Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von drei losweise zu vergebenden Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV mit einer Laufzeit von jeweils vier Jahren. Die Rahmenvereinbarungen dienen der schrittweisen Beschaffung und Erneuerung bildgebender medizinischer Großgeräte einschließlich sämtlicher für deren betriebsbereite Einführung erforderlichen Liefer-, Dienst- und Serviceleistungen.
Los 1 umfasst CT-Systeme in drei Geräteklassen. Geplant sind Einzelaufträge über zwei Standard-CT-Systeme, ein Premium-CT-System und ein Bestrahlungsplanungs-CT für die Radioonkologie.
Los 2 umfasst voraussichtlich zwei MRT-Systeme der Leistungsklasse 1.5 Tesla einschließlich der erforderlichen HF-Kabinen und des betriebsnotwendigen Zubehörs.
Los 3 umfasst Angiographiesysteme in drei Geräteklassen. Geplant sind ein monoplanares Kardangiographiesystem, ein biplanares Angiographiesystem für einen Hybrid-OP sowie ein multidisziplinäres Angiographiesystem.
Der Leistungsumfang der jeweiligen Einzelaufträge umfasst - abhängig von der konkreten Maßnahme - insbesondere die gerätebezogenen Planungs-, Koordinations- und Projektmanagementleistungen, die Lieferung, Einbringung, Montage, Installation und Inbetriebnahme der Systeme, deren Integration in die vorhandene IT-Infrastruktur einschließlich PACS, RIS und Dosismanagementsystem, die Durchführung und Begleitung der erforderlichen Prüfungen und Abnahmen, die Einweisung und Schulung der Anwender, Applikationsunterstützung sowie die vollständige System- und Übergabedokumentation. Ebenfalls umfasst sind das jeweils erforderliche Zubehör, Software, Lizenzen und Schnittstellen sowie gegebenenfalls die Demontage, Rücknahme und fachgerechte Entsorgung vorhandener Altsysteme und einzelne Umzugsleistungen. Für jedes abgerufene System ist zudem der Abschluss eines zugehörigen Servicevertrags mit einer Laufzeit von acht Jahren vorgesehen.
Ein gesonderter Bestandteil des Loses 3 sind die übergeordneten Planungsleistungen für die neuen Zielräumlichkeiten des ZIRN am Krankenhaus Nordwest. Der AN hat hierbei das vom AG beauftragte Architekturbüro und die weiteren Planungsbeteiligten bei der ganzheitlichen, hersteller- und gewerkeübergreifenden Planung zu unterstützen. Hierzu gehören insbesondere die funktionale Raumplanung, die Zusammenführung und Koordination der Planungsangaben sämtlicher vorgesehener und vorhandener Systeme, die Prüfung erkennbarer Widersprüche und Schnittstellenrisiken sowie die fortlaufende Aktualisierung und Dokumentation der Gesamtplanung. Diese Leistungen werden zu Beginn der Laufzeit als gesonderter Einzelauftrag aus der Rahmenvereinbarung des Loses 3 abgerufen.
Einzelaufträge dürfen ausschließlich innerhalb der vierjährigen Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung erteilt werden. Rechtzeitig erteilte Einzelaufträge dürfen anschließend weiter ausgeführt werden; dies gilt insbesondere für Planung, Lieferung, Installation, Abnahme, ZIRN-Planung und Serviceleistungen.
Die Beschreibung der Ausgangslage sowie die Anforderungen an die Systeme sowie an die Planungs-, Dienst- und Servicevertragsleistungen können dem Dokument 01 Leistungsbeschreibung entnommen werden.