Nachweis Berufshaftpflicht oder Eigenerklärung zum Abschluss (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zum Vorliegen einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung, die eine Deckungssumme je Schadensereignis von pauschal mindestens EUR 3 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden durch Verletzung von Datenschutzvorschriften) aufweist.
Für den Fall, dass eine Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen nicht vorliegt: Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung zu den genannten Bedingungen abgeschlossen wird. Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung des Versicherungsgebers über den Umfang und die Höhe der Deckung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften muss von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft eine Berufshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen bzw. eine Erklärung zum Abschluss einer solchen nachgewiesen werden. Die Vorlage nur von einem Mitglied der Bewerber/-Bietergemeinschaft genügt nur dann, wenn der Versicherungsschutz eines Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieds die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erfasst. Dies ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots unaufgefordert nachzuweisen.
Soweit eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft einen Teilnahmeantrag/Angebot einreicht, muss jedes Mitglied separat die geforderten Erklärungen abgeben bzw. Nachweise erbringen. Das gleiche gilt für die sogenannte Eignungsleihe. Beruft sich der Bewerber/Bieter oder die Bewerber-/Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen muss dieses ebenfalls alle geforderten Erklärungen abgeben bzw. Nachweise erbringen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen der Eignungskriterien führt zum Ausschluss.
Die geforderten Erklärungen/Nachweise können nachgefordert werden.