Übernahme und Entsorgung von ca, 12.000 bis 15.000 t vorbehandelten Grünabfällen aus der kommunalen Sammlung (ASN 200201) der Kommunen im Kreis Wesel
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe eines Auftrages zur Übernahme der dem Auftraggeber von den kreisangehörigen Kommunen des Kreises Wesel am Abfall- und Energiezentrum Asdonkshof überlassenen und sodann durch ihn vorbehandelten Grünabfälle (Abfallschlüsselnummer (ASN) gem. Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): 200201) am Abfall- und Energiezentrum Asdonkshof und zur Entsorgung der vertragsgegenständlichen Abfälle
2027
Zehn Kalendertage nach Kenntnis eines Verstoßes für eine Rüge und 15 Kalendertage für einen Nachprüfungsantrag nach Nichtabhilfe.
Die Ausschreibung über die wiederkehrende Leistung wird ca. 02/2027 vorbereitet.
EfB-Zertifikat (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): vollständiges und gültiges Entsorgungsfachbetriebs-Zertifikat gem. § 56 KrWG oder gleichwertiger Nachweis
Vordruck 1 (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil
Vordruck 2 (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Vordruck 3 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
Vordruck 4 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen
Vordruck 5 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachunternehmer
Eigenspezifikation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenspezifikation (Entsorgungskonzept)
Vordruck 6 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bietergemeinschaftserklärung
Vordruck 7 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verfügbarkeitserklärung des Nachunternehmers
Der Auftraggeber behält sich vor, beide Lose an einen Auftragnehmer zu vergeben, wenn dies zu einem wirtschaftlicheren Ergebnis führt. Zu diesem Zweck wird der in dem Angebotsvordruck eingetragene "Rabatt auf das Entgelt bei Gesamtvergabe Los 1 und Los 2" in einer Alternativbewertung berücksichtigt. Trägt ein Bieter in dem Vordruck keinen Wert ein, wertet der Auftraggeber diese fehlende Angabe mit "0". Es erfolgt keine Nachforderung.
Die Bewertung erfolgt entsprechend den vorgenannten Regeln, wobei hier die rabattierten Entgelte berücksichtigt werden. Diese werden auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
Sofern ein Bieter die Referenzlage nur für ein Los nachweisen kann, aber auf beide Lose ein Angebot eingereicht, wird sein Angebot nicht insgesamt ausgeschlossen. Er kann jedoch nur den Zuschlag auf ein Los erhalten.
Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.