Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV
mit einem Unternehmen über die Lieferung von Notebook- und Desktopgeräten inkl.
Serviceleistungen und Zubehör.
Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Leistungen:
Folgende Leistungen werden vom Auftragnehmer aus dieser Ausschreibung erwartet:
- Lieferungen von Notebook und Desktopgeräten gemäß Anforderungskatalog
- Garantieverlängerung auf zuvor genannte Geräte
- Erbringen von Reparaturleistungen im Zuge eines Garantiefalles.
- Erbringen von Reparaturleistungen auch außerhalb der Garantie auf Basis eines
Kostenvoranschlages (nach Möglichkeit auch für Bestandsprodukte - Hersteller Lenovo & HP)
Der AN muss für die Notebook Produkte des Anforderungskataloges einen einheitlichen Hersteller
anbieten. Der Tiny kann davon abweichen.
Die geschätzten Abnahmemengen für Produkte über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung
sind im Preisblatt dargestellt.
Die angegebenen Produkte beziehen sich auf den geschätzten und fiktiven Bedarf zum
Ausschreibungszeitpunkt. Sie stellen keine Abnahmeverpflichtung der ALDB dar und dienen
ausdrücklich nur der Auswertung der Angebote. Der AN hat den jeweiligen Bedarf des AG zu
liefern.
Der tatsächliche Bedarf hinsichtlich Produkte und Dienstleistungen wird während der
Vertragslaufzeit in Form von Einzelabrufen konkretisiert. Die im Preisblatt genannten Kategorien
und Mengen sind fiktiv.
Es werden keine maximalen Abnahmemengen für die einzelnen Produkte / Kategorien vereinbart.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Leistungen auch oberhalb der angegebenen geschätzten
Abnahmemengen je Kategorie zu beziehen, sofern der Höchstwert der Vergabe nicht überschritten
wird.
Qualifizierte Teststellung im Rahmen der Vergabe
Im Zuge der Feststellung des Wirtschaftlichsten Angebotes, wird der erst platzierte Bieter vor
Zuschlag aufgefordert für jeden Gerätetypen ein Testgerät des angebotenen Typs innerhalb von 5
Werktagen dem AG kostenlos für einen Zeitraum von mind. 15 Werktagen zur Verfügung zu stellen.
In dieser Phase werden die Geräte auf ihre technischen Merkmale und mit unserer Security Boot ECOS Stick getestet. Sollten die zur Verfügung gestellten Geräte durch unsere Technik nicht unterstützt werden, können wir das Angebot im weiteren Verfahren leider nicht berücksichtigen.
Die Geräte werden nach positiver Teststellung an den AN auf dessen Kosten zurückgesandt
(Rücksendeetikett liegt der Lieferung bei oder Kontaktdaten der Spedition zur Abholung der
Rücklieferung).
In diesem Falle wird der zweit platzierte Bieter zu einer qualifizierten Teststellung aufgefordert und
bei nicht Erfüllung die nachfolgend platzierten Bieter.
Anforderungen
4.1 Allgemein Anforderungen an die zu liefernde Hardware
Folgende Anforderungen werden an die Hardware und deren Lieferung gestellt:
- Alle Geräte müssen den allgemein gültigen Regeln der Technik (Normen und Vorschriften, wie
z.B. DIN, VDE Vorschriften, CE-Prüfzeichen entsprechen.
- Alle Systemkomponenten müssen ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügbar sein.
- Es wird ausschließlich der neuesten Generation an Gerätetypen, fabrikneu, originalverpackt
und im einwandfreien Zustand befindliche Ware verkauft.
4.2 OEM-Lizenzen des Betriebssystems
Der Bieter, der OEM- Lizenzen von Microsoft liefert, hat ein auf seine Firma bzw. Namen
ausgestelltes Zertifikat (Berechtigung zum Vertrieb von OEM-Lizenzen des Herstellers der Software)
dem Angebot beizufügen. Bieter, die OEM- Lizenzen anbieten, müssen nach Zuschlagserteilung mit einer Überprüfung der Berechtigung zum Vertrieb von OEM- Lizenzen rechnen.
Der Lizenznachweis ist zudem auf Lieferschein und Rechnung auszuweisen.
4.3 Serviceleistungen
Mit jeder Lieferung von Geräten gemäß Anforderungskatalog wird eine Datei (Excel/CSV) übersandt
indem mindestens folgende Informationen vorhanden sind.
? S/N des Gerätes
? Typ-/Modellnummer
? 4k Hashwert / Device ID
? ggf. Lizenzkey sofern Liefergegenstand
? MAC-Adresse
4.4 Lieferung
Lieferungen müssen unbedingt dem AG per Mail mindestens zwei Werktage vorher angekündigt
werden. Die Lieferankündigung umfasst alle Arten der Lieferwege (Spedition, Post, usw.)
Die Anlieferung von Geräten in größeren Mengen (größer gleich 30 Geräte) erfolgt nach Absprache
auf Palette.
5 Nachfolgemodelle für End-of-Sale-Hardware
Sollten einzelne Geräte durch den Hersteller abgekündigt und durch neue ersetzt werden, auf
Grund der Einstellung des Vertriebs o.ä. durch den Hersteller (End-of-Sale) nicht mehr lieferbar
sein, wird ein vergleichbares Nachfolgemodell in den Rahmenvertrag aufgenommen und es gelten
weiterhin die Konditionen des Preisblattes.
Die Nachfolgemodelle erfüllen mindestens die technischen Kriterien der zu ersetzende Produkte.
Zur Überprüfung der technischen Merkmale, wird dem AG sobald eine neue Gerätegeneration
verfügbar ist, je Gerätetyp ein Gerät als Teststellung für einen Zeitraum von mind. 15 Werktagen überlassen. Das Nachfolgemodell wird erst aufgenommen, sobald es den technischen
Anforderungen entspricht.
Bei nicht Erfüllung der Anforderungen sind weitere kostenlose Teststellungen durch den AN zu
leisten. Geräte mit abzustimmenden Konfigurationen zu liefern, bis die technischen
Anforderungen erfüllt sind.