereinbarung mit Lieferanten nach § 6 LkSG- Verpflichtungserklärung zum Abschluss eines EVB-IT-Vertrages** Keine oder anderweitige Formerfordernis:- Bedienungsanleitung (digital)
Gemäß LeistungsverzeichnisCUG