Das Jobcenter Dortmund betreut hilfebedüftige Menschen, die Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen finanziellen Mitteln sicherstellen können. In Dortmund haben sich in den vergangenen Jahren Zugewanderte, insbesondere Geflüchtete und Bürger*innen aus EU-Mitgliedstaaten niedergelassen, die noch nicht ausreichend über einen nachhaltigen Zugang zum regionalen Arbeitsmarkt verfügen.
Durch ein kultursensibles und transparentes Dolmetschen, Kenntnisse im Rechtsgebiet SGB II sowie in Arbeitsmarktintegration sollen die Beratungsfachkräfte mit migrations-, länder- und kulturspezifischen Wissen unterstützt werden.Es betrifft folgende Sprachen:Arabisch - Deutsch bzw. Deutsch - ArabischBulgarisch - Deutsch bzw. Deutsch - BulgarischRumänisch - Deutsch bzw. Deutsch - RumänischWeitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen sowie der Leistungsbeschreibung, entnommen werden.Konsekutivdolmetschen in folgenden Konstellationen:Arabisch* - Deutsch bzw. Deutsch - Arabisch*Bulgarisch - Deutsch bzw. Deutsch - BulgarischRumänisch - Deutsch bzw. Deutsch - RumänischPolnisch - Deutsch bzw. Deutsch - PolnischSpanisch - Deutsch bzw. Deutsch - Spanisch*Schwerpunkt Marokkanisch sprechende Zugewanderte
Konsekutivdolmetschen (zeitversetzte Übersetzung) von Gesprächen zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters und den vorsprechenden Kundinnen und Kunden. Es wird vorausgesetzt, dass bei Bedarf auch schriftliche Dokumente des Jobcenters (Formulare, Bescheide, Schreiben etc.) in die jeweilige Muttersprache übersetzt werden. Eine Beratung soll nicht erfolgen.Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind auch der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Option von weiteren 12 Monaten.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).Kommunikation:Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die Vergabeplattform DTVP gestellt werden.Angebotsabgabe:Angebote können abgegeben werden:- elektronisch mit Signatur,- elektronisch in Textform.Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, bei elektronischer Angebotsübermittlung ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform DTVP zu übermitteln.
Die Unterlagen werden über die Vergabeplattform nachgefordert.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen über Aufträge (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
fehlende Referenzen
Eigenerklärung 124 LD
Die Bedingungen ergeben sich aus den Beschaffungsunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Zusätzliche Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen).