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Verfahrensangaben

Beschaffung und Implementierung eines Enterprise PACS an der Uniklinik RWTH Aachen

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.06.2026
22.06.2026 12:00 Uhr
03.07.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Aachen AöR
USt-IdNr.: DE 813100566
Pauwelsstraße 30
52074
Aachen
Deutschland
DEA2D
Beschaffungsdienstleister BGmed
kontakt@bgmed.de
+492244912143

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

BGmed - Dipl.-Inform. Med. Bernhard Greis
keine Angabe
Buchholzer Straße 86
53639
Königswinter
Deutschland
DEA2C
kontakt@bgmed.de
+49 2244912143
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
vgl. Vergabekammer
c/o Bezirksregierung Köln
50606
Köln
Deutschland
DEA23
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+492211473045
+492211472889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
Leitweg-ID: 05315-03002-81
c/o Bezirksregierung Köln
50606
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+492211473045
+492211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48814000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Uniklinik RWTH Aachen schreibt die Beschaffung und Implementierung eines neuen, interdisziplinär nutzbaren Enterprise Picture Archiving and Communication System (Enterprise PACS / E-PACS) aus. Das neue E-PACS soll das bestehende PACS vollständig ablösen und künftig als zentrale Plattform für das klinikumsweite Management bildgebender und bildbezogener Daten dienen.

Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung, Implementierung, Integration, Migration, Inbetriebnahme und der Betrieb eines schlüsselfertigen, skalierbaren, hochverfügbaren und leistungsstarken Gesamtsystems E-PACS. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Software und Viewer, lokale Server- und Speicherinfrastruktur, Archivierungs-, Backup-, Resilienz- und Wiederanlaufleistungen, ein Bilddatenaustausch-Portal, ein E-PACS-integriertes KI-Portal bzw. einen KI-Marktplatz, die Altdatenmigration aus dem bestehenden PACS sowie Systemservice, Support, Wartung, Monitoring und Betriebsleistungen während der Vertragslaufzeit.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Uniklinik RWTH Aachen schreibt die Beschaffung und Implementierung eines interdisziplinär nutzbaren Enterprise Picture Archiving and Communication System (Enterprise PACS / E-PACS) aus. Das neue E-PACS soll das bestehende PACS vollständig ablösen und künftig als zentrale Plattform für das klinikumsweite Management bildgebender und bildbezogener Daten dienen.

Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung, Bereitstellung, Implementierung, Integration, Migration, Inbetriebnahme und der Betrieb eines schlüsselfertigen, skalierbaren, hochverfügbaren und leistungsstarken Gesamtsystems E-PACS. Das E-PACS muss die Verarbeitung, Speicherung, Anzeige, Verteilung, Archivierung und Bereitstellung von DICOM- und Non-DICOM-Daten über Fachdisziplinen und Organisationsgrenzen hinweg unterstützen. Die Lösung hat klinische, diagnostische, interdisziplinäre, wissenschaftliche und lehrbezogene Nutzungsszenarien innerhalb einer konsistenten Enterprise-Imaging-Plattform abzubilden.

Der Beschaffungsumfang umfasst die vollständige Nutzungsberechtigung für die Applikationssoftware einschließlich diagnostischer und klinischer Viewer sowie aller erforderlichen Softwarekomponenten. Zum Leistungsumfang gehören ferner die für das lokale E-PACS-Primärsystem erforderliche Server- und Speicherhardware einschließlich Systemsoftware, ein Vendor Neutral Archive oder eine funktional gleichwertige Archivkomponente, externe bzw. cloudbasierte Langzeitarchivierung, Backup-, Restore-, Replikations-, Resilienz- und Wiederanlaufleistungen, ein Bilddatenaustausch-Portal mit Inbound- und Outbound-Funktionalität, ein E-PACS-integriertes KI-Portal bzw. ein KI-Marktplatz sowie die erforderlichen Systemservice-, Support-, Betriebs-, Monitoring-, Wartungs-, Patch-, Update-, Kapazitäts- und Administrationsleistungen.

Das E-PACS ist über standardisierte Schnittstellen in die bestehende Anwendungs- und Integrationslandschaft des UKA einzubinden. Zu berücksichtigen sind die Integration in RIS, KIS, ZIS, Kommunikationsplattform, Modalitäten, DICOM-Knoten, PACS-nahe Fremdsysteme, Portale, Analyse- und Spezialanwendungen sowie vorhandene oder künftige IHE-konforme Registry-/Repository-Architekturen. Zu unterstützen sind insbesondere DICOM, DICOMweb, HL7 v2/v3, HL7 FHIR, einschlägige IHE-Profile sowie DLX nach DIN/TS 19455, soweit dies erforderlich ist.

Das E-PACS muss ein konsistentes Viewer- und Clientkonzept für diagnostische, klinische, mobile und externe Nutzung bereitstellen. Hierzu gehören mindestens ein lokal installierbarer diagnostischer PACS-Viewer für die Primärdiagnostik sowie ein browserbasierter klinischer bzw. Enterprise-Viewer. Für diagnostische Arbeitsplätze sind insbesondere performante Streaming-Verfahren, Hanging-Protokolle, Mess-, Annotierungs-, Vergleichs-, MPR-/3D- und fachspezifische Darstellungsfunktionen vorzusehen. Das System muss die Anforderungen verschiedener klinischer Fachbereiche, insbesondere Radiologie, Neuroradiologie, Nuklearmedizin, Kardiologie, Angiologie, Pneumologie, Radioonkologie, Zahnmedizin/MKG sowie weiterer bildgebender und bildnutzender Bereiche unterstützen.

Zum Leistungsumfang gehören weiterhin die strukturierte Altdatenmigration und vollständige Ablösung des bestehenden VuePACS im laufenden klinischen Betrieb, einschließlich Testmigrationen, Qualitätssicherung, Verifikation, Auditierung und Dokumentation. Die Migration ist möglichst unterbrechungsarm bzw. inkrementell auszugestalten und muss die Überführung des historischen Datenbestands in die Zielarchitektur des E-PACS berücksichtigen.

Das E-PACS ist für den Einsatz in einem hochregulierten klinischen Umfeld mit besonderen Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Nachvollziehbarkeit, Revisionssicherheit und Betriebsstabilität auszulegen. Der Auftragnehmer hat geeignete Konzepte und Nachweise zu IT-Sicherheit, Datenschutz, Auditierung, Protokollierung, Rollen- und Berechtigungsmanagement, Lösch-, Sperr- und Aufbewahrungsprozessen, Cloud- und Rechenzentrumsleistungen sowie Schwachstellen- und Incident-Management vorzulegen.

Der Auftragnehmer hat alle zur erfolgreichen Einführung erforderlichen Dienstleistungen zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere Projektmanagement, Detailkonzeption, Zielarchitektur, Installation, Konfiguration, Schnittstellenanbindung, Integration, Test, Qualitätssicherung, Altdatenmigration, Schulung, Dokumentation, Go-Live-Unterstützung und Stabilisierung. Für die Vertragslaufzeit ist ein umfassender Systemservice zur Sicherstellung eines hochverfügbaren, sicheren und dauerhaft performanten Betriebs zu erbringen, insbesondere mit 24/7-Störungsannahme und Support, verbindlichen Service Levels, Monitoring, Kapazitätsplanung, Softwarepflege, Security-Patches, Updates, Upgrades, Service-Reviews und Zusammenarbeit mit dem lokalen PACS-Team des UKA.

Die ausgeschriebenen Leistungen werden als einheitlicher Auftragsgegenstand an einen Auftragnehmer vergeben und in zwei aufeinander abgestimmten Vertragsverhältnissen geregelt: einem EVB-IT Systemvertrag für die nicht cloudbasierten Systembestandteile einschließlich Implementierung, Migration, Inbetriebnahme und Systemservice sowie einem EVB-IT Cloudvertrag für die cloudbasierten bzw. funktional gleichwertigen externen Managed-Service-Leistungen. Beide Vertragsverhältnisse bilden zusammen die vertragliche Grundlage für das Gesamtsystem E-PACS. Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils fünf Jahre mit Verlängerungsoptionen zugunsten des Auftraggebers.

Die Beschreibung der Ausgangssituation, der IT-Systemumgebung, des Beschaffungsumfangs, des Vergütungsmodells, der funktionalen, technischen, fachlichen, organisatorischen, datenschutzrechtlichen, informationssicherheitsbezogenen und betrieblichen Anforderungen sowie der Anforderungen an Implementierung, Migration, Systemservice, Service Levels und Zusammenarbeit ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
60

Die Verträge (EVB-IT Systemvertrag und EVB-IT Cloudvertrag) können vom Auftraggeber fünfmal um jeweils 12 Monate verlängert werden.

5
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Pauwelsstraße 30
52074
Aachen
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH1YT7TJMPNU

Einlegung von Rechtsbehelfen

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabestelle führt das Vergabeverfahren im Rahmen eines VgV-Vergabeverfahrens durch. Auf die Vorschriften des 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Vergabeverordnung (VgV) wird verwiesen. Der Auftraggeber schreibt den Auftragsgegenstand im Wege eines Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV aus.

Das Verfahren gliedert sich in zwei aufeinanderfolgende Teile. An dem Teilnahmewettbewerb (Teil 1) können sich interessierte Unternehmen beteiligen, indem sie einen Teilnahmeantrag einreichen. Im Verhandlungsverfahren (Teil 2) wird in der initialen Angebotsphase eine begrenzte Zahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument Verfahrensbeschreibung/Verfahrensbedingungen", zu entnehmen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer angemessenen, im Einzelfall zu bestimmenden, Nachfrist nachgefordert werden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie sonstige zwingende oder fakultative Ausschlussgründe nach deutschem Vergaberecht. Bewerber/Bieter, bei denen entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und keine ausreichende Selbstreinigung nachgewiesen ist, werden bzw. können vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Ein Bewerber/Bieter wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn eine dem Unternehmen zurechenbare Person rechtskräftig wegen Bildung krimineller Vereinigungen nach den einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs verurteilt wurde. Dies gilt entsprechend, wenn gegen das Unternehmen eine zurechenbare Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde.

Ein Bewerber/Bieter wird ausgeschlossen, wenn eine dem Unternehmen zurechenbare Person rechtskräftig wegen Bildung terroristischer Vereinigungen oder entsprechender terroristischer Straftaten verurteilt wurde. Dies gilt auch für zurechenbare rechtskräftige Geldbußen gegen das Unternehmen.

Ein Bewerber/Bieter wird ausgeschlossen, wenn eine dem Unternehmen zurechenbare Person rechtskräftig wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt wurde. Gleiches gilt bei einer entsprechenden rechtskräftigen Geldbuße gegen das Unternehmen.

Ein Bewerber/Bieter wird ausgeschlossen, wenn eine dem Unternehmen zurechenbare Person rechtskräftig wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs im Sinne der vergaberechtlichen Ausschlussvorschriften verurteilt wurde. Dies gilt insbesondere bei Straftaten zulasten öffentlicher Haushalte oder von Mitteln der Europäischen Union.

Ein Bewerber/Bieter wird ausgeschlossen, wenn eine dem Unternehmen zurechenbare Person rechtskräftig wegen Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsgewährung oder vergleichbarer Korruptionsdelikte verurteilt wurde. Dies umfasst insbesondere auch einschlägige Korruptionsdelikte im geschäftlichen Verkehr, gegenüber Amtsträgern oder im Gesundheitswesen.

Ein Bewerber/Bieter wird ausgeschlossen, wenn eine dem Unternehmen zurechenbare Person rechtskräftig wegen Menschenhandels, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt wurde. Dies gilt auch bei entsprechenden zurechenbaren rechtskräftigen Geldbußen gegen das Unternehmen.

Ein Bewerber/Bieter wird ausgeschlossen, wenn er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies rechtskräftig oder bestandskräftig festgestellt wurde oder auf andere geeignete Weise nachgewiesen werden kann. Dies gilt nicht, soweit die Verpflichtungen erfüllt oder verbindlich geregelt wurden.

Ein Bewerber/Bieter wird ausgeschlossen, wenn er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen ist und dies rechtskräftig oder bestandskräftig festgestellt wurde oder auf andere geeignete Weise nachgewiesen werden kann. Dies gilt nicht, soweit die Verpflichtungen erfüllt oder verbindlich geregelt wurden.

Ein Bewerber/Bieter kann ausgeschlossen werden, wenn er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Maßgeblich ist, ob der Verstoß Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Integrität des Unternehmens begründet.

Ein Bewerber/Bieter kann ausgeschlossen werden, wenn er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Maßgeblich ist, ob der Verstoß Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Integrität des Unternehmens begründet.

Ein Bewerber/Bieter kann ausgeschlossen werden, wenn er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Maßgeblich ist, ob der Verstoß Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Integrität des Unternehmens begründet.

Ein Bewerber/Bieter kann ausgeschlossen werden, wenn er zahlungsunfähig ist. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch Zweifel an seiner Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung bestehen.

Ein Bewerber/Bieter kann ausgeschlossen werden, wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. Maßgeblich ist, ob hierdurch die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheint.

Ein Bewerber/Bieter kann ausgeschlossen werden, wenn er seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit eingestellt hat. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch die erforderliche Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.

Ein Bewerber/Bieter kann ausgeschlossen werden, wenn er sich in einem Insolvenzverfahren vergleichbaren Verfahren, in Liquidation oder in einer vergleichbaren wirtschaftlichen Lage befindet. Maßgeblich ist, ob hierdurch die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheint.

Ein Bewerber/Bieter kann ausgeschlossen werden, wenn er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die seine Integrität infrage gestellt wird. Dies gilt insbesondere bei Verfehlungen, die Zweifel an einer zuverlässigen und gesetzestreuen Leistungserbringung begründen.

Ein Bewerber/Bieter kann ausgeschlossen werden, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er mit anderen Unternehmen wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen oder abgestimmte Verhaltensweisen vorgenommen hat. Dies gilt insbesondere bei Absprachen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Ein Bewerber/Bieter kann ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. Ein Ausschluss kommt in Betracht, wenn der Interessenkonflikt nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann.

Ein Bewerber/Bieter kann ausgeschlossen werden, wenn aus einer vorherigen Einbeziehung in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens eine Wettbewerbsverzerrung resultiert. Ein Ausschluss erfolgt nur, soweit diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Ein Bewerber/Bieter kann ausgeschlossen werden, wenn er eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. Dies gilt insbesondere, wenn dies zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

Ein Bewerber/Bieter kann ausgeschlossen werden, wenn er in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien schwerwiegend getäuscht, Auskünfte zurückgehalten oder erforderliche Nachweise nicht vorgelegt hat. Gleiches gilt, wenn er versucht hat, die Entscheidungsfindung des Auftraggebers unzulässig zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erlangen oder irreführende Informationen zu übermitteln.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Anlage A - Nachweis über die Eintragung ins Berufs- und/oder Handelsregister (formlos) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Anlage B - Bescheinigung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung durch den Versicherungsgeber oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (formlos) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Anlage C - Angabe technische Fachkräfte/Stellen (formlos) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): 1. Angabe der technischen Fachkräfte oder
der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden
sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar
insbesondere derjenigen, die mit der Erbringung von Installations-, Migrations-, Service- und
Wartungsdienstleistungen sowie der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
2. Benennung eines Projektleiters mit nachgewiesener Expertise (mindestens 5 Jahre Erfahrung in leitender Position bei PACS-Implementierungen in vergleichbaren Institutionen);
3. Nachweis eines allgemeinen Support- und Servicekonzepts

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Anlage D - Zertifizierung QM-System (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Formblatt 02.2. Eigenerklärung zur Eignung - Referenzprojekte (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eintragung ins Berufs- und/oder Handelsregister - Nachweis mittels Anlage A; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Bescheinigung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung durch den Versicherungsgeber oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird - Nachweis mittels Anlage B; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Angabe technische Fachkräfte/Stellen - 1. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Erbringung von Installations-, Migrations-, Service- und Wartungsdienstleistungen sowie der Qualitätskontrolle beauftragt sind; Nachweis mittels Anlage C; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
2. Benennung eines Projektleiters mit nachgewiesener Expertise (mindestens 5 Jahre Erfahrung in leitender Position bei PACS-Implementierungen in vergleichbaren Institutionen);
3. Nachweis eines allgemeinen Support- und Servicekonzepts

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Zertifizierung QM-System, beispielsweise nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar - Bescheinigung mittels Dritterklärung/Zertifikat (formlos); Nachweis mittels Anlage D; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz für die Jahre 2023, 2024 und 2025 - Erklärung mittels Formblatt 02.1; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Erklärung über den Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferungen und Leistungen im Bereich PACS) für die Jahre 2023, 2024 und 2025 - Erklärung mittels Formblatt 02.1; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Mittelwert des Netto-Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferungen und Leistungen im Bereich PACS) für die Jahre 2023, 2024 und 2025 = größer gleich (mindestens) 12,0 Mio. Euro - Erklärung mittels Formblatt 02.1; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Angabe von drei einschlägigen Referenzprojekten im Bereich des Auftrages - Die anzugebenden einschlägigen Referenzprojekte müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
i. Ausführung in einem Universitätsklinikum
ii. Ausführung in EU oder USA
iii. Inbetriebnahme des neuen PACS nicht vor dem 01.03.2023
iv. Migration im laufenden Klinikbetrieb von einem Vorgänger-PACS zu dem neuen PACS
v. Interdisziplinäre produktive Nutzung des PACS durch Radiologie, Neuroradiologie, Nuklearmedizin, Kardiologie und weitere Fachbereiche mit eigener Bildgebung
vi. Lokal installierbarer diagnostischer PACS-Viewer im Produktivbetrieb
vii. Browserbasierter klinischer, Enterprise- oder Zero-Footprint-Viewer im Produktivbetrieb
viii. Offene Herausgabe, Migration und Weiterverwendung sämtlicher PACS-Daten ohne Vendor Lock-in
ix. KIS-Integration
x. RIS-Integration
xi. PACS-Aufruf aus KIS, RIS oder ZIS im Patienten- und Untersuchungskontext
xii. Strukturierte, unterbrechungsarme oder inkrementelle Altdatenmigration im laufenden Betrieb;
Angabe mittels Formblatt 02.2; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Vergleichbarkeit der drei einschlägigen Referenzprojekte mit dem Auftragsgegenstand - Sollten sich mehr zuverlässige und geeignete Bewerber als die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Höchstzahl (drei) um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren beworben haben, so wird die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, beschränkt .

Dazu werden die Teilnahmeanträge zuverlässiger/geeigneter Bewerber hinsichtlich der angegebenen Referenzprojekte Nr. 1-3 bewertet.

Maßgeblich für die Bewertung ist die Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzprojekte mit dem Auftragsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Dokument 01):
- Hohe Vergleichbarkeit: Das Referenzprojekt weist eine hohe Vergleichbarkeit hinsichtlich des beschriebenen Leistungsumfanges auf (vgl. Formblatt 02.2). Das klinische Umfeld, in welchem das Referenzprojekt umgesetzt wurde, ist mit dem des Auftraggebers stark vergleichbar.
- Mittlere Vergleichbarkeit: Das Referenzprojekt weist eine mittlere Vergleichbarkeit hinsichtlich des beschriebenen Leistungsumfanges auf (vgl. Formblatt 02.2). Das klinische Umfeld, in welchem das Referenzprojekt umgesetzt wurde, ist mit dem des Auftraggebers nur teilweise vergleichbar.
- Geringe Vergleichbarkeit: Das Referenzprojekt weist eine geringe Vergleichbarkeit hinsichtlich des beschriebenen Leistungsumfanges auf (vgl. Formblatt 02.2). Das klinische Umfeld, in welchem das Referenzprojekt umgesetzt wurde, ist mit dem des Auftraggebers nicht oder nur geringfügig vergleichbar.
Die genauen Bewertungsmaßstäbe und Anforderungen an die Referenzprojekte können dem Formblatt 02.2 entnommen werden.

Die drei Bewerber mit den bestbewerteten Referenzprojekten werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Mit dem Teilnahmeantrag sind alle Unterlagen gemäß der Liste einzureichender Unterlagen TNW E-PACS UKA 2026.02 einzureichen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung